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Was ist in der Unfall­ver­si­che­rung versichert?

Die Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung gilt für Unfäl­le auf der gan­zen Welt und — soweit nichts ande­res ver­ein­bart — rund um die Uhr für Unfäl­le im Beruf und in der Freizeit.

Die Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz und finan­zi­el­len Aus­gleich bei Fol­gen von Unfäl­len wie Inva­li­di­tät, vor­über­ge­hen­de Beein­träch­ti­gung der Arbeits­fä­hig­keit, Tod und Krankenhausaufenthalt.

Als Unfall bezeich­net man ein plötz­lich von außen auf den Kör­per des Ver­si­cher­ten ein­wir­ken­des Ereig­nis, wodurch er unfrei­wil­lig eine Gesund­heits­schä­di­gung erlei­det. 

Unfäl­len gleich­ge­stellt sind üblicherweise:

  • Ver­ren­kun­gen, Zer­run­gen und Zer­rei­ßun­gen an Glied­ma­ßen und der Wir­bel­säu­le, die durch Kraft­an­stren­gung des Ver­si­cher­ten her­vor­ge­ru­fen wurden
  • Wund­in­fek­tio­nen bei denen der Anste­ckungs­stoff durch eine Unfall­ver­let­zung in den Kör­per gelangt ist

Fol­gen­de Leis­tun­gen las­sen sich über eine Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung absi­chern: 

Inva­li­di­täts­leis­tung:

Kommt es auf­grund eines Unfal­les zu einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit so wird eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tung erbracht (Aus­nah­me: Der Ver­si­cher­te hat bereits das 65 Lebens­jahr voll­endet. In die­sen Fall wird eine Ren­ten­zah­lung erbracht). Die Höhe der Leis­tung rich­tet sich nach der ver­ein­bar­ten Inva­li­di­täts­sum­me und dem Grad der Inva­li­di­tät. 

Todes­fall­leis­tung:

Führt der Unfall inner­halb eines Jah­res zum Tode, so ent­steht Anspruch auf Leis­tung ent­spre­chend der ver­ein­bar­ten Todesfallsumme.

Hin­weis: Die Todes­fall­leis­tung erfüllt eine wei­te­re Funk­ti­on. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Inva­li­di­tät abseh­bar, so erbringt der Ver­si­che­rer bei ver­ein­bar­ter Todes­fall­leis­tung eine Vor­aus­zah­lung 

Kran­ken­haus­ta­ge­geld:

Für jeden Kalen­der­tag an dem sich der Ver­si­cher­te unfall­be­dingt in voll­sta­tio­nä­rer Heil­be­hand­lung befin­det wird das ver­ein­bar­te Kran­ken­haus­ta­ge­geld bezahlt. (In der Regel für maxi­mal 2–3 Jah­re) 

Gene­sungs­geld:

Gene­sungs­geld wird übli­cher­wei­se in der glei­chen Höhe und für die glei­che Anzahl von Kalen­der­ta­gen wie das Kran­ken­haus­ta­ge­geld geleis­tet; jedoch ist die Leis­tung meis­tens auf eine Dau­er von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Gene­sungs­geld ent­steht erst mit Ent­las­sung aus dem Krankenhaus.

Hin­weis: Gene­sungs­geld kann nur in Ver­bin­dung mit dem Kran­ken­haus­ta­ge­geld abge­schlos­sen wer­den 

Kos­me­ti­sche Operationen:

Wird der Kör­per der ver­si­cher­ten Per­son durch einen Unfall der­art ent­stellt, dass sich die­se zu einer kos­me­ti­schen Ope­ra­ti­on ent­schließt, so wer­den die Behand­lungs­kos­ten inkl. Neben­kos­ten bis zur Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me erstattet.

Hin­weis: Die Behand­lung muss bei Erwach­se­nen inner­halb von drei Jah­ren nach dem Unfall, bei Min­der­jäh­ri­gen bis zur Voll­endung des 21. Lebens­jah­res erfol­gen 

Über­gangs­leis­tung:

Besteht nach Ablauf von drei Mona­ten nach dem Unfall noch eine Beein­träch­ti­gung von 100 %, so wer­den 50 % der ver­ein­bar­ten Über­gangs­leis­tung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Mona­ten noch eine Beein­träch­ti­gung von mehr als 50 % so wird die vol­le Über­gangs­leis­tung erbracht. 

Sofort­leis­tung bei Schwerstverletzungen:

Die­se Leis­tung wird sofort nach einem Unfall fäl­lig bei beson­ders schwe­ren Ver­let­zun­gen wie z.B. Quer­schnitts­läh­mung, Erblin­dung etc. 

Unfall­ren­te:

Eine Unfall­ren­te wird in der Regel ab einem Inva­li­di­täts­grad von min­des­tens 50% erbracht. Sie wird übli­cher­wei­se monat­lich und lebens­lang bezahlt.

Ber­gungs­kos­ten:

Ber­gungs­kos­ten ent­ste­hen immer dann, wenn ein Unfall ver­ur­sacht wur­de und eine Per­son aus einer schwie­ri­gen Lage geret­tet wer­den muss. 

Hin­weis:

Die gesam­te Inva­li­di­täts­leis­tung wird erst bei 100 % Inva­li­di­tät erbracht. (Aus­nah­me Progressions-Tarife)

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