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Was ist, wenn der Schaden auf dem Firmengelände passiert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ob die Privathaftpflichtversicherung auf dem Firmengelände greift, hängt entscheidend davon ab, ob der Schaden privat oder beruflich verursacht wurde. Als Privatperson können Sie über Ihre Privathaftpflicht versichert sein, wenn Sie einen privaten Schaden verursachen – beispielsweise beim Besuch eines Freundes. Für berufsbezogene Schäden ist jedoch eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.

Ob die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf dem Fir­men­ge­län­de greift, hängt ent­schei­dend davon ab, ob der Scha­den pri­vat oder beruf­lich ver­ur­sacht wur­de. Als Pri­vat­per­son kön­nen Sie über Ihre Pri­vat­haft­pflicht ver­si­chert sein, wenn Sie einen pri­va­ten Scha­den ver­ur­sa­chen – bei­spiels­wei­se beim Besuch eines Freun­des. Für berufs­be­zo­ge­ne Schä­den ist jedoch eine Betriebs- oder Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erforderlich.

Pri­va­ter Scha­den auf Fir­men­ge­län­de – Ver­si­che­rungs­schutz durch Privathaftpflicht

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch auf Betriebs­ge­län­den grei­fen, solan­ge Sie dort in pri­va­tem Kon­text tätig sind. Ein typi­sches Sze­na­rio: Sie besu­chen einen Freund am Arbeits­platz und beschä­di­gen ver­se­hent­lich Eigen­tum des Unter­neh­mens. In die­sem Fall kommt Ihre Pri­vat­haft­pflicht für den Scha­den auf, da kein beruf­li­cher Zusam­men­hang besteht.

Ähn­lich ver­hält es sich, wenn Sie auf dem Fir­men­park­platz das Auto eines Kol­le­gen beschä­di­gen. Solan­ge dies nicht im Rah­men beruf­li­cher Tätig­kei­ten geschah, leis­tet Ihre Pri­vat­haft­pflicht den Schadensersatz.

Beruf­li­che Schä­den – Lücke in der Privathaftpflicht

Kri­tisch wird es, wenn Sie als Ange­stell­ter oder Selbst­stän­di­ger einen berufs­be­ding­ten Scha­den auf dem Fir­men­ge­län­de ver­ur­sa­chen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schließt sol­che Fäl­le expli­zit aus. Ein Bei­spiel: Sie beschä­di­gen als Mit­ar­bei­ter eine Betriebs­ma­schi­ne oder ver­ur­sa­chen Schä­den an der Infra­struk­tur – hier zahlt Ihre Pri­vat­haft­pflicht nicht.

Für Arbeit­neh­mer springt übli­cher­wei­se die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Arbeit­ge­bers ein. Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler benö­ti­gen hin­ge­gen eine eige­ne Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um sich gegen beruf­li­che Haf­tungs­ri­si­ken abzu­si­chern. Die­se ist je nach Bran­che eine wich­ti­ge und oft sogar recht­lich ver­pflich­ten­de Absicherung.

Son­der­fäl­le und Besonderheiten

Man­che Ver­si­che­rer unter­schei­den zwi­schen Betriebs­an­ge­hö­ri­gen und Besu­chern. Als Betriebs­an­ge­hö­ri­ger sind Sie in vie­len Poli­cen expli­zit aus­ge­schlos­sen, wenn Sie auf dem Fir­men­ge­län­de Ihres Arbeit­ge­bers einen Scha­den ver­ur­sa­chen. Dies ist eine bewuss­te Abgren­zung zur betrieb­li­chen Haftpflicht.

Für Selbst­stän­di­ge, die auf frem­den Fir­men­ge­län­den tätig sind, ist eine spe­zi­el­le Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung uner­läss­lich. Sie deckt genau die­se Sze­na­ri­en ab und schützt Sie vor erheb­li­chen Schadensersatzforderungen.

Prak­ti­sche Check­lis­te zur Versicherungsprüfung

  • Kon­text prü­fen: War ich pri­vat oder beruf­lich tätig, als der Scha­den entstand?
  • Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit: Bin ich Ange­stell­ter, Frei­be­ruf­ler oder Besu­cher des Geländes?
  • Poli­cen­aus­schlüs­se: Über­prü­fen Sie, wel­che Tätig­kei­ten Ihre Pri­vat­haft­pflicht ausschließt
  • Betriebs­haft­pflicht: Fragt beim Arbeit­ge­ber nach, wel­che Ver­si­che­rung Mit­ar­bei­ter­schä­den abdeckt
  • Berufs­haft­pflicht: Als Selbst­stän­di­ger soll­ten Sie eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, bevor Sie auf frem­den Gelän­den tätig werden
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich: Prü­fen Sie, wel­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu Ihrer Situa­ti­on passt
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