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Was ist eine ver­bes­ser­te Glie­derta­xe in der pri­va­ten Unfallversicherung?

Eine ver­bes­ser­te Glie­derta­xe in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist eine erwei­ter­te Form der Glie­derta­xe, die eine höhe­re Absi­che­rung bei Ver­lust oder Beein­träch­ti­gung von wich­ti­gen Kör­per­tei­len oder Sin­nes­or­ga­nen bie­tet. Im Ver­gleich zur her­kömm­li­chen Glie­derta­xe wer­den bei der ver­bes­ser­ten Glie­derta­xe höhe­re Inva­li­di­täts­gra­de für bestimm­te Kör­per­tei­le und Sin­nes­or­ga­ne zugrun­de gelegt.

Die ver­bes­ser­te Glie­derta­xe ist in der Regel optio­nal und kann gegen einen höhe­ren Ver­si­che­rungs­bei­trag in die Unfall­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men wer­den. Sie ist ins­be­son­de­re für Per­so­nen inter­es­sant, die in Beru­fen arbei­ten, in denen bestimm­te Kör­per­tei­le oder Sin­nes­or­ga­ne beson­ders wich­tig sind, wie zum Bei­spiel bei Musi­kern, Sport­lern oder Handwerkern.

Es ist jedoch wich­tig, die Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass die ver­bes­ser­te Glie­derta­xe den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Anfor­de­run­gen entspricht.

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