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Was ist eine Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Die Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und deckt Schä­den ab, die durch Lei­tungs­was­ser am Gebäu­de ent­ste­hen. Die­se Art von Ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de vor Schä­den, die durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wie geplatz­te Was­ser­lei­tun­gen, defek­te Wasch­ma­schi­nen oder undich­te Hei­zungs­an­la­gen ver­ur­sacht wer­den. Im Fol­gen­den wird erklärt, wie die Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung funk­tio­niert und was sie abdeckt.

Was deckt die Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung ab?

  1. Schä­den durch Lei­tungs­was­ser:
    • Die Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung greift, wenn Was­ser aus fest instal­lier­ten Was­ser- oder Hei­zungs­roh­ren aus­tritt und Schä­den an der Bau­sub­stanz ver­ur­sacht. Dazu zäh­len Schä­den an Wän­den, Decken, Böden sowie an fest ein­ge­bau­ten Tei­len des Hau­ses wie Sani­tär­an­la­gen oder Heizsystemen.
  2. Schä­den durch defek­te Gerä­te:
    • Auch wenn Lei­tungs­was­ser durch defek­te Haus­halts­ge­rä­te wie Wasch­ma­schi­nen oder Geschirr­spü­ler aus­tritt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten am Gebäu­de, sofern die Gerä­te ord­nungs­ge­mäß instal­liert waren.
  3. Frost­schä­den:
    • Schä­den durch geplatz­te Roh­re infol­ge von Frost wer­den eben­falls von der Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern der Eigen­tü­mer alle not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen getrof­fen hat, um das Ein­frie­ren der Lei­tun­gen zu verhindern.
  4. Kos­ten für Trock­nung und Sanie­rung:
    • Wenn Was­ser in Wän­de, Böden oder Decken ein­dringt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Trock­nungs­ar­bei­ten sowie die Kos­ten für die Sanie­rung, um Fol­ge­schä­den wie Schim­mel­bil­dung zu verhindern.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Eigen­ver­schul­den: Wenn der Scha­den auf fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten oder Ver­nach­läs­si­gung zurück­zu­füh­ren ist, wie z. B. ein nicht repa­rier­ter Rohr­bruch oder eine unter­las­se­ne Wartung, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigern.
  • Grund­was­ser: Schä­den durch auf­stei­gen­des Grund­was­ser oder Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on sind nur durch eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt.

Fazit:

Die Was­ser­scha­den­ver­si­che­rung ist ein essen­zi­el­ler Bau­stein der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, der vor den finan­zi­el­len Fol­gen unvor­her­ge­se­he­ner Lei­tungs­was­ser­schä­den schützt. Für einen umfas­sen­den Schutz soll­ten Eigen­tü­mer auch über­le­gen, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hin­zu­zu­fü­gen, um gegen Risi­ken wie Über­schwem­mun­gen oder Rückstau­schä­den abge­si­chert zu sein. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Schutz für dein Gebäu­de zu finden.

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