Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme eines Rechtsstreits ablehnt, so muss sie dies üblicherweise ausführlich begründen.
Häufige berechtigte Ablehnungsgründe sind u.a., wenn die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung noch nicht abgelaufen ist oder das Rechtsgebiet im Rechtsschutz Vertrag nicht abgesichert ist oder wenn die Streitigkeit schon bereits vor dem Vertragsabschluss bestanden hat.
Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die Argumentation der “mangelnden Erfolgsaussichten” bzw. “fehlende Erfolgsaussichten”, welche allerdings detailliert durch den Rechtsschutzversicherer dargelegt werden müssen.
Diese oftmals schnell vorgeschobene Ablehnung sollten Sie in keinem Falle so einfach akzeptieren.
Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt, so sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eine erneute Überprüfung des Sachverhalts fordern.
Im Falle eine Ablehnung durch Ihren Rechtsschutzversicherer haben Sie auch die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden, der den Rechtschutzversicherer zu einer Deckungsübernahme verpflichten kann.