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Was ist eine Unfall­ver­si­che­rung mit Beitragsrückgewähr?

Eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ kom­bi­niert den Schutz einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung mit einem Spar­ver­trag. Das bedeu­tet, dass du im Lau­fe der Ver­trags­dau­er nicht nur gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls abge­si­chert bist, son­dern am Ende der Lauf­zeit auch einen Teil oder sogar die Gesamt­heit dei­ner ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge zurück­er­hältst. Hier ist eine genaue­re Erklä­rung der Funk­ti­ons­wei­se und Vor­tei­le die­ser Versicherungsform:

1. Funk­ti­ons­wei­se der Unfall­ver­si­che­rung mit Beitragsrückgewähr

Bei einer Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ zahlst du regel­mä­ßi­ge Prä­mi­en, die sowohl den Ver­si­che­rungs­schutz finan­zie­ren als auch einen Spar­an­teil ent­hal­ten. Der Ver­si­che­rer legt den Spar­an­teil an und zahlt die­sen, inklu­si­ve even­tu­el­ler Über­schüs­se, am Ende der Ver­trags­lauf­zeit aus, sofern kein Leis­tungs­fall ein­ge­tre­ten ist.

Leis­tun­gen wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit:

  • Unfall­ver­si­che­rungs­schutz: Wie bei einer klas­si­schen pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung besteht Schutz bei Unfäl­len, die zu Inva­li­di­tät, Tod oder ande­ren ver­si­cher­ten Ereig­nis­sen führen.
  • Bei­trags­rück­ge­währ: Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer wäh­rend der Lauf­zeit kei­nen Scha­den­fall mel­det, erhält er bei Ver­trags­en­de die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge (ganz oder teil­wei­se) zurück.

2. Vor­tei­le der Unfall­ver­si­che­rung mit Beitragsrückgewähr

  • Dop­pel­te Absi­che­rung: Du pro­fi­tierst von der finan­zi­el­len Absi­che­rung bei Unfäl­len und der Mög­lich­keit, am Ende der Ver­trags­lauf­zeit dei­ne Bei­trä­ge zurückzuerhalten.
  • Kapi­tal­bil­dung: Der Spar­an­teil der Prä­mi­en wird ange­legt und am Ende des Ver­trags aus­ge­zahlt, was dir eine zusätz­li­che finan­zi­el­le Reser­ve schafft.
  • Risi­ko­frei­heit: Im Gegen­satz zu einer rei­nen Unfall­ver­si­che­rung erhältst du bei die­ser Form der Ver­si­che­rung dei­ne Bei­trä­ge zurück, wenn kein Leis­tungs­fall eintritt.

3. Leis­tun­gen bei einem Unfall

Im Fal­le eines Unfalls wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen aus:

  • Inva­li­di­täts­leis­tung: Ein­ma­li­ge Zah­lung bei dau­er­haf­ter kör­per­li­cher Beeinträchtigung.
  • Unfall­ren­te: Monat­li­che Zah­lung bei schwe­rer Inva­li­di­tät, falls im Ver­trag enthalten.
  • Todes­fall­leis­tung: Aus­zah­lung an die Hin­ter­blie­be­nen bei Tod durch Unfall.

4. Unter­schie­de zur klas­si­schen Unfallversicherung

  • Kos­ten: Eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ ist teu­rer als eine regu­lä­re Unfall­ver­si­che­rung, da ein Teil der Prä­mi­en zur Kapi­tal­bil­dung ver­wen­det wird.
  • Rück­zah­lung der Bei­trä­ge: Wäh­rend du bei einer klas­si­schen Unfall­ver­si­che­rung kei­ne Rück­zah­lung erhältst, wenn kein Leis­tungs­fall ein­tritt, bekommst du bei der Vari­an­te mit Bei­trags­rück­ge­währ dein ein­ge­zahl­tes Geld (ganz oder teil­wei­se) zurück.

5. Wich­ti­ge Überlegungen

  • Ren­di­te: Die Ren­di­te, die du durch die Bei­trags­rück­ge­währ erhältst, ist meist gerin­ger als bei ande­ren Spar- oder Anla­ge­for­men. Daher soll­test du prü­fen, ob die­se Form der Ver­si­che­rung für dich die bes­te Kom­bi­na­ti­on aus Absi­che­rung und Spa­ren ist.
  • Fle­xi­bi­li­tät: Sol­che Poli­cen sind oft weni­ger fle­xi­bel als rei­ne Unfall­ver­si­che­run­gen oder sepa­ra­te Sparpläne.

Fazit

Eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ bie­tet eine attrak­ti­ve Kom­bi­na­ti­on aus Unfall­ab­si­che­rung und Kapi­tal­bil­dung. Sie ist ide­al für Per­so­nen, die den Ver­si­che­rungs­schutz nut­zen möch­ten und gleich­zei­tig am Ende der Ver­trags­lauf­zeit eine Rück­zah­lung ihrer Bei­trä­ge erwar­ten. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, die bes­ten Tari­fe zu fin­den, die die­se Opti­on bie­ten und zu dei­nen finan­zi­el­len Zie­len passen.

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