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Was ist eine Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungssumme?

Die Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungs­sum­me in der Haus­rat­ver­si­che­rung bezieht sich auf eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung, die es ermög­licht, den Ver­si­che­rungs­schutz für bestimm­te Berei­che oder Risi­ken über die stan­dard­mä­ßi­ge Deckung hin­aus zu erwei­tern. Mit die­ser Klau­sel kannst du sicher­stel­len, dass beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de oder bestimm­te Scha­dens­fäl­le eine höhe­re Ent­schä­di­gungs­sum­me haben, als es in den Stan­dard­be­din­gun­gen vor­ge­se­hen ist. Hier ist eine detail­lier­te Erklä­rung, was die­se Klau­sel bedeu­tet und wie sie funktioniert:

1. Was bedeu­tet die Deckungs­sum­me in der Hausratversicherung?

Die Deckungs­sum­me ist der maxi­ma­le Betrag, den dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall für den gesam­ten ver­si­cher­ten Haus­rat zahlt. Die­se Sum­me soll­te den Neu­wert dei­nes gesam­ten Haus­rats abde­cken, um im Scha­dens­fall eine voll­stän­di­ge Ent­schä­di­gung zu gewährleisten.

2. Was ist eine Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungssumme?

Eine Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungs­sum­me ist eine ver­trag­li­che Ergän­zung, mit der du den Ver­si­che­rungs­schutz für bestimm­te Risi­ko­be­rei­che oder Gegen­stän­de über den Stan­dard hin­aus erhö­hen kannst. Dies ist ins­be­son­de­re dann sinn­voll, wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de besitzt oder bestimm­te Risi­ken abge­si­chert wis­sen möch­test, die in der Stan­dard­de­ckung nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt werden.

  • Spe­zi­el­le Deckung für Wert­sa­chen: Die Klau­sel wird häu­fig ver­wen­det, um die Ent­schä­di­gungs­gren­ze für Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst­wer­ke oder Anti­qui­tä­ten zu erhöhen.
  • Erwei­te­rung auf zusätz­li­che Risi­ken: Sie kann auch dazu die­nen, zusätz­li­che Risi­ken wie Ele­men­tar­schä­den (z. B. Über­schwem­mun­gen oder Erd­be­ben) abzu­de­cken, die in der Stan­dard­ver­si­che­rung oft nicht ent­hal­ten sind.

3. Wann ist eine Erhö­hung der Deckungs­sum­me sinnvoll?

Eine Erhö­hung der Deckungs­sum­me ist vor allem dann sinn­voll, wenn du hoch­wer­ti­ge Gegen­stän­de besitzt oder beson­de­re Risi­ken absi­chern möch­test, die über den Stan­dard­ver­si­che­rungs­schutz hin­aus­ge­hen. Bei­spie­le hier­für sind:

  • Teu­rer Schmuck oder Uhren: Wenn du teu­ren Schmuck oder Uhren besitzt, ist es oft not­wen­dig, die Deckungs­sum­me für Wert­sa­chen zu erhö­hen, da die­se in vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen nur bis zu einer bestimm­ten Gren­ze abge­deckt sind (oft 20 % der Gesamtsumme).
  • Kunst­wer­ke oder Samm­lun­gen: Wenn du wert­vol­le Kunst­wer­ke, Anti­qui­tä­ten oder Samm­ler­stü­cke besitzt, soll­test du die Deckungs­sum­me für die­se Gegen­stän­de anpas­sen, um sicher­zu­stel­len, dass sie voll­stän­dig abge­si­chert sind.
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: Wenn du beson­ders teu­re tech­ni­sche Gerä­te wie hoch­prei­si­ge Com­pu­ter, Unter­hal­tungs­elek­tro­nik oder Kame­ras besitzt, kann es sinn­voll sein, die Deckungs­sum­me für die­se Kate­go­rie zu erhöhen.
  • Ele­men­tar­schä­den: In Regio­nen, die beson­ders anfäl­lig für Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche sind, ist es sinn­voll, die Deckungs­sum­me durch eine Ele­men­tar­scha­den-Klau­sel zu erhöhen.

4. Wie funk­tio­niert die Erhö­hung der Deckungssumme?

Die Erhö­hung der Deckungs­sum­me wird in den Ver­si­che­rungs­ver­trag als Zusatz­klau­sel auf­ge­nom­men. Dabei wird fest­ge­legt, für wel­che Gegen­stän­de oder Risi­ken die höhe­re Ent­schä­di­gung gilt und wie hoch die­se sein soll. Die Erhö­hung kann ent­we­der auf bestimm­te Kate­go­rien von Gegen­stän­den (z. B. Wert­sa­chen) oder auf den gesam­ten Haus­rat ange­wen­det werden.

  • Indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­rung: Die Erhö­hung erfolgt durch eine indi­vi­du­el­le Anpas­sung des Ver­trags, die in der Regel mit einem höhe­ren Ver­si­che­rungs­bei­trag ver­bun­den ist.
  • Zusatz­bau­stein: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten sol­che Zusatz­bau­stei­ne an, die du zusätz­lich zu dei­ner Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen kannst, um eine höhe­re Deckung für bestimm­te Risi­ken zu erhalten.

5. Wel­che Vor­tei­le bie­tet eine Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungssumme?

Die Klau­sel bie­tet fol­gen­de Vorteile:

  • Bes­se­re Absi­che­rung wert­vol­ler Gegen­stän­de: Mit der Klau­sel stellst du sicher, dass beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de, die über die Stan­dard­de­ckung hin­aus­ge­hen, im Scha­dens­fall voll­stän­dig ersetzt werden.
  • Schutz vor spe­zi­el­len Risi­ken: Wenn du in einem Gebiet lebst, das anfäl­lig für Natur­ka­ta­stro­phen ist, kannst du mit einer sol­chen Klau­sel dei­ne Deckungs­sum­me für Ele­men­tar­schä­den erhö­hen und somit den Schutz erweitern.
  • Fle­xi­bler Ver­si­che­rungs­schutz: Du kannst den Ver­si­che­rungs­schutz fle­xi­bel an dei­ne Bedürf­nis­se und den Wert dei­nes Haus­rats anpassen.

6. Wie wirkt sich die Erhö­hung der Deckungs­sum­me auf die Prä­mi­en aus?

Wenn du die Deckungs­sum­me erhöhst, führt dies in der Regel zu höhe­ren Ver­si­che­rungs­prä­mi­en. Je höher die ver­ein­bar­te Deckungs­sum­me ist, des­to mehr zahlt der Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall, was sich direkt auf die Prä­mie aus­wirkt. Es ist daher wich­tig, die Kos­ten-Nut­zen-Abwä­gung zu machen und nur dann die Deckungs­sum­me zu erhö­hen, wenn du wirk­lich wert­vol­le Gegen­stän­de besitzt oder beson­de­ren Schutz benötigst.

  • Höhe­re Prä­mi­en: Die Erhö­hung der Deckungs­sum­me führt in der Regel zu einem Anstieg der monat­li­chen oder jähr­li­chen Ver­si­che­rungs­prä­mi­en. Es ist rat­sam, die Erhö­hung an dei­nen indi­vi­du­el­len Bedarf anzu­pas­sen, um nicht unnö­tig hohe Kos­ten zu verursachen.

7. Bei­spiel für die Anwen­dung der Klausel

  • Bei­spiel für Wert­sa­chen: Du besitzt Schmuck im Wert von 30.000 Euro, aber dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Wert­sa­chen nur bis zu 20.000 Euro ab. Mit einer Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungs­sum­me kannst du die Ver­si­che­rung so anpas­sen, dass die 30.000 Euro voll­stän­dig abge­deckt sind.
  • Bei­spiel für Ele­men­tar­schä­den: In dei­nem Wohn­ge­biet besteht ein hohes Risi­ko für Über­schwem­mun­gen. Stan­dard­mä­ßig ist dies nicht in dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Mit einer Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungs­sum­me für Ele­men­tar­schä­den kannst du sicher­stel­len, dass du auch bei einem sol­chen Ereig­nis umfas­send abge­si­chert bist.

Fazit

Die Klau­sel zur Erhö­hung der Deckungs­sum­me in der Haus­rat­ver­si­che­rung ermög­licht dir, den Ver­si­che­rungs­schutz gezielt für wert­vol­le Gegen­stän­de oder bestimm­te Risi­ken zu erwei­tern, die über den Stan­dard hin­aus­ge­hen. Sie ist beson­ders sinn­voll, wenn du teu­re Wert­sa­chen besitzt oder in einem Gebiet lebst, das anfäl­lig für Natur­ka­ta­stro­phen ist. Die Erhö­hung der Deckungs­sum­me führt zu höhe­ren Prä­mi­en, bie­tet aber einen ver­bes­ser­ten Schutz im Scha­dens­fall. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die dir die Fle­xi­bi­li­tät bie­tet, dei­ne Deckungs­sum­me anzupassen.

Ja, du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen vor­zei­tig kün­di­gen, aller­dings hängt dies von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Hier sind die wich­tigs­ten Mög­lich­kei­ten und Bedin­gun­gen, unter denen eine vor­zei­ti­ge Kün­di­gung dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung mög­lich ist:

1. Ordent­li­che Kün­di­gung zum Vertragsende

Die ordent­li­che Kün­di­gung der Haus­rat­ver­si­che­rung erfolgt in der Regel zum Ende der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit. Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen haben eine Lauf­zeit von einem Jahr. Du kannst den Ver­trag mit einer Kün­di­gungs­frist von meist drei Mona­ten vor Ablauf des Ver­trags­jah­res kündigen.

  • Bei­spiel: Läuft dein Ver­trag bis zum 31. Dezem­ber, musst du die Kün­di­gung bis zum 30. Sep­tem­ber ein­ge­reicht haben, um den Ver­trag zum Jah­res­en­de zu beenden.
  • Fris­ten beach­ten: Die genau­en Fris­ten zur Kün­di­gung fin­dest du in dei­nem Versicherungsvertrag.

2. Son­der­kün­di­gungs­recht bei bestimm­ten Anlässen

Unter bestimm­ten Umstän­den hast du das Recht zur vor­zei­ti­gen Kün­di­gung dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung, ohne die regu­lä­re Ver­trags­lauf­zeit und Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten zu müs­sen. Die­se soge­nann­ten Son­der­kün­di­gungs­rech­te grei­fen in fol­gen­den Fällen:

a. Bei­trags­er­hö­hung ohne Leistungsverbesserung

Wenn der Ver­si­che­rer die Prä­mi­en erhöht, ohne dass sich die Leis­tun­gen ent­spre­chend ver­bes­sern, kannst du dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung inner­halb eines Monats nach Mit­tei­lung der Bei­trags­er­hö­hung außer­or­dent­lich kün­di­gen.

  • Frist: Du hast in der Regel einen Monat Zeit, um die Ver­si­che­rung zu kün­di­gen, nach­dem du über die Bei­trags­er­hö­hung infor­miert wurdest.
  • Bei­spiel: Der Ver­si­che­rer erhöht die Prä­mi­en zum 1. März. Du hast bis zum 31. März Zeit, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kündigen.

b. Scha­dens­fall

Nach einem Scha­dens­fall, den die Haus­rat­ver­si­che­rung regu­liert hat, hast du eben­falls das Recht, die Ver­si­che­rung vor­zei­tig zu kün­di­gen. Die­ses Recht gilt für bei­de Sei­ten – sowohl für dich als Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch für den Versicherer.

  • Frist: Du musst die Kün­di­gung inner­halb eines Monats nach der Scha­den­re­gu­lie­rung einreichen.
  • Bei­spiel: Nach einem Ein­bruch regu­liert die Ver­si­che­rung den Scha­den. Du hast ab dem Datum der Scha­dens­re­gu­lie­rung einen Monat Zeit, den Ver­trag zu kündigen.

c. Umzug

Ein Umzug kann eben­falls ein Grund für eine Son­der­kün­di­gung sein, ins­be­son­de­re wenn du in eine ande­re Woh­nung oder Stadt ziehst und dei­ne Ver­si­che­rungs­si­tua­ti­on dadurch ver­än­dert wird. Dies gilt jedoch nicht auto­ma­tisch, son­dern hängt von den Ver­trags­be­din­gun­gen ab. In man­chen Fäl­len bie­tet der Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, den Ver­trag auf die neue Woh­nung zu über­tra­gen, aber du kannst auch ein Son­der­kün­di­gungs­recht gel­tend machen.

  • Bei­spiel: Du ziehst von einer klei­nen Woh­nung in eine grö­ße­re Woh­nung. Dei­ne Ver­si­che­rungs­be­dar­fe ändern sich und du möch­test zu einem ande­ren Anbie­ter wechseln.

d. Ver­kauf oder Auf­ga­be des ver­si­cher­ten Eigentums

Wenn du dei­ne Woh­nung oder dein Haus ver­kaufst oder auf­gibst (zum Bei­spiel bei einem Umzug ins Aus­land oder wenn du den Haus­rat nicht mehr benö­tigst), kannst du die Haus­rat­ver­si­che­rung eben­falls kündigen.

  • Bei­spiel: Du gibst dei­ne Woh­nung auf und ziehst ins Aus­land. In die­sem Fall kannst du den Ver­trag vor­zei­tig kündigen.

3. Rück­wir­ken­de Kün­di­gung bei Vertragswidrigkeiten

In sel­te­nen Fäl­len hast du das Recht, die Haus­rat­ver­si­che­rung rück­wir­kend zu kün­di­gen, wenn der Ver­si­che­rer ver­trag­li­che Pflich­ten ver­letzt hat. Dies könn­te der Fall sein, wenn der Ver­si­che­rer nicht wie ver­ein­bart leis­tet oder die Prä­mi­en ent­ge­gen der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen erhöht. Hier sind jedoch recht­li­che Schrit­te erfor­der­lich, und es ist emp­feh­lens­wert, im Vor­feld eine recht­li­che Bera­tung in Anspruch zu nehmen.

4. Form der Kündigung

Die Kün­di­gung muss in der Regel schrift­lich erfol­gen, und du soll­test dabei bestimm­te Punk­te beachten:

  • Schrift­form: Rei­che die Kün­di­gung per Brief oder E‑Mail ein. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten auch ein Online-Kün­di­gungs­for­mu­lar an.
  • Kün­di­gungs­frist: Ach­te dar­auf, dass du die Kün­di­gungs­frist ein­hältst. Die genau­en Fris­ten fin­dest du in dei­nem Versicherungsvertrag.
  • Bestä­ti­gung: For­de­re eine Bestä­ti­gung der Kün­di­gung vom Ver­si­che­rer an, um sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Kün­di­gung bear­bei­tet wurde.

5. Wech­sel zu einem ande­ren Versicherer

Wenn du dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung vor­zei­tig kün­di­gen möch­test, weil du zu einem ande­ren Anbie­ter wech­seln möch­test, soll­test du dar­auf ach­ten, dass der neue Ver­trag naht­los an den alten anschließt, um Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz zu ver­mei­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, den bes­ten Anbie­ter zu finden.

Fazit

Du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen vor­zei­tig kün­di­gen, etwa bei einer Bei­trags­er­hö­hung, nach einem Scha­dens­fall, bei einem Umzug oder wenn du das ver­si­cher­te Eigen­tum auf­gibst. Es gibt auch die Mög­lich­keit der ordent­li­chen Kün­di­gung zum Ver­trags­en­de mit einer Kün­di­gungs­frist von in der Regel drei Mona­ten. Ach­te immer dar­auf, die Fris­ten ein­zu­hal­ten und eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung vom Ver­si­che­rer zu erhal­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, eine neue, pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, falls du den Anbie­ter wech­seln möchtest.

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