Die Private Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und — soweit nichts anderes vereinbart — rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz und finanziellen Ausgleich bei Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind üblicherweise:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist
Folgende Leistungen lassen sich über eine Private Unfallversicherung absichern:
Invaliditätsleistung:
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Invaliditätssumme und dem Grad der Invalidität.
Todesfallleistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung
Krankenhaustagegeld:
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2–3 Jahre)
Genesungsgeld:
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden
Kosmetische Operationen:
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Hinweis: Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen
Übergangsleistung:
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen:
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Unfallrente:
Eine Unfallrente wird in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird üblicherweise monatlich und lebenslang bezahlt.
Bergungskosten:
Bergungskosten entstehen immer dann, wenn ein Unfall verursacht wurde und eine Person aus einer schwierigen Lage gerettet werden muss.
Hinweis:
Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. (Ausnahme Progressions-Tarife)