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Krankheitsübertragungen durch Ihren Hund sind in Standard-Hundehaftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht abgedeckt. Diese Versicherungen zahlen für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden durch das Verhalten Ihres Hundes – nicht aber für biologische Prozesse wie die Übertragung von Infektionen oder Parasiten. Nur in Ausnahmefällen mit nachgewiesener Fahrlässigkeit des Halters könnte eine Haftung entstehen.
Krankheitsübertragungen durch Ihren Hund sind in Standard-Hundehaftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht abgedeckt. Diese Versicherungen zahlen für Sach‑, Personen- oder Vermögensschäden durch das Verhalten Ihres Hundes – nicht aber für biologische Prozesse wie die Übertragung von Infektionen oder Parasiten. Nur in Ausnahmefällen mit nachgewiesener Fahrlässigkeit des Halters könnte eine Haftung entstehen.
Die Hundehaftpflichtversicherung ist auf direkte Schäden durch das Verhalten des Hundes ausgerichtet – etwa wenn Ihr Hund jemanden beißt, einen Schaden an fremdem Eigentum verursacht oder einen Sturz auslöst. Krankheitsübertragungen werden rechtlich nicht als unmittelbare Verhaltensschäden eingestuft, sondern als biologische Ereignisse. Deshalb schließen Versicherer diese Risiken explizit aus.
Besonders problematisch ist die Beweisführung: Lässt sich wirklich nachweisen, dass Ihr spezifischer Hund die Erkrankung übertragen hat? Solche Kausalitätsnachweise sind schwierig und kostspielig, weshalb Versicherer diesen Bereich meiden.
Wer sich gegen dieses Risiko absichern möchte, hat einige Optionen:
Der Hundehalter kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen wird:
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