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Was ist Tarif­grup­pe B?

Die Tarif­grup­pe B in der Kfz-Ver­si­che­rung bezieht sich in der Regel auf bestimm­te Berufs­grup­pen, die von den Ver­si­che­rern als beson­ders risi­ko­arm ein­ge­stuft wer­den. Dies kann bei­spiels­wei­se Beam­te und Ange­stell­te im öffent­li­chen Dienst einschließen.

Das bedeu­tet, dass Per­so­nen, die in die Tarif­grup­pe B fal­len, häu­fig güns­ti­ge­re Ver­si­che­rungs­prä­mi­en erhal­ten, weil sie auf­grund ihrer sta­bi­len beruf­li­chen Situa­ti­on und oft­mals gerin­ge­ren Fahr­leis­tung als weni­ger unfall­ge­fähr­det gelten.

Es ist aller­dings wich­tig zu beach­ten, dass die genaue Defi­ni­ti­on der Tarif­grup­pe B von Ver­si­che­rer zu Ver­si­che­rer unter­schied­lich sein kann. Daher ist es emp­feh­lens­wert, die genau­en Bedin­gun­gen und Vor­aus­set­zun­gen direkt mit dem jewei­li­gen Ver­si­che­rer zu klären.

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