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Was kann man tun wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht zah­len will?

Wenn Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten­über­nah­me eines Rechts­streits ablehnt, so muss sie dies übli­cher­wei­se aus­führ­lich begründen.

Häu­fi­ge berech­tig­te Ableh­nungs­grün­de sind u.a., wenn die War­te­zeit in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung noch nicht abge­lau­fen ist oder das Rechts­ge­biet im Rechts­schutz Ver­trag nicht abge­si­chert ist oder wenn die Strei­tig­keit schon bereits vor dem Ver­trags­ab­schluss bestan­den hat.

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Ableh­nungs­grund ist die Argu­men­ta­ti­on der “man­geln­den Erfolgs­aus­sich­ten” bzw. “feh­len­de Erfolgs­aus­sich­ten”, wel­che aller­dings detail­liert durch den Rechts­schutz­ver­si­che­rer dar­ge­legt wer­den müssen.

Die­se oft­mals schnell vor­ge­scho­be­ne Ableh­nung soll­ten Sie in kei­nem Fal­le so ein­fach akzeptieren.

Wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten­über­nah­me ablehnt, so soll­ten Sie auf jeden Fall Wider­spruch ein­le­gen und eine erneu­te Über­prü­fung des Sach­ver­halts fordern.

Im Fal­le eine Ableh­nung durch Ihren Rechts­schutz­ver­si­che­rer haben Sie auch die Mög­lich­keit, sich an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann zu wen­den, der den Recht­schutz­ver­si­che­rer zu einer Deckungs­über­nah­me ver­pflich­ten kann.

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