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Was ist über eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abgedeckt?

Was ist über eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt? – Umfas­sen­der Schutz bei Naturgefahren

Ein­füh­rung: Der Schutz der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Form der Ver­si­che­rung, die Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen bie­tet, die in her­kömm­li­chen Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­run­gen oft nicht ent­hal­ten sind. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig in einer Zeit, in der extre­me Wet­ter­ereig­nis­se immer häu­fi­ger auf­tre­ten. Doch was genau ist über eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt? In die­sem Arti­kel erfährst du, wel­che Natur­ge­fah­ren und Schä­den durch die­se Ver­si­che­rung abge­si­chert sind.

Abge­deck­te Natur­ge­fah­ren in der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt eine Rei­he von Natur­er­eig­nis­sen ab, die als beson­ders risi­ko­reich gel­ten und erheb­li­che Schä­den an Gebäu­den und Haus­rat ver­ur­sa­chen kön­nen. Zu den wich­tigs­ten abge­deck­ten Natur­ge­fah­ren gehören:

  1. Hoch­was­ser und Überschwemmung
    • Schä­den, die durch über­flu­te­te Flüs­se, Bäche oder Seen ent­ste­hen, sowie durch Stark­re­gen ver­ur­sach­te Über­schwem­mun­gen. Die­se Schä­den kön­nen das Gebäu­de und den dar­in befind­li­chen Haus­rat erheb­lich beeinträchtigen.
  2. Erd­be­ben
    • Erd­be­ben kön­nen gra­vie­ren­de struk­tu­rel­le Schä­den an Gebäu­den ver­ur­sa­chen. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt die­se Schä­den ab, ein­schließ­lich Ris­se in Wän­den, beschä­dig­te Fun­da­men­te und ein­ge­stürz­te Dächer.
  3. Erd­sen­kun­gen und Erdrutsche
    • Erd­sen­kun­gen und Erd­rut­sche kön­nen Gebäu­de desta­bi­li­sie­ren oder sogar voll­stän­dig zer­stö­ren. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren und den Ersatz beschä­dig­ter oder zer­stör­ter Gebäudeteile.
  4. Lawi­nen
    • In Berg­re­gio­nen sind Lawi­nen­ab­gän­ge eine ernst­haf­te Gefahr. Die Ver­si­che­rung schützt vor den Schä­den, die durch her­ab­stür­zen­de Schnee­mas­sen ver­ur­sacht werden.
  5. Schnee­druck
    • Star­ker Schnee­fall kann das Gewicht auf Dächern so erhö­hen, dass die­se ein­stür­zen. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch den Druck von Schnee auf Gebäu­den entstehen.
  6. Vul­kan­aus­brü­che
    • Obwohl sel­ten, kön­nen Vul­kan­aus­brü­che zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren, etwa durch Asche­re­gen oder Lava­flüs­se. Die­se Schä­den sind eben­falls in der Ver­si­che­rung enthalten.
  7. Sturm­flu­ten
    • In Küs­ten­re­gio­nen sind Sturm­flu­ten eine erheb­li­che Gefahr. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch das Ein­drin­gen von Meer­was­ser in Gebäu­de entstehen.
  8. Rück­stau
    • Über­schwem­mun­gen, die durch Rück­stau von Was­ser aus über­las­te­ten Abwas­ser­ka­nä­len ent­ste­hen, sind abge­deckt, wenn ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men wie Rück­stau­klap­pen vor­han­den sind.

Wel­che Schä­den wer­den durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für ver­schie­de­ne Scha­dens­ar­ten, je nach­dem, ob es sich um eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder eine Haus­rat­ver­si­che­rung handelt:

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:
    • Schä­den an der Bau­sub­stanz des Hau­ses, ein­schließ­lich Wän­de, Dächer, Fens­ter und fest instal­lier­te Ein­rich­tun­gen (wie Hei­zun­gen und Sanitäranlagen).
    • Auch Neben­ge­bäu­de, die fest mit dem Haupt­ge­bäu­de ver­bun­den sind, kön­nen abge­deckt sein.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung:
    • Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den im Haus, wie Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung und per­sön­li­che Gegenstände.
    • Ins­be­son­de­re Gegen­stän­de in Kel­ler­räu­men, die durch Hoch­was­ser gefähr­det sind, sind versichert.

Was wird nicht von der Ele­men­tar­ver­si­che­rung abgedeckt?

Trotz des umfas­sen­den Schut­zes gibt es bestimm­te Schä­den, die nicht von der Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt sind:

  • Schä­den durch Grund­was­ser: Schä­den, die durch den nor­ma­len Anstieg des Grund­was­ser­spie­gels ent­ste­hen, sind nicht ver­si­chert, es sei denn, sie sind eine direk­te Fol­ge von Überschwemmungen.
  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den: Schä­den, die vor­sätz­lich oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers ent­ste­hen, wer­den nicht abgedeckt.
  • Schä­den an unge­si­cher­ten oder mobi­len Objek­ten: Bau­ten ohne fes­ten Boden­an­schluss, wie z.B. Gar­ten­häu­ser oder Car­ports, sowie nicht aus­rei­chend gesi­cher­te Gegen­stän­de sind oft ausgeschlossen.

Zusatz­leis­tun­gen und Erweiterungen

Eini­ge Ver­si­che­rungs­an­bie­ter bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen oder Erwei­te­run­gen der Ele­men­tar­ver­si­che­rung an, wie zum Beispiel:

  • Erwei­ter­te Rück­stau­ver­si­che­rung: Zusätz­li­cher Schutz für Fäl­le, in denen Stan­dard-Rück­stau­maß­nah­men nicht ausreichen.
  • Kos­ten­über­nah­me für prä­ven­ti­ve Schutz­maß­nah­men: Eini­ge Ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für Maß­nah­men, die hel­fen, das Risi­ko von Schä­den zu redu­zie­ren, wie das Auf­stel­len von Sand­sä­cken oder das Anbrin­gen von Flutbarrieren.

Fazit: Umfas­sen­der Schutz für unvor­her­seh­ba­re Naturgefahren

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bie­tet unver­zicht­ba­ren Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen, die durch die her­kömm­li­che Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung nicht abge­deckt sind. Sie schützt sowohl die Bau­sub­stanz als auch den Haus­rat vor einer Viel­zahl von extre­men Natur­er­eig­nis­sen. Ange­sichts der zuneh­men­den Häu­fig­keit und Inten­si­tät sol­cher Ereig­nis­se ist die­ser Ver­si­che­rungs­schutz eine wich­ti­ge Ergän­zung für jeden, der sich umfas­send absi­chern möchte.

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