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Was ist in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung versichert?

Die Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind im Wesent­li­chen Leis­tun­gen bei Arbeits­un­fäl­len bei Wege­un­fäl­len und bei Berufskrankheiten.

Das heißt, wenn ein Unfall am Arbeits­platz, der Schu­le der Uni oder im Kin­der­gar­ten pas­siert, dann springt die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung mit Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen ein.

Das Glei­che gilt für Unfäl­le die auf dem direk­ten Weg zu einer der vor­ge­nann­ten Ein­rich­tun­gen pas­sie­ren oder auf dem direk­ten Weg von dort nach Hause.

Der Schutz über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift genau­so beim Arbei­ten im Home­Of­fice.

Auch ein Betriebs­aus­flug ist über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung mitversichert.

Eben­so über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­si­chert sind Fort­bil­dun­gen und der Weg dort­hin und wie­der zurück, wenn die­se durch die Fir­ma ver­an­lasst werden.

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