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Was ist Tarifgruppe A?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Tarifgruppe A ist eine spezielle Versicherungsklassifizierung für hauptberufliche Landwirte und Agrarier. Diese Gruppe ermöglicht oft günstigere Prämien in der Kfz-Versicherung, da Versicherer landwirtschaftliche Betriebsfahrten als geringeres Risiko bewerten als durchschnittliche Pendler. Die Einstufung ist an strenge Voraussetzungen gebunden und steht nicht allen offen.

Tarif­grup­pe A ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­klas­si­fi­zie­rung für haupt­be­ruf­li­che Land­wir­te und Agra­ri­er. Die­se Grup­pe ermög­licht oft güns­ti­ge­re Prä­mi­en in der Kfz-Ver­si­che­rung, da Ver­si­che­rer land­wirt­schaft­li­che Betriebs­fahr­ten als gerin­ge­res Risi­ko bewer­ten als durch­schnitt­li­che Pend­ler. Die Ein­stu­fung ist an stren­ge Vor­aus­set­zun­gen gebun­den und steht nicht allen offen.

Wer gehört zur Tarif­grup­pe A?

Die Tarif­grup­pe A ist aus­schließ­lich haupt­be­ruf­lich täti­gen Land­wir­ten vor­be­hal­ten – sowohl akti­ven Betriebs­lei­tern als auch Land­wir­ten im Ruhe­stand. Fol­gen­de Bedin­gun­gen müs­sen kumu­la­tiv erfüllt sein:

  • Haupt­ein­nah­me­quel­le aus Land­wirt­schaft oder Agrarwirtschaft
  • Mit­glied­schaft in einer aner­kann­ten land­wirt­schaft­li­chen Genos­sen­schaft (meist Raiff­ei­sen oder ähnliche)
  • Betriebs­grö­ße ober­halb eines Min­dest­um­fangs (unter­schei­det sich je nach Ver­si­che­rer und Bundesland)
  • Kei­ne par­al­le­le Berufs­aus­übung außer­halb der Landwirtschaft

Wich­tig: Hob­by­land­wir­te, Neben­er­werbs­be­trie­be und Per­so­nen mit zusätz­li­chen beruf­li­chen Tätig­kei­ten fal­len nicht in die­se Tarif­grup­pe. Auch die Mit­glied­schaft allein reicht nicht aus – die Ver­si­che­rer prü­fen aktiv die Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit und den land­wirt­schaft­li­chen Schwerpunkt.

Vor­tei­le und Beson­der­hei­ten der Tarif­grup­pe A

Ver­si­che­rer stu­fen Tarif­grup­pe-A-Mit­glie­der oft güns­ti­ger ein, weil das typi­sche Fahr­pro­fil von Land­wir­ten als kal­ku­lier­ba­res Risi­ko gilt. Betriebs­fahr­ten erfol­gen über­wie­gend in länd­li­chen Regio­nen mit nied­ri­ge­rem Unfall­ri­si­ko, und der Umfang der Pri­vat­nut­zung ist häu­fig begrenzt. Dadurch ent­ste­hen je nach Tarif Rabat­te von ca. 10–25 % auf die regu­lä­re Prämie.

Aller­dings vari­ie­ren die Kon­di­tio­nen erheb­lich zwi­schen Ver­si­che­rungs­an­bie­tern. Man­che Gesell­schaf­ten bie­ten spe­zi­el­le Land­wirt-Tari­fe, ande­re berück­sich­ti­gen die Grup­pe gar nicht. Ein Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich lohnt sich daher beson­ders für die­se Berufs­grup­pe, um spe­zia­li­sier­te Ange­bo­te zu identifizieren.

Tipps zum Versicherungsabschluss

  • Nach­wei­se zur Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit bereit­hal­ten (Mit­glied­schafts­be­schei­ni­gung, Regis­trie­rung im Agrarregister)
  • Bei der Ver­si­che­rungs­an­fra­ge expli­zit Land­wirt ange­ben – auto­ma­ti­sche Klas­si­fi­zie­rung erfolgt nicht immer
  • Tarif­grup­pe-spe­zi­fi­sche Ange­bo­te gezielt anfor­dern, nicht nur Stan­dard-Online­rech­ner nutzen
  • Jähr­lich Bei­trags­ent­wick­lung über­prü­fen und erneut vergleichen
  • Betriebs­fahr­zeu­ge sepa­rat ver­si­chern las­sen, wenn mög­lich – oft güns­ti­ge­re Konditionen
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