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Was ist, wenn mein Hund einen Jogger anspringt?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wenn Ihr Hund einen Jogger anspringt und dieser dadurch zu Schaden kommt, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel alle entstehenden Kosten. Nach deutschem Recht (§ 833 BGB) haften Sie als Hundehalter automatisch für Schäden, unabhängig davon, ob Sie schuld sind. Die Versicherung schützt Sie vor erheblichen finanziellen Belastungen durch Arztkosten, Schmerzensgeld und Sachschäden.

Wenn Ihr Hund einen Jog­ger anspringt und die­ser dadurch zu Scha­den kommt, über­nimmt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel alle ent­ste­hen­den Kos­ten. Nach deut­schem Recht (§ 833 BGB) haf­ten Sie als Hun­de­hal­ter auto­ma­tisch für Schä­den, unab­hän­gig davon, ob Sie schuld sind. Die Ver­si­che­rung schützt Sie vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Arzt­kos­ten, Schmer­zens­geld und Sachschäden.

Wel­che Schä­den die Hun­de­haft­pflicht abdeckt

  • Per­so­nen­schä­den: Medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen (Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Ope­ra­tio­nen), Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, Schmer­zens­geld bei schwe­ren Ver­let­zun­gen und Ver­dienst­aus­fäl­le, falls der Jog­ger arbeits­un­fä­hig wird
  • Sach­schä­den: Beschä­dig­te oder zer­stör­te Gegen­stän­de wie Smart­phones, Smart­wat­ches, Kopf­hö­rer, Klei­dung oder Sport­aus­rüs­tung wer­den durch Repa­ra­tur oder Ersatz reguliert
  • Ver­mö­gens­schä­den: Je nach Tarif kön­nen auch indi­rek­te finan­zi­el­le Fol­gen abge­deckt sein

Die recht­li­che Lage in Deutschland

Nach § 833 BGB haf­ten Hun­de­hal­ter ver­schul­dens­un­ab­hän­gig für Schä­den durch ihren Hund. Das bedeu­tet: Selbst wenn der Jog­ger plötz­lich auf­taucht oder Ihr Hund nor­ma­ler­wei­se fried­lich ist – Sie tra­gen die vol­le Haf­tung. Des­halb ist eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht nur sinn­voll, son­dern in vie­len Bun­des­län­dern sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Ver­si­che­rung deckt die­se Haf­tung ab und regelt die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che außergerichtlich.

Was Sie unmit­tel­bar nach dem Vor­fall tun sollten

  • Ers­te Hil­fe: Leis­ten Sie Sofort­hil­fe und bie­ten Sie an, den Jog­ger zum Arzt oder in die Not­auf­nah­me zu bringen
  • Daten sam­meln: Notie­ren Sie sich die Kon­takt­da­ten des Geschä­dig­ten, die Uhr­zeit, den Ort und Namen von Zeugen
  • Doku­men­ta­ti­on: Machen Sie Fotos von Ver­let­zun­gen, beschä­dig­ter Klei­dung und ande­ren Schäden
  • Schnel­le Mel­dung: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung inner­halb weni­ger Tage mit allen ver­füg­ba­ren Informationen
  • Kos­ten­vor­anschlä­ge: Sam­meln Sie Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten­vor­anschlä­ge für beschä­dig­te Gegenstände

Tipp: Ein regel­mä­ßi­ger Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich zeigt Ihnen Tari­fe mit opti­ma­len Deckungs­sum­men (ca. 5–10 Mil­lio­nen Euro Deckung sind emp­feh­lens­wert). So sind Sie gegen grö­ße­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bes­tens abgesichert.

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