Der Vorteil einer Zulassung eines Pkw als Lkw entsteht üblicherweise aus der unterschiedlichen Berechnung der Kfz-Steuer für Pkw und Lkw.
Bei der Kfz-Steuer für Pkw wird zunächst auch noch unterschieden in Benzinmotor und Dieselmotor. Für Erstzulassungen ab Mitte 2009 beträgt die Kfz-Steuer für Pkw mit Benzinmotor 2,00 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum, der Steuersatz für Fahrzeuge mit Dieselmotor liegt seitdem bei 9,50 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum.
Beim Lkw hingegen ist die Berechnungsgrundlage nicht der vorhandene Hubraum, sondern das für das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht. Aufgrund dieser Berechnung sind Lkw in der Kfz-Steuer oftmals günstiger als Pkw.
Allerdings sind Lkw-Versicherungen wieder teurer als eine Pkw-Versicherung. Daher ist die Zulassung eines Lieferwagens oder Sprinters als Pkw in vielen Fällen doch noch günstiger, es sei denn, der Hubraum des Fahrzeugs ist sehr groß.