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Was ist wich­tig beim Abschluss einer Hundehaftpflicht?

Wenn Sie meh­re­re Hun­de besit­zen, gewäh­ren Ihnen die meis­ten Ver­si­che­rer ab dem zwei­ten Tier Prä­mi­en­nach­läs­se in der Hun­de­ver­si­che­rung für die wei­te­ren Hunde.

Beim Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ach­ten Sie mög­lichst auf fol­gen­de wich­ti­ge Einschlüsse:

Kein Lei­nen­zwang vereinbart:

Nor­ma­ler­wei­se ver­zich­ten die Ver­si­che­rer in einer leis­tungs­star­ken Hun­de­haft­pflicht dar­auf, einen Lei­nen­zwang vor­zu­schrei­ben. Den­noch soll­ten Sie dies­be­züg­lich einen genau­en Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen werfen.

Fremd­hü­ter-Risi­ko mitversichert:

Als Fremd­hü­ter bezeich­net man frem­de Per­so­nen, die unent­gelt­lich auf Ihren Hund auf­pas­sen oder mit die­sem Gas­si gehen. Das kön­nen Freun­de, Bekann­te aber auch der Lebens­part­ner (sofern nicht Mit­ei­gen­tü­mer) sein. Das Hüten durch Drit­te soll­te daher immer mit­ver­si­chert sein um auch in die­sen Fäl­len Ver­si­che­rungs­schutz über die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu haben.

Miet­sach­schä­den vereinbart:

Miet­sach­schä­den sind Schä­den an gemie­te­ten Sachen, z.B. in der gemie­te­ten Woh­nung oder einer Feri­en­woh­nung. Man­che Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men schlie­ßen in Ihrer Hun­de­ver­si­che­rung Miet­sach­schä­den in pri­vat gemie­te­ten Wohn­räu­men aller­dings aus. Zer­kratzt Ihr Hund dort das Par­kett oder knab­bert Tür­leis­ten o.ä. an, kom­men Sie sonst allein für den Scha­den auf.

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung:

Erlei­den Sie durch einen frem­den Hund einen Scha­den, soll­te in der Regel die Hun­de­haft­pflicht des ande­ren Hun­de­hal­ters ein­sprin­gen. Hat die­ser jedoch kei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen und ist finan­zi­ell nicht in der Lage, Ihre Scha­den­er­satz­for­de­run­gen aus­zu­glei­chen, blei­ben Sie in der Regel auf Ihrem Scha­den sit­zen. Haben Sie bei Ihrer eige­nen Hun­de­haft­pflicht jedoch eine Aus­fall­de­ckung ver­ein­bart, wird Ihre eige­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die erfor­der­li­chen Auf­wen­dun­gen erstatten.

Schutz auch bei Ver­stoß gegen Hal­ter­pflich­ten vereinbart:

Wenn in Ihrem Hun­de­haft­pflicht Tarif auch die­se Leis­tung ent­hal­ten ist, zahlt der Ver­si­che­rer übli­cher­wei­se auch dann für einen ver­ur­sach­ten Scha­den Ihres Hun­des, wenn Sie bei­spiels­wei­se Ihren Hund nicht ange­leint haben, obwohl vor Ort eine Lei­ne vor­ge­schrie­ben war.

Unge­woll­ter Deck­akt vereinbart:

Sofern die­se Leis­tung im Ver­trag als ver­ein­bart gilt, über­nimmt der Hun­de­haft­pflicht Ver­si­che­rer des Hal­ters des Rüden, nach einem nicht geplan­ten Deck­akt und in der Fol­ge einer uner­wünsch­ten Träch­tig­keit der Hün­din, die dar­aus ent­ste­hen­den Kosten.

Mit­ver­si­che­rung von Wel­pen vereinbart:

Ach­ten Sie bei Ver­trags­schluss dar­auf, ob und wie lan­ge Wel­pen über die Hun­de­haft­pflicht mit­ver­si­chert sind. Der Zeit­raum der Mit­ver­si­che­rung vari­iert hier je nach Anbie­ter deutlich.

Aus­lands­schutz:

Mit einer guten Hun­de­haft­pflicht haben Sie sowohl im In- als auch im Aus­land Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Hund. Das ist immer dann wich­tig, wenn Sie Ihren Vier­bei­ner auch mit in den Urlaub nehmen.

Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen und Mes­sen vereinbart:

Wenn Sie beab­sich­ti­gen, mit Ihrem/Ihren Hund/en auch Mes­sen, Hun­de­schau­en oder ähn­li­che zu besu­chen, soll­ten in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen expli­zit ver­ein­bart sein, dass Ihr Hund bezie­hungs­wei­se Sie als Hun­de­hal­ter auf der­ar­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen eben­falls ver­si­chert sind.

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