Die Tarifgruppe B in der Kfz-Versicherung bezieht sich in der Regel auf bestimmte Berufsgruppen, die von den Versicherern als besonders risikoarm eingestuft werden. Dies kann beispielsweise Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einschließen.
Das bedeutet, dass Personen, die in die Tarifgruppe B fallen, häufig günstigere Versicherungsprämien erhalten, weil sie aufgrund ihrer stabilen beruflichen Situation und oftmals geringeren Fahrleistung als weniger unfallgefährdet gelten.
Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die genaue Definition der Tarifgruppe B von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann. Daher ist es empfehlenswert, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen direkt mit dem jeweiligen Versicherer zu klären.