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Was ist in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung enthalten?

Was ist in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung ent­hal­ten? – Ein umfas­sen­der Überblick

Ein­füh­rung: Der Schutz der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung, auch bekannt als Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, ist eine wich­ti­ge Ergän­zung zur regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung. Sie bie­tet Schutz vor Schä­den, die durch Natur­ge­wal­ten ver­ur­sacht wer­den, die nicht in den Stan­dard­ver­si­che­run­gen abge­deckt sind. Doch wel­che spe­zi­fi­schen Gefah­ren deckt die Ele­men­tar Ver­si­che­rung tat­säch­lich ab? In die­sem Arti­kel geben wir einen detail­lier­ten Über­blick dar­über, was in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist.

Abge­deck­te Natur­ge­fah­ren in der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt vor einer Rei­he von Natur­er­eig­nis­sen, die als “Ele­men­tar­ge­fah­ren” bezeich­net wer­den. Die­se Gefah­ren umfassen:

  1. Hoch­was­ser und Überschwemmungen
    • Schä­den, die durch über die Ufer tre­ten­de Flüs­se, Seen oder durch Stark­re­gen ver­ur­sacht wer­den. Auch die Schä­den, die durch Rück­stau von Was­ser ent­ste­hen, wenn Kanä­le über­lau­fen, sind in der Regel abgedeckt.
  2. Erd­be­ben
    • Schä­den, die durch Erschüt­te­run­gen des Erd­bo­dens ent­ste­hen. In eini­gen Regio­nen Deutsch­lands kann die­ses Risi­ko höher sein, und die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung schützt vor den poten­zi­ell kata­stro­pha­len Auswirkungen.
  3. Erd­sen­kun­gen und Erdrutsche
    • Wenn der Boden nach­gibt und sich absenkt oder wenn Erd­mas­sen ins Rut­schen kom­men, kön­nen Gebäu­de beschä­digt oder zer­stört wer­den. Die­se Art von Schä­den ist in der Ele­men­tar Ver­si­che­rung enthalten.
  4. Lawi­nen
    • Ins­be­son­de­re in alpi­nen Regio­nen kann es zu Lawi­nen­ab­gän­gen kom­men, die Gebäu­de und ande­re Eigen­tü­mer beschä­di­gen. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den ab.
  5. Schnee­druck
    • In Regio­nen mit star­ken Schnee­fäl­len kann das Gewicht des Schnees auf Dächern zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren. Die­se Gefahr ist eben­falls durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abgesichert.
  6. Vul­kan­aus­brü­che
    • Obwohl in Deutsch­land sel­ten, gibt es in eini­gen Ver­si­che­run­gen auch Deckun­gen für Schä­den durch vul­ka­ni­sche Akti­vi­tä­ten. Dies umfasst Schä­den durch Asche­re­gen oder Lava.
  7. Sturm­flu­ten
    • In Küs­ten­re­gio­nen sind Sturm­flu­ten eine erheb­li­che Gefahr. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch das Ein­drin­gen von Meer­was­ser entstehen.
  8. Tsu­na­mis
    • Obwohl äußerst sel­ten, kann es durch seis­mi­sche Akti­vi­tä­ten zu Tsu­na­mis kom­men. Schä­den durch sol­che Wel­len sind in eini­gen Poli­cen enthalten.

Was die Ele­men­tar­ver­si­che­rung nicht abdeckt

Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass nicht alle Natur­ge­fah­ren durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Eini­ge der wich­tigs­ten Aus­schlüs­se umfassen:

  • Schä­den durch Grund­was­ser (nicht auf­stei­gend durch Über­schwem­mung, son­dern durch hohen Grundwasserspiegel)
  • Schä­den durch nor­ma­le Wit­te­rungs­er­eig­nis­se, wie Sturm und Hagel, die in der regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind
  • Schä­den durch vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Verhalten
  • Schä­den an unge­si­cher­ten Gebäu­den oder Anla­gen, wie nicht fest ver­an­ker­ten Gar­ten­häu­sern oder Carports

Zusatz­leis­tun­gen und Erweiterungen

Je nach Ver­si­che­rungs­an­bie­ter kön­nen zusätz­li­che Leis­tun­gen in die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men wer­den. Dazu gehören:

  • Erwei­ter­te Rück­stau­ver­si­che­rung: Falls die Rück­stau­klap­pen nicht aus­rei­chen oder gar nicht vor­han­den sind, kann eine erwei­ter­te Rück­stau­ver­si­che­rung den Scha­den durch zurück­flie­ßen­des Was­ser abdecken.
  • Kos­ten­über­nah­me für Schutz­maß­nah­men: Eini­ge Ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für prä­ven­ti­ve Schutz­maß­nah­men, wie das Auf­stel­len von Sand­sä­cken oder das Anbrin­gen von Flut­bar­rie­ren, um Hoch­was­ser­schä­den zu vermeiden.

Fazit: Ein umfas­sen­der Schutz gegen Naturgefahren

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bie­tet einen unver­zicht­ba­ren Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen, die nicht durch eine regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Sie sichert dich gegen eine Viel­zahl von extre­men Natur­er­eig­nis­sen ab, die in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend häu­fi­ger und inten­si­ver gewor­den sind. Es ist wich­tig, den Umfang der Deckung genau zu ver­ste­hen und sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Poli­ce alle rele­van­ten Risi­ken abdeckt.

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