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Was ist, wenn der Scha­den auf dem Fir­men­ge­län­de passiert?

Was ist, wenn der Scha­den auf dem Fir­men­ge­län­de passiert?

Wenn ein Scha­den auf einem Fir­men­ge­län­de pas­siert, hängt es von den Umstän­den und der Art des Scha­dens ab, ob die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift. Grund­sätz­lich deckt die Pri­vat­haft­pflicht nur pri­va­te Schä­den ab, die du im All­tag ver­ur­sachst. Für Schä­den, die im beruf­li­chen Kon­text ent­ste­hen oder auf einem Fir­men­ge­län­de auf­tre­ten, ist oft eine betrieb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung not­wen­dig. Den­noch gibt es eini­ge Fäl­le, in denen die Pri­vat­haft­pflicht auf dem Fir­men­ge­län­de grei­fen könnte.

1. Pri­va­ter Scha­den auf dem Firmengelände

Wenn du dich als Pri­vat­per­son auf einem Fir­men­ge­län­de befin­dest und dort pri­vat einen Scha­den ver­ur­sachst, kann die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men. Dies könn­te der Fall sein, wenn du z. B. als Besu­cher eines Unter­neh­mens auf deren Gelän­de einen Unfall oder Sach­scha­den ver­ur­sachst, ohne dass dies im Zusam­men­hang mit beruf­li­chen Auf­ga­ben steht.

  • Bei­spiel: Du besuchst einen Freund, der auf einem Fir­men­ge­län­de arbei­tet, und beschä­digst beim Betre­ten des Gelän­des ver­se­hent­lich das Eigen­tum des Unter­neh­mens. In die­sem Fall kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men, da es sich um ein pri­va­tes Miss­ge­schick han­delt, das nicht im Zusam­men­hang mit einer beruf­li­chen Tätig­keit steht.

2. Beruf­li­cher Scha­den auf dem Firmengelände

Wenn der Scha­den im Rah­men dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit ent­steht, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht. In sol­chen Fäl­len benö­tigst du eine betrieb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für Schä­den im Arbeits­um­feld oder für Selbst­stän­di­ge ent­wi­ckelt wurde.

  • Bei­spiel: Wenn du als Mit­ar­bei­ter ver­se­hent­lich eine teu­re Maschi­ne auf dem Fir­men­ge­län­de beschä­digst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den in der Regel nicht, da die­ser im Zusam­men­hang mit dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit steht. Hier wür­de ent­we­der die betrieb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unter­neh­mens oder eine eige­ne Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung greifen.

3. Schä­den an frem­dem Eigen­tum auf dem Firmengelände

Wenn du auf einem Fir­men­ge­län­de bist und das Eigen­tum einer ande­ren Per­son (z. B. eines Kun­den oder eines ande­ren Mit­ar­bei­ters) beschä­digst, kann die Pri­vat­haft­pflicht den Scha­den abde­cken, solan­ge der Vor­fall pri­vat und nicht berufs­be­zo­gen ist.

  • Bei­spiel: Du befin­dest dich auf dem Park­platz eines Unter­neh­mens und stößt beim Aus­stei­gen ver­se­hent­lich gegen das Auto eines Kol­le­gen. Die­ser Scha­den könn­te durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, da es sich um einen pri­va­ten Scha­den han­delt, der nicht direkt mit beruf­li­chen Tätig­kei­ten zu tun hat.

4. Son­der­fall: Betriebsangehörige

Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen Schä­den aus, die du als Mit­ar­bei­ter auf dem Gelän­de dei­nes Arbeit­ge­bers ver­ur­sachst, da dies als berufs­be­ding­ter Scha­den ange­se­hen wird. Wenn du als Betriebs­an­ge­hö­ri­ger also einen Scha­den auf dem Fir­men­ge­län­de ver­ur­sachst, greift in der Regel die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Arbeit­ge­bers oder eine eige­ne Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Wenn du als Ange­stell­ter eines Unter­neh­mens ver­se­hent­lich einen Scha­den an einer fir­men­ei­ge­nen Maschi­ne oder an der Infra­struk­tur ver­ur­sachst, bist du über dei­ne Pri­vat­haft­pflicht nicht ver­si­chert. Der Arbeit­ge­ber soll­te jedoch eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, die sol­che Schä­den abdeckt.

5. Beson­de­re Ver­si­che­rung für Selbstständige

Falls du als Selbst­stän­di­ger tätig bist und im Rah­men dei­ner Tätig­keit auf einem Fir­men­ge­län­de einen Scha­den ver­ur­sachst, benö­tigst du eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um sol­che Schä­den abzu­de­cken. Die­se Ver­si­che­run­gen sind spe­zi­ell auf beruf­li­che Risi­ken zuge­schnit­ten und grei­fen bei Schä­den, die wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit auftreten.

  • Bei­spiel: Du bist als selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker auf einem Fir­men­ge­län­de tätig und beschä­digst ver­se­hent­lich wäh­rend der Arbeit das Eigen­tum des Unter­neh­mens. In die­sem Fall kommt dei­ne Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Scha­den auf.

Fazit

Ob die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf einem Fir­men­ge­län­de greift, hängt davon ab, ob der Scha­den pri­vat oder berufs­be­dingt ver­ur­sacht wur­de. Für pri­va­te Schä­den, die nichts mit dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit zu tun haben, kann die Pri­vat­haft­pflicht ein­sprin­gen. Für beruf­li­che Schä­den, die auf dem Fir­men­ge­län­de ent­ste­hen, ist jedoch eine Betriebs- oder Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Es ist wich­tig, die Gren­zen dei­nes Ver­si­che­rungs­schut­zes zu ken­nen und bei Bedarf eine pas­sen­de beruf­li­che Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ein Ver­gleich der Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, den rich­ti­gen Schutz für pri­va­te und beruf­li­che Risi­ken zu finden.

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