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Was ist in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung versichert?

Was ist in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung ver­si­chert? – Detail­lier­te Absi­che­rung gegen Naturgefahren

Ein­füh­rung: Der Schutz der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Ergän­zung zur klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung. Sie bie­tet umfas­sen­den Schutz vor Schä­den, die durch extre­me Natur­er­eig­nis­se ent­ste­hen und in der Regel nicht in Stan­dard­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten sind. In die­sem Arti­kel wird genau erläu­tert, wel­che Risi­ken und Scha­dens­sze­na­ri­en durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt werden.

Ver­si­cher­te Risi­ken in der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Natur­er­eig­nis­sen ab, die erheb­li­che Schä­den an Gebäu­den und Haus­rat ver­ur­sa­chen kön­nen. Im Fol­gen­den sind die wich­tigs­ten ver­si­cher­ten Gefah­ren aufgelistet:

  1. Hoch­was­ser und Überschwemmung
    • Die Ver­si­che­rung schützt vor Schä­den, die durch über­flu­te­te Flüs­se, Bäche oder Seen ent­ste­hen. Auch Schä­den, die durch Stark­re­gen ver­ur­sacht wer­den, der die Kana­li­sa­ti­on über­for­dert und zu Über­schwem­mun­gen führt, sind abgedeckt.
  2. Erd­be­ben
    • Erd­be­ben kön­nen schwe­re struk­tu­rel­le Schä­den an Gebäu­den ver­ur­sa­chen. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Wie­der­auf­bau von Gebäu­den, die durch seis­mi­sche Akti­vi­tä­ten beschä­digt wurden.
  3. Erd­sen­kung und Erdrutsch
    • Schä­den, die durch Erd­be­we­gun­gen wie Sen­kun­gen oder Rut­schen ent­ste­hen, sind eben­falls ver­si­chert. Dies kann durch geo­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen oder durch Was­ser ver­ur­sacht wer­den, das den Boden destabilisiert.
  4. Schnee­druck
    • In Regio­nen mit star­ken Schnee­fäl­len kann das Gewicht des Schnees auf Dächern zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren. Die­se Gefahr wird durch die Ele­men­tar Ver­si­che­rung abgedeckt.
  5. Lawi­nen
    • Lawi­nen kön­nen in Berg­re­gio­nen eine gro­ße Gefahr dar­stel­len. Die Ver­si­che­rung schützt vor Schä­den, die durch her­ab­stür­zen­de Schnee­mas­sen ver­ur­sacht werden.
  6. Vul­kan­aus­bruch
    • Obwohl sel­ten in Deutsch­land, kön­nen Vul­kan­aus­brü­che Schä­den durch Asche­re­gen, Lava oder pyro­klas­ti­sche Strö­me ver­ur­sa­chen. Sol­che Schä­den sind in der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung enthalten.
  7. Sturm­flut
    • Beson­ders in Küs­ten­re­gio­nen besteht die Gefahr von Sturm­flu­ten, die durch extre­me Wet­ter­ereig­nis­se ver­ur­sacht wer­den. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch das Ein­drin­gen von Meer­was­ser entstehen.
  8. Rück­stau
    • Über­schwem­mun­gen durch Rück­stau, wenn Was­ser durch über­las­te­te Abwas­ser­ka­nä­le ins Gebäu­de ein­dringt, sind eben­falls ver­si­chert, vor­aus­ge­setzt, es sind geeig­ne­te Schutz­vor­rich­tun­gen wie Rück­stau­klap­pen vorhanden.

Was wird im Scha­dens­fall ersetzt?

Im Scha­dens­fall über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Kos­ten für ver­schie­de­ne Scha­dens­ar­ten, je nach Art der Ver­si­che­rung (Haus­rat- oder Wohngebäudeversicherung):

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den an der Bau­sub­stanz des Hau­ses, wie z.B. Wän­de, Dächer, Fens­ter und fes­te Instal­la­tio­nen (Hei­zungs­an­la­gen, Sani­tär­an­la­gen). Auch Neben­ge­bäu­de, die fest mit dem Haupt­ge­bäu­de ver­bun­den sind, kön­nen mit­ver­si­chert sein.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den im Haus, wie Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung und ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de. Dies schließt auch Gegen­stän­de im Kel­ler ein, die durch Hoch­was­ser beschä­digt wer­den können.

Was ist nicht versichert?

Trotz des umfas­sen­den Schut­zes gibt es auch Aus­schlüs­se in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung:

  • Grund­was­ser: Schä­den, die durch stei­gen­des Grund­was­ser (ohne Über­schwem­mung) ent­ste­hen, sind in der Regel nicht versichert.
  • Vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Schä­den: Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Scha­den vor­sätz­lich oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit her­bei­führt, wird die Ver­si­che­rung kei­ne Leis­tung erbringen.
  • Schä­den an nicht fest ver­an­ker­ten Objek­ten: Bau­ten ohne fes­ten Boden­an­schluss (z.B. Gar­ten­häu­ser, Zel­te) sind oft nicht versichert.

Fazit: Ein unver­zicht­ba­rer Schutz vor Naturgefahren

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen. Sie deckt eine Viel­zahl von Gefah­ren ab, die in der her­kömm­li­chen Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten sind. Ange­sichts der zuneh­men­den Häu­fig­keit und Inten­si­tät von Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen wird die­ser Ver­si­che­rungs­schutz immer wich­ti­ger. Jeder, der sich gegen die ver­hee­ren­den Aus­wir­kun­gen von Natur­er­eig­nis­sen absi­chern möch­te, soll­te die Ele­men­tar­ver­si­che­rung in Betracht ziehen.

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