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Was ist nicht in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung enthalten?

Was ist nicht in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung enthalten?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für vie­le Risi­ken im All­tag, deckt jedoch nicht alle mög­li­chen Schä­den ab. Es gibt eini­ge Aus­nah­men und Ein­schrän­kun­gen, die nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len. Es ist wich­tig, die­se aus­zu­schlie­ßen, um Miss­ver­ständ­nis­se und fal­sche Erwar­tun­gen zu ver­mei­den. Hier ist ein Über­blick über die häu­figs­ten Ausschlüsse:

1. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schäden

Ein grund­le­gen­der Aus­schluss in jeder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den. Die Ver­si­che­rung deckt nur Schä­den ab, die unab­sicht­lich und aus Ver­se­hen ent­ste­hen. Schä­den, die du absicht­lich ver­ur­sacht hast, wie etwa Van­da­lis­mus oder kör­per­li­che Über­grif­fe, wer­den nicht übernommen.

  • Bei­spiel: Wenn du absicht­lich eine Fens­ter­schei­be zer­störst, greift die Ver­si­che­rung nicht.

2. Schä­den an eige­nen Sachen

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die du an dei­nem eige­nen Eigen­tum oder dem Eigen­tum dei­nes Haus­halts ver­ur­sachst. Das bedeu­tet, dass du für Schä­den an dei­nen eige­nen Gegen­stän­den oder an der Woh­nung, in der du selbst wohnst, kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz hast.

  • Bei­spiel: Wenn du ver­se­hent­lich dei­nen eige­nen Fern­se­her beschä­digst, ist die­ser Scha­den nicht gedeckt.

3. Beruf­li­che oder gewerb­li­che Tätigkeiten

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die du im Rah­men dei­ner beruf­li­chen oder gewerb­li­chen Tätig­keit ver­ur­sachst. Für sol­che Schä­den benö­tigst du eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Wenn du als selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker bei einem Kun­den einen Scha­den ver­ur­sachst, greift dei­ne pri­va­te Haft­pflicht nicht.

4. Delikt­un­fä­hig­keit von Kindern

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn Jah­ren) gel­ten in Deutsch­land als delikt­un­fä­hig, was bedeu­tet, dass sie recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten zwar optio­na­len Schutz für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der an, jedoch ist die­ser nicht stan­dard­mä­ßig in allen Tari­fen enthalten.

  • Bei­spiel: Wenn dein drei­jäh­ri­ges Kind bei einem Nach­barn etwas beschä­digt, bist du als Eltern­teil nicht haft­bar und die Ver­si­che­rung greift nur, wenn eine spe­zi­el­le Klau­sel vor­han­den ist.

5. Gro­be Fahrlässigkeit

Eini­ge Ver­si­che­rer schlie­ßen gro­be Fahr­läs­sig­keit vom Ver­si­che­rungs­schutz aus. Grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten bedeu­tet, dass du einen Scha­den hät­test ver­hin­dern kön­nen, aber dies durch außer­or­dent­li­che Unvor­sich­tig­keit nicht getan hast. Eini­ge Tari­fe bie­ten jedoch optio­na­len Schutz auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit an.

  • Bei­spiel: Du lässt eine bren­nen­de Ker­ze unbe­auf­sich­tigt und ver­ur­sachst einen Woh­nungs­brand – dies könn­te als grob fahr­läs­sig ein­ge­stuft werden.

6. Schä­den durch bestimm­te Tiere

Schä­den, die durch bestimm­te Haus­tie­re ver­ur­sacht wer­den, sind in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch abge­deckt. Hun­de und Pfer­de erfor­dern in der Regel eine spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Klei­ne­re Haus­tie­re wie Kat­zen, Kanin­chen oder Vögel sind jedoch in der Regel über die Pri­vat­haft­pflicht abgesichert.

  • Bei­spiel: Ein Scha­den, den dein Hund ver­ur­sacht, wird nicht von der Pri­vat­haft­pflicht über­nom­men, son­dern erfor­dert eine eige­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

7. Schä­den im Zusam­men­hang mit Fahrzeugen

Schä­den, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung eines Fahr­zeugs ste­hen, sind nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Für Schä­den, die du als Fah­rer eines Autos, Motor­rads oder eines ande­ren moto­ri­sier­ten Fahr­zeugs ver­ur­sachst, benö­tigst du eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Ein Unfall, den du mit dei­nem Auto ver­ur­sachst, wird durch dei­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­liert, nicht durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht.

8. Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegenständen

Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den sind nicht immer durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Eini­ge Tari­fe bie­ten zwar eine Zusatz­op­ti­on für sol­che Schä­den an, aber die­se Leis­tung ist nicht in allen Stan­dard­ta­ri­fen enthalten.

  • Bei­spiel: Wenn du dir von einem Freund ein Werk­zeug aus­leihst und es beschä­digst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht die­sen Scha­den nicht automatisch.

9. Straf­ba­re Handlungen

Schä­den, die im Rah­men straf­ba­rer Hand­lun­gen ent­ste­hen, wer­den von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gedeckt. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Schä­den, die bei ille­ga­len Akti­vi­tä­ten oder vor­sätz­li­chen Straf­ta­ten ver­ur­sacht werden.

  • Bei­spiel: Wenn du wäh­rend eines Ein­bruchs etwas beschä­digst, wird der Scha­den nicht durch die Ver­si­che­rung abgedeckt.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für vie­le Risi­ken des All­tags, aber es gibt bestimm­te Schä­den, die nicht abge­deckt sind. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Schä­den an eige­nen Sachen, beruf­li­che Tätig­kei­ten und Schä­den durch bestimm­te Tie­re oder Fahr­zeu­ge sind typi­sche Aus­schlüs­se. Es lohnt sich, die genau­en Bedin­gun­gen dei­nes Ver­si­che­rungs­ta­rifs zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass alle für dich rele­van­ten Risi­ken abge­deckt sind.

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