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Was ist Gewer­be Rechtsschutz?

Was ist Gewerbe-Rechtsschutz?

Der Gewer­be-Rechts­schutz ist eine spe­zi­el­le Art der Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die Unter­neh­men, Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern hilft, sich gegen recht­li­che Risi­ken im Geschäfts­all­tag abzu­si­chern. Die­se Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, Gerichts­ver­fah­ren, Gut­ach­ten und wei­te­re recht­li­che Aus­ga­ben ab, die bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen kön­nen. Sie bie­tet Schutz in ver­schie­de­nen Rechts­be­rei­chen, die für Gewer­be­trei­ben­de von zen­tra­ler Bedeu­tung sind, wie Arbeits­recht, Ver­trags­recht, Steu­er­recht oder Mietrecht.

1. Zweck und Nut­zen des Gewerbe-Rechtsschutzes

Der Gewer­be-Rechts­schutz dient dazu, Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen, die durch Rechts­strei­tig­kei­ten ent­ste­hen kön­nen. Im Unter­neh­mens­all­tag gibt es vie­le Berei­che, in denen Kon­flik­te auf­tre­ten kön­nen, sei es mit Mit­ar­bei­tern, Geschäfts­part­nern, Kun­den oder Behör­den. Ohne den Schutz einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kön­nen die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Gut­ach­ten schnell sehr hoch wer­den. Der Gewer­be-Rechts­schutz sorgt dafür, dass die­se Kos­ten über­nom­men wer­den und das Unter­neh­men nicht finan­zi­ell belas­tet wird.

Vor­tei­le:

  • Kos­ten­über­nah­me für Anwalts- und Gerichts­kos­ten, Sach­ver­stän­di­ge und Gutachten
  • Rechts­si­cher­heit in wich­ti­gen Berei­chen des Geschäftsalltags
  • Rechts­be­ra­tung und Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung oder Abwehr von Ansprüchen
  • Mög­lich­keit, sich auf das Kern­ge­schäft zu kon­zen­trie­ren, ohne recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu fürchten

2. Wel­che Rechts­be­rei­che deckt der Gewer­be-Rechts­schutz ab?

Der Gewer­be­rechts­schutz umfasst in der Regel meh­re­re Rechts­be­rei­che, die für Unter­neh­men von zen­tra­ler Bedeu­tung sind. Die­se kön­nen je nach Tarif und Anbie­ter vari­ie­ren, doch die wich­tigs­ten Rechts­ge­bie­te sind in den meis­ten Ver­si­che­run­gen enthalten.

Wich­ti­ge Rechtsbereiche:

  • Arbeits­recht: Schutz bei arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­tern, z.B. bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Abmah­nun­gen oder Gehaltsforderungen.
  • Ver­trags­recht: Absi­che­rung bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern über Ver­trä­ge, Lie­fe­run­gen oder Dienstleistungen.
  • Miet­recht: Schutz bei Kon­flik­ten im Zusam­men­hang mit Gewer­be­im­mo­bi­li­en, z.B. bei Strei­tig­kei­ten über Miet­ver­trä­ge, Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Mieterhöhungen.
  • Steu­er­recht: Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt, z.B. nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Ein­sprü­chen gegen Steuerbescheide.
  • Straf­recht: Absi­che­rung bei fahr­läs­si­gen straf­recht­li­chen Vor­wür­fen, z.B. bei Ver­stö­ßen gegen Arbeits­schutz- oder Umweltauflagen.

3. Wann greift der Gewerbe-Rechtsschutz?

Die Gewer­be-Rechts­schutz­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn das Unter­neh­men in eine recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung gerät, die in einem der ver­si­cher­ten Rechts­be­rei­che liegt. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob das Unter­neh­men selbst Ansprü­che gel­tend machen möch­te (z.B. offe­ne For­de­run­gen ein­trei­ben) oder sich gegen Ansprü­che Drit­ter zur Wehr set­zen muss (z.B. Schadensersatzforderungen).

Bei­spie­le, wann der Gewer­be-Rechts­schutz greift:

  • Kün­di­gung eines Mit­ar­bei­ters: Wenn ein Mit­ar­bei­ter gegen sei­ne Kün­di­gung klagt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Ver­trags­strei­tig­kei­ten: Wenn ein Kun­de mit einer erbrach­ten Dienst­leis­tung unzu­frie­den ist und Scha­dens­er­satz for­dert, bie­tet der Gewer­be-Rechts­schutz Schutz.
  • Miet­recht­li­che Kon­flik­te: Wenn der Ver­mie­ter die Mie­te für eine Gewer­be­im­mo­bi­lie erhöht oder Streit über Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ent­steht, greift die Ver­si­che­rung ein.
  • Steu­er­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Wenn das Finanz­amt nach einer Betriebs­prü­fung Nach­for­de­run­gen erhebt und das Unter­neh­men Ein­spruch einlegt.

4. Kos­ten, die der Gewer­be-Rechts­schutz übernimmt

Der Gewer­be-Rechts­schutz über­nimmt die Anwalts­kos­ten, Gerichts­kos­ten, Sach­ver­stän­di­gen- und Gut­ach­ter­kos­ten sowie in vie­len Fäl­len auch die Kos­ten für eine Media­ti­on. Media­ti­on ist ein Ver­fah­ren, bei dem ver­sucht wird, einen Kon­flikt außer­ge­richt­lich und ein­ver­nehm­lich zu lösen, was kos­ten­güns­ti­ger und schnel­ler ist als ein Gerichtsverfahren.

Kos­ten­bei­spie­le:

  • Anwalts­kos­ten: Je nach Streit­wert und Umfang des Ver­fah­rens kön­nen die Anwalts­kos­ten schnell meh­re­re tau­send Euro betragen.
  • Gerichts­kos­ten: Die­se hän­gen vom Streit­wert ab und kön­nen eben­falls beträcht­lich sein, beson­ders wenn der Fall über meh­re­re Instan­zen geht.
  • Gut­ach­ten und Sach­ver­stän­di­ge: Bei kom­ple­xen Rechts­strei­tig­kei­ten, etwa im Bau­recht oder bei tech­ni­schen Fra­gen, kön­nen Gut­ach­ter­kos­ten in die Höhe schnellen.
  • Media­ti­ons­kos­ten: Die Kos­ten für eine außer­ge­richt­li­che Media­ti­on wer­den oft von der Ver­si­che­rung über­nom­men, um eine kost­spie­li­ge gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zu vermeiden.

5. War­te­zei­ten und Ausschlüsse

In den meis­ten Fäl­len gibt es bei der Gewer­be-Rechts­schutz­ver­si­che­rung eine War­te­zeit von etwa 3 Mona­ten. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung erst nach Ablauf die­ser Frist greift. Die War­te­zeit soll ver­hin­dern, dass Unter­neh­men die Ver­si­che­rung abschlie­ßen, wenn bereits ein Rechts­streit abseh­bar ist.

Typi­sche Ausschlüsse:

  • Rechts­strei­tig­kei­ten, die vor Abschluss der Ver­si­che­rung begon­nen haben
  • Vor­sätz­li­che Ver­stö­ße gegen das Gesetz
  • Bestimm­te Ver­trags­ar­ten, wie Bau­ver­trä­ge oder Patent­recht, sind oft nicht im Grund­schutz ent­hal­ten und erfor­dern eine sepa­ra­te Deckung

6. Für wen ist der Gewer­be-Rechts­schutz sinnvoll?

Der Gewer­be-Rechts­schutz ist für alle Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge sinn­voll, die regel­mä­ßig mit recht­li­chen Risi­ken kon­fron­tiert sind. Ob es sich um ein klei­nes Unter­neh­men, einen Frei­be­ruf­ler oder einen mit­tel­stän­di­schen Betrieb han­delt – der Schutz vor den hohen Kos­ten eines Rechts­streits ist von gro­ßer Bedeu­tung, um das Unter­neh­men finan­zi­ell abzusichern.

Typi­sche Zielgruppen:

  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler: Beson­ders sinn­voll für Bera­ter, Krea­tiv­schaf­fen­de oder Dienst­leis­ter, die häu­fig mit ver­trag­li­chen Kon­flik­ten zu tun haben.
  • Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU): Schutz vor arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten, Ver­trags­strei­tig­kei­ten und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behörden.
  • Unter­neh­men mit gemie­te­ten Gewer­be­im­mo­bi­li­en: Miet­recht­li­che Kon­flik­te kön­nen erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen, ins­be­son­de­re bei hohen Mie­ten oder lang­fris­ti­gen Verträgen.

7. Kos­ten einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung

Die Kos­ten für eine Gewer­be-Rechts­schutz­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab, wie der Unter­neh­mens­grö­ße, der Bran­che, der gewähl­ten Deckungs­sum­me und der Selbst­be­tei­li­gung. Klei­ne­re Unter­neh­men kön­nen mit Prä­mi­en ab 300 bis 1.500 Euro pro Jahr rech­nen, wäh­rend mit­tel­stän­di­sche und grö­ße­re Unter­neh­men je nach Risi­ko und Deckungs­um­fang bis zu 5.000 Euro pro Jahr zah­len können.

Fak­to­ren, die die Kos­ten beeinflussen:

  • Unter­neh­mens­grö­ße (Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Jahresumsatz)
  • Bran­che (recht­li­che Risi­ken vari­ie­ren je nach Branche)
  • Abge­deck­te Rechts­be­rei­che (je mehr Rechts­be­rei­che, des­to höher die Prämie)
  • Höhe der Selbst­be­tei­li­gung (höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt die Prämien)

Fazit: Was ist Gewerbe-Rechtsschutz?

Der Gewer­be-Rechts­schutz ist eine unver­zicht­ba­re Ver­si­che­rung für Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu schüt­zen. Er bie­tet Absi­che­rung in wich­ti­gen Rechts­be­rei­chen wie Arbeits­recht, Ver­trags­recht, Miet­recht und Steu­er­recht und über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Gut­ach­ten. Damit bie­tet der Gewer­be-Rechts­schutz Unter­neh­men die not­wen­di­ge Rechts­si­cher­heit, um sich auf ihr Kern­ge­schäft zu kon­zen­trie­ren, ohne das Risi­ko hoher Rechts­kos­ten fürch­ten zu müssen.

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