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Was ist eine private Unfallversicherung?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine private Unfallversicherung schützt Sie finanziell vor den Folgen von Unfällen – unabhängig von Ort und Zeit, also auch in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur Arbeitsunfälle abdeckt, bietet die private Variante 24/7 weltweiten Schutz und zahlt deutlich schneller und unbürokratischer aus.

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie finan­zi­ell vor den Fol­gen von Unfäl­len – unab­hän­gig von Ort und Zeit, also auch in der Frei­zeit, beim Sport oder im Haus­halt. Im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, die nur Arbeits­un­fäl­le abdeckt, bie­tet die pri­va­te Vari­an­te 24/7 welt­wei­ten Schutz und zahlt deut­lich schnel­ler und unbü­ro­kra­ti­scher aus.

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet die pri­va­te Unfallversicherung?

Die Leis­tun­gen einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung grei­fen bei blei­ben­den Inva­li­di­täts­fol­gen, Todes­fall oder Dau­er­schä­den durch Unfäl­le. Die genau­en Leis­tun­gen unter­schei­den sich je nach Tarif, fol­gen­de sind Standard:

  • Inva­li­di­täts­sum­me: Ein­mal­zah­lung bei blei­ben­den Schä­den (Läh­mun­gen, Glied­ver­lust) nach Inva­li­di­täts­grad gestaffelt
  • Todes­fall­sum­me: Finan­zi­el­le Absi­che­rung der Ange­hö­ri­gen im Todesfall
  • Inva­li­di­täts­ren­te: Monat­li­che Zah­lun­gen ab ca. 50–75% Inva­li­di­täts­grad (je nach Versicherer)
  • Heil­be­hand­lungs­kos­ten: Deckung von Reha­bi­li­ta­ti­on, The­ra­pien und medi­zi­ni­schen Maßnahmen
  • Kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen: Deckt unfall­be­ding­te Fol­ge­ein­grif­fe ab
  • Ber­gungs­kos­ten: Ret­tungs- und Trans­port­kos­ten nach schwe­ren Unfällen
  • Gene­sungs­geld: Täg­li­che Ent­schä­di­gung wäh­rend Genesungspausen
  • Bril­len- und Zahn­ersatz: Leis­tun­gen bei unfall­be­ding­tem Zahn­ver­lust oder Brillenbeschädigung

Für wen ist eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Per­so­nen mit Schutz­lü­cken: Frei­be­ruf­ler, Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer fal­len nicht unter die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung. Aber auch Arbeit­neh­mer ohne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­ten die­sen Schutz prio­ri­sie­ren. Emp­foh­len ist die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zudem für Men­schen mit akti­ven Hob­bys (Motor­sport, Klet­tern, Ski­fah­ren), für Eltern zur Absi­che­rung ihrer Kin­der und für Per­so­nen mit erhöh­ten Unfall­ri­si­ken. Seit 2026 wird sie zuneh­mend als schnel­le Ergän­zung zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung betrach­tet, da sie sofort bei Inva­li­di­tät zahlt, wäh­rend BU län­ger dauert.

Kos­ten und wich­ti­ge Vertragsbedingungen

Die Bei­trags­hö­he hängt von Alter, Beruf, Gesund­heits­zu­stand und per­sön­li­chen Risi­ko­fak­to­ren ab. Je nach Tarif und Leis­tungs­um­fang lie­gen die monat­li­chen Prä­mi­en ca. zwi­schen 8 und 45 Euro. Wich­tig: Ein ver­si­cher­ter Unfall muss eine plötz­li­che, von außen ein­wir­ken­de Kraft sein, die zu Gesund­heits­schä­den führt. Chro­ni­sche Erkran­kun­gen und Ver­schleiß sind aus­ge­schlos­sen. Ach­ten Sie auf moder­ne Defi­ni­tio­nen, die bereits ab 1% Inva­li­di­täts­grad leisten.

Check­lis­te zum Versicherungsabschluss

  • Wäh­len Sie eine Inva­li­di­täts­sum­me von min­des­tens 250.000 Euro – bes­ser 500.000 Euro bei höhe­rem Einkommen
  • Ach­ten Sie auf fle­xi­ble Inva­li­di­täts­de­fi­ni­tio­nen mit Staf­fe­lun­gen ab 1% Unfallfolgen
  • Sichern Sie welt­wei­ten Schutz im In- und Aus­land ab
  • Prü­fen Sie Aus­schlüs­se und Ein­schrän­kun­gen (Alko­hol­ein­fluss, gro­be Fahr­läs­sig­keit, pro­fes­sio­nel­le Sportausübung)
  • Berück­sich­ti­gen Sie Ihr per­sön­li­ches Unfall­ri­si­ko und Ihre Lebenssituation
  • Nut­zen Sie aktu­el­le Online-Ver­gleichs­rech­ner mit aktu­el­len 2026er-Tarifen
  • Prü­fen Sie optio­na­le Zusatz­leis­tun­gen wie Unfall­ren­te für Kin­der, Ber­gungs­kos­ten oder Brillenversicherung
  • Ver­han­deln Sie Rabat­te für Mehr­fach­ver­si­che­run­gen oder Online-Abschlüsse
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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