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Was ist eine Neuwertentschädigung?

Die Neu­wert­ent­schä­di­gung in der Haus­rat­ver­si­che­rung bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall den Wie­der­be­schaf­fungs­wert eines zer­stör­ten, gestoh­le­nen oder beschä­dig­ten Gegen­stands erstat­tet. Das heißt, die Ent­schä­di­gung erfolgt so, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer sich den beschä­dig­ten oder ver­lo­re­nen Gegen­stand neu kau­fen kann – zu den aktu­el­len Prei­sen, die zum Zeit­punkt des Scha­dens auf dem Markt gelten.

Was bedeu­tet Neuwert?

Der Neu­wert ist der Betrag, den Sie benö­ti­gen, um einen gleich­wer­ti­gen Gegen­stand heu­te neu zu kau­fen. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, wie alt oder abge­nutzt der beschä­dig­te Gegen­stand war. Die Ver­si­che­rung ersetzt den Gegen­stand so, als ob Sie ihn neu anschaf­fen müssten.

  • Bei­spiel: Wenn ein 5 Jah­re alter Fern­se­her durch einen Brand zer­stört wird, zahlt die Ver­si­che­rung so viel, wie es kos­ten wür­de, heu­te ein gleich­wer­ti­ges neu­es Modell zu kau­fen, unab­hän­gig davon, wie stark der alte Fern­se­her in der Zwi­schen­zeit an Wert ver­lo­ren hat.

Unter­schied zwi­schen Neu­wert und Zeitwert

  • Neu­wert: Der Betrag, der benö­tigt wird, um einen Gegen­stand neu zu kau­fen, unab­hän­gig vom Alter oder Abnutzungsgrad.
  • Zeit­wert: Der tat­säch­li­che Wert des Gegen­stands zum Zeit­punkt des Scha­dens. Die­ser Wert berück­sich­tigt Alter, Abnut­zung und tech­ni­schen Fort­schritt, was oft zu einer gerin­ge­ren Ent­schä­di­gung führt.

In der Haus­rat­ver­si­che­rung wird in der Regel der Neu­wert ersetzt, da die meis­ten Ver­si­che­rer eine Neu­wert­ent­schä­di­gung bie­ten. Das bedeu­tet, dass Sie nach einem Scha­den genug Geld erhal­ten, um den zer­stör­ten Gegen­stand in gleich­wer­ti­ger Qua­li­tät neu zu kau­fen, ohne dabei auf den Zeit­wert beschränkt zu sein.

Wann greift die Neuwertentschädigung?

Die Neu­wert­ent­schä­di­gung greift bei vie­len Schä­den, die durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind, darunter:

  • Feu­er
  • Ein­bruch­dieb­stahl
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den
  • Van­da­lis­mus nach Einbruch
  • Sturm­schä­den

Dabei wer­den in der Regel alle Gegen­stän­de, die als Haus­rat gel­ten, zum Neu­wert ent­schä­digt. Dazu zäh­len Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Deko­ra­ti­ons­ar­ti­kel und ande­re per­sön­li­che Gegenstände.

Begren­zun­gen der Neuwertentschädigung

Es gibt jedoch eini­ge Begren­zun­gen bei der Neuwertentschädigung:

  1. Wert­ge­gen­stän­de:
    • Für Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck, Bar­geld oder teu­re Elek­tro­nik gibt es oft spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die den Betrag begren­zen, der bei Ver­lust oder Zer­stö­rung erstat­tet wird. Dies ist meist ein fes­ter Betrag oder ein Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me.
  2. Abnut­zung:
    • Bei stark abge­nutz­ten Gegen­stän­den oder bei Anti­qui­tä­ten und Kunst­ge­gen­stän­den wird oft nicht der vol­le Neu­wert ersetzt, son­dern eine spe­zi­el­le Bewer­tung vorgenommen.
  3. Son­der­re­ge­lun­gen:
    • Man­che Gegen­stän­de wer­den nicht zum Neu­wert, son­dern zum Zeit­wert ersetzt, wenn sie z. B. bereits über­mä­ßig abge­nutzt oder ver­al­tet sind. Dies hängt von den jewei­li­gen Bedin­gun­gen in der Ver­si­che­rungs­ver­ein­ba­rung ab.

Fazit

Die Neu­wert­ent­schä­di­gung in der Haus­rat­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass Sie im Scha­dens­fall den Wert des Gegen­stands in neu­wer­ti­gem Zustand erstat­tet bekom­men. Das bedeu­tet, Sie erhal­ten so viel Geld, wie nötig ist, um den beschä­dig­ten oder ver­lo­re­nen Gegen­stand zum aktu­el­len Markt­preis neu zu kau­fen. Dies ist eine wesent­li­che Leis­tung der Haus­rat­ver­si­che­rung, da sie sicher­stellt, dass Sie Ihren Haus­rat nach einem Scha­den voll­stän­dig erset­zen kön­nen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die rich­ti­ge Poli­ce mit opti­ma­lem Schutz und einer fai­ren Neu­wert­ent­schä­di­gung zu finden.

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