Wenn Sie mehrere Hunde besitzen, gewähren Ihnen die meisten Versicherer ab dem zweiten Tier Prämiennachlässe in der Hundeversicherung für die weiteren Hunde.
Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung achten Sie möglichst auf folgende wichtige Einschlüsse:
Kein Leinenzwang vereinbart:
Normalerweise verzichten die Versicherer in einer leistungsstarken Hundehaftpflicht darauf, einen Leinenzwang vorzuschreiben. Dennoch sollten Sie diesbezüglich einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Fremdhüter-Risiko mitversichert:
Als Fremdhüter bezeichnet man fremde Personen, die unentgeltlich auf Ihren Hund aufpassen oder mit diesem Gassi gehen. Das können Freunde, Bekannte aber auch der Lebenspartner (sofern nicht Miteigentümer) sein. Das Hüten durch Dritte sollte daher immer mitversichert sein um auch in diesen Fällen Versicherungsschutz über die Hundehaftpflichtversicherung zu haben.
Mietsachschäden vereinbart:
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Sachen, z.B. in der gemieteten Wohnung oder einer Ferienwohnung. Manche Versicherungsunternehmen schließen in Ihrer Hundeversicherung Mietsachschäden in privat gemieteten Wohnräumen allerdings aus. Zerkratzt Ihr Hund dort das Parkett oder knabbert Türleisten o.ä. an, kommen Sie sonst allein für den Schaden auf.
Forderungsausfalldeckung:
Erleiden Sie durch einen fremden Hund einen Schaden, sollte in der Regel die Hundehaftpflicht des anderen Hundehalters einspringen. Hat dieser jedoch keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen und ist finanziell nicht in der Lage, Ihre Schadenersatzforderungen auszugleichen, bleiben Sie in der Regel auf Ihrem Schaden sitzen. Haben Sie bei Ihrer eigenen Hundehaftpflicht jedoch eine Ausfalldeckung vereinbart, wird Ihre eigene Hundehaftpflichtversicherung die erforderlichen Aufwendungen erstatten.
Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten vereinbart:
Wenn in Ihrem Hundehaftpflicht Tarif auch diese Leistung enthalten ist, zahlt der Versicherer üblicherweise auch dann für einen verursachten Schaden Ihres Hundes, wenn Sie beispielsweise Ihren Hund nicht angeleint haben, obwohl vor Ort eine Leine vorgeschrieben war.
Ungewollter Deckakt vereinbart:
Sofern diese Leistung im Vertrag als vereinbart gilt, übernimmt der Hundehaftpflicht Versicherer des Halters des Rüden, nach einem nicht geplanten Deckakt und in der Folge einer unerwünschten Trächtigkeit der Hündin, die daraus entstehenden Kosten.
Mitversicherung von Welpen vereinbart:
Achten Sie bei Vertragsschluss darauf, ob und wie lange Welpen über die Hundehaftpflicht mitversichert sind. Der Zeitraum der Mitversicherung variiert hier je nach Anbieter deutlich.
Auslandsschutz:
Mit einer guten Hundehaftpflicht haben Sie sowohl im In- als auch im Ausland Versicherungsschutz für Ihren Hund. Das ist immer dann wichtig, wenn Sie Ihren Vierbeiner auch mit in den Urlaub nehmen.
Teilnahme an Veranstaltungen und Messen vereinbart:
Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem/Ihren Hund/en auch Messen, Hundeschauen oder ähnliche zu besuchen, sollten in den Versicherungsbedingungen explizit vereinbart sein, dass Ihr Hund beziehungsweise Sie als Hundehalter auf derartigen Veranstaltungen ebenfalls versichert sind.