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Was ist eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Was ist eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung liegt vor, wenn der Ver­si­che­rungs­schutz nicht aus­reicht, um die tat­säch­li­chen Kos­ten für den Wie­der­auf­bau oder die Repa­ra­tur eines Gebäu­des im Scha­dens­fall voll­stän­dig zu decken. Dies bedeu­tet, dass die ver­si­cher­te Sum­me zu nied­rig ange­setzt wur­de und die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall nicht den vol­len Betrag über­nimmt, der zur Besei­ti­gung der Schä­den erfor­der­lich wäre. Eine Unter­ver­si­che­rung kann für den Ver­si­che­rungs­neh­mer erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tun­gen bedeu­ten, da er im Scha­dens­fall einen Teil der Kos­ten selbst tra­gen muss.

Wie ent­steht eine Unterversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung ent­steht in der Regel aus fol­gen­den Gründen:

  1. Fal­sche Schät­zung des Gebäu­de­werts: Wenn bei Abschluss der Ver­si­che­rung der Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des zu nied­rig ange­setzt wird, kommt es zu einer Unter­ver­si­che­rung. Das kann pas­sie­ren, wenn die Bau­kos­ten falsch ein­ge­schätzt wer­den oder bestimm­te wert­stei­gern­de Aspek­te des Gebäu­des, wie hoch­wer­ti­ge Mate­ria­li­en oder beson­de­re Archi­tek­tur, nicht berück­sich­tigt wurden.
  2. Wert­stei­ge­run­gen durch Moder­ni­sie­run­gen: Wer­den am Gebäu­de nach Abschluss der Ver­si­che­rung Moder­ni­sie­run­gen oder Umbau­ten vor­ge­nom­men (z. B. ein Anbau, eine neue Hei­zung oder eine Dach­sa­nie­rung), ohne dass die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend ange­passt wird, kann eine Unter­ver­si­che­rung ent­ste­hen. Der tat­säch­li­che Wert des Gebäu­des steigt, wäh­rend die Ver­si­che­rungs­sum­me unver­än­dert bleibt.
  3. Infla­ti­on und stei­gen­de Bau­kos­ten: Über die Jah­re hin­weg stei­gen die Bau­kos­ten auf­grund von Infla­ti­on, höhe­ren Mate­ri­al­prei­sen und gestie­ge­nen Löh­nen. Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht regel­mä­ßig ange­passt wird, ent­spricht der ver­si­cher­te Wert nicht mehr den tat­säch­li­chen Kos­ten für den Wie­der­auf­bau des Gebäudes.

Wie wird eine Unter­ver­si­che­rung festgestellt?

Die Unter­ver­si­che­rung wird in der Regel erst im Scha­dens­fall fest­ge­stellt, wenn der Ver­si­che­rer über­prüft, ob die ver­si­cher­te Sum­me den tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­kos­ten des Gebäu­des ent­spricht. Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nied­ri­ger ist als der aktu­el­le Wert des Gebäu­des, greift die soge­nann­te Unter­ver­si­che­rungs­re­gel. Die­se besagt, dass die Ver­si­che­rung nur den pro­zen­tua­len Anteil der Scha­dens­sum­me über­nimmt, der dem Ver­hält­nis zwi­schen der ver­si­cher­ten Sum­me und dem tat­säch­li­chen Gebäu­de­wert entspricht.

Bei­spiel:

  • Der tat­säch­li­che Wie­der­auf­bau­wert dei­nes Hau­ses beträgt 500.000 Euro, aber dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist nur auf 300.000 Euro abgeschlossen.
  • Wenn ein Scha­den von 100.000 Euro ent­steht, über­nimmt die Ver­si­che­rung nur 60 % der Kos­ten (300.000 Euro ver­si­chert / 500.000 Euro tat­säch­li­cher Wert = 60 %).
  • Du erhältst also nur 60.000 Euro von der Ver­si­che­rung und musst die rest­li­chen 40.000 Euro selbst zahlen.

Fol­gen einer Unterversicherung

Eine Unter­ver­si­che­rung hat gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen, da im Scha­dens­fall nur ein Teil der tat­säch­li­chen Kos­ten über­nom­men wird. Dies kann ins­be­son­de­re bei gro­ßen Schä­den wie einem Brand, einem Sturm­scha­den oder einem Was­ser­scha­den zu erheb­li­chen Kos­ten für den Eigen­tü­mer füh­ren. Die Ver­si­che­rungs­leis­tung wird in die­sem Fall pro­por­tio­nal gekürzt, und der Ver­si­che­rungs­neh­mer bleibt auf einem erheb­li­chen Teil der Kos­ten sitzen.

Wie kann eine Unter­ver­si­che­rung ver­mie­den werden?

Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­ten fol­gen­de Maß­nah­men ergrif­fen werden:

  1. Ver­si­che­rungs­wert regel­mä­ßig über­prü­fen: Es ist wich­tig, den Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des regel­mä­ßig zu über­prü­fen und die Ver­si­che­rungs­sum­me anzu­pas­sen. Dies soll­te vor allem nach grö­ße­ren Umbau­ten oder Moder­ni­sie­run­gen gesche­hen, die den Wert des Gebäu­des erhöhen.
  2. Neu­wert­ver­si­che­rung: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten an, das Gebäu­de zum Neu­wert zu ver­si­chern. Das bedeu­tet, dass im Scha­dens­fall die aktu­el­len Kos­ten für den voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau des Gebäu­des erstat­tet wer­den, unab­hän­gig vom Alter oder der Abnut­zung des Gebäudes.
  3. Glei­ten­der Neu­wert: Um der Infla­ti­on und stei­gen­den Bau­kos­ten ent­ge­gen­zu­wir­ken, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung an. Dabei wird die Ver­si­che­rungs­sum­me jedes Jahr auto­ma­tisch an die gestie­ge­nen Bau­kos­ten ange­passt, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Dies erfolgt auf Basis des Bau­preis­in­dex, der vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ver­öf­fent­licht wird.
  4. Ver­si­che­rungs­wert 1914: Die meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen arbei­ten mit dem Ver­si­che­rungs­wert 1914, der es ermög­licht, den Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des unab­hän­gig von der Infla­ti­on und den aktu­el­len Bau­kos­ten zu berech­nen. Die­ser Wert wird jähr­lich durch den Bau­preis­in­dex ange­passt, sodass der Ver­si­che­rungs­schutz stets auf dem aktu­el­len Stand bleibt.

Fazit: Was ist eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung liegt vor, wenn der ver­si­cher­te Wert des Gebäu­des nied­ri­ger ist als die tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­kos­ten. Dies kann zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen füh­ren, da die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall nur einen Teil der Kos­ten über­nimmt. Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, ist es wich­tig, den Wert des Gebäu­des regel­mä­ßig zu über­prü­fen und die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend anzu­pas­sen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­dem Schutz zu finden.

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