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Was kos­tet die Gebäu­de­ver­si­che­rung für ein Mehrfamilienhaus?

Aktualisiert: 13. September 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung für ein Mehr­fa­mi­li­en­haus kos­tet je nach Grö­ße, Bau­jahr und Lage ca. 500 bis 2.500 Euro im Jahr. Anders als beim Ein­fa­mi­li­en­haus hängt der Bei­trag nicht nur am Wie­der­auf­bau­wert, son­dern auch an der Zahl der Wohn­ein­hei­ten, an der Nut­zung durch Mie­ter und dar­an, ob Gewer­be im Haus ist. Der Ele­men­tar­schutz ist dabei der ein­zel­ne Bau­stein, der die Rech­nung am stärks­ten verändert.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Der Bei­trag liegt je nach Objekt bei ca. 500–2.500 Euro im Jahr.
  • Maß­geb­lich ist der Wie­der­auf­bau­wert, nicht der Ver­kehrs­wert der Immobilie.
  • Gewerb­li­che Ein­hei­ten im Haus ver­teu­ern die Poli­ce spürbar.
  • Die Kos­ten sind als Betriebs­kos­ten umla­ge­fä­hig – aber nur die Gebäudeversicherung.
  • Der glei­ten­de Neu­wert lässt den Bei­trag jedes Jahr auto­ma­tisch steigen.

Was kos­tet die Gebäu­de­ver­si­che­rung nach Objektgröße?

Objekt Bei­trag pro Jahr Anmer­kung
2–6 Wohn­ein­hei­ten ca. 500–1.200 Euro typi­sches Zins­haus in Standardlage
7–10 Wohn­ein­hei­ten ca. 1.200–1.800 Euro
ab 11 Wohneinheiten ca. 1.800–3.000 Euro oft indi­vi­du­el­le Kalkulation
Ele­men­tar­schutz Auf­schlag 15–40 % abhän­gig von der Gefährdungszone
Glas­ver­si­che­rung ca. 50–150 Euro eige­ner Baustein
Mit Gewer­be­ein­heit deut­li­cher Zuschlag je nach Bran­che teils Ablehnung

Die Span­nen sind Ori­en­tie­rungs­wer­te. Ein moder­ni­sier­tes Objekt kann bis zu 20 Pro­zent unter der Tabel­le lie­gen, ein unsa­nier­tes Gebäu­de mit alter Elek­trik und alten Lei­tun­gen deut­lich dar­über. Zum Ver­gleich: Für ein Ein­fa­mi­li­en­haus lie­gen die Bei­trä­ge bei ca. 240–600 Euro – die Ein­ord­nung dazu steht unter Wie hoch sind die monat­li­chen Kos­ten für eine Wohngebäudeversicherung?

Wel­che Fak­to­ren bestim­men den Beitrag?

  • Wie­der­auf­bau­wert und Wohn­flä­che: die zen­tra­le Rechen­grö­ße – nicht der Kauf­preis, son­dern die Kos­ten für einen Neu­auf­bau in glei­cher Art und Güte
  • Bau­jahr und Sanie­rungs­stand: alte Elek­trik und alte Lei­tun­gen erhö­hen das Lei­tungs­was­ser­ri­si­ko; doku­men­tier­te Sanie­run­gen sen­ken den Beitrag
  • Bau­wei­se: Mas­siv­bau ist güns­ti­ger als Holz- oder Fer­tig­bau­wei­se, weil weni­ger brandanfällig
  • Lage: die Ein­stu­fung in Hoch­was­ser- und Stark­re­gen­zo­nen wirkt fast aus­schließ­lich auf den Elementaranteil
  • Nut­zung: rei­ne Wohn­nut­zung ist güns­ti­ger als gemisch­te Nut­zung; Gas­tro­no­mie oder Hand­werk im Haus kön­nen den Bei­trag stark treiben
  • Leer­stand: län­ge­rer Leer­stand ist anzei­ge­pflich­tig und kann den Schutz einschränken
  • Selbst­be­tei­li­gung: bei grö­ße­ren Objek­ten oft der wirk­sams­te Hebel

Was ändert sich gegen­über dem Einfamilienhaus?

Drei Din­ge. Ers­tens die Scha­den­häu­fig­keit: Mehr Wohn­ein­hei­ten bedeu­ten mehr Bäder, mehr Lei­tun­gen und mehr Nut­zer – Lei­tungs­was­ser­schä­den sind bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern der mit Abstand häu­figs­te Schaden.

Zwei­tens die Miet­aus­fall­haf­tung. Wird das Haus nach einem Scha­den unbe­wohn­bar, ent­fal­len die Miet­ein­nah­men. Gute Tari­fe erset­zen den Miet­aus­fall für einen defi­nier­ten Zeit­raum – üblich sind 12 bis 24 Mona­te. Prü­fen Sie die­sen Punkt gezielt; er fehlt in güns­ti­gen Tari­fen häu­fig oder ist zu kurz bemessen.

Drit­tens die Abgren­zung zur Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung ersetzt Schä­den am Gebäu­de. Ver­letzt sich dage­gen jemand auf dem Grund­stück, weil im Win­ter nicht gestreut wur­de, ist das ein Haft­pflicht­fall. Bei­de Poli­cen gehö­ren beim Mehr­fa­mi­li­en­haus zusam­men, decken aber völ­lig ver­schie­de­ne Risi­ken ab.

Kön­nen Sie die Bei­trä­ge auf die Mie­ter umlegen?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung ja – sie gehört zu den umla­ge­fä­hi­gen Betriebs­kos­ten und darf über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter ver­teilt wer­den. Das gilt auch für den Ele­men­tar­bau­stein, sofern er Teil der Sach- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Gebäu­des ist.

Vor­aus­set­zung ist eine wirk­sa­me Umla­ge­ver­ein­ba­rung im Miet­ver­trag und ein sach­ge­rech­ter Ver­tei­ler­schlüs­sel, in der Regel nach Wohn­flä­che. Nicht umla­ge­fä­hig sind dage­gen Rechts­schutz- und Miet­aus­fall­ver­si­che­run­gen sowie alles, was allein den Eigen­tü­mer schützt. Rech­nen Sie sau­ber getrennt ab – ver­misch­te Posi­tio­nen füh­ren bei einer Prü­fung der Neben­kos­ten­ab­rech­nung regel­mä­ßig zu Kürzungen.

Wel­che Schä­den tre­ten am häu­figs­ten auf?

Lei­tungs­was­ser – mit deut­li­chem Abstand. Undich­te Zulei­tun­gen, defek­te Anschlüs­se hin­ter Wasch­ma­schi­nen und Geschirr­spü­lern, geris­se­ne Hei­zungs­roh­re: In Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sum­mie­ren sich die­se Fäl­le, weil jede zusätz­li­che Wohn­ein­heit wei­te­re Anschlüs­se mit­bringt. Feu­er- und Sturm­schä­den sind sel­te­ner, im Ein­zel­fall aber teurer.

Für die Pra­xis folgt dar­aus zwei­er­lei. Ers­tens lohnt sich die Sanie­rung alter Lei­tun­gen dop­pelt: Sie senkt das Risi­ko und ver­bes­sert die Ein­stu­fung. Zwei­tens soll­ten Sie die Ablei­tungs­roh­re auf dem Grund­stück gezielt prü­fen – sie sind in vie­len Stan­dard­ta­ri­fen nicht mit­ver­si­chert, und ein Rohr­bruch unter der Boden­plat­te gehört zu den teu­ers­ten Schä­den überhaupt.

Wie sen­ken Sie den Beitrag?

  • Min­des­tens drei bis fünf Ange­bo­te auf iden­ti­scher Wert­ba­sis ein­ho­len – die Unter­schie­de errei­chen 30–50 Prozent
  • Sanie­run­gen an Dach, Elek­trik, Lei­tun­gen und Hei­zung doku­men­tiert melden
  • Wie­der­auf­bau­wert fach­lich ermit­teln las­sen statt zu schätzen
  • Selbst­be­tei­li­gung anhe­ben – bei meh­re­ren Ein­hei­ten oft der stärks­te Hebel
  • Rück­stau­klap­pen, Alarm- und Brand­mel­de­an­la­gen angeben
  • Miet­aus­fall­de­ckung und Ele­men­tar­schutz gezielt prü­fen, statt nur den Bei­trag zu vergleichen
  • Leer­stand und Nut­zungs­än­de­run­gen dem Ver­si­che­rer unver­züg­lich anzeigen

Wel­che Anbie­ter Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser zu wel­chen Bedin­gun­gen zeich­nen, sehen Sie im Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wer zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Mehrfamilienhaus?

Der Eigen­tü­mer des Hau­ses – bei einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft die Gemein­schaft, die die Prä­mie über das Haus­geld nach Mit­ei­gen­tums­an­tei­len auf alle Eigen­tü­mer ver­teilt. Wer Woh­nun­gen ver­mie­tet, darf die Bei­trä­ge der Gebäu­de­ver­si­che­rung nach § 2 Nr. 13 der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung als Sach- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung auf die Mie­ter umle­gen, sofern der Miet­ver­trag die Betriebs­kos­ten auf den Mie­ter über­trägt; die Umla­ge erfolgt in der Neben­kos­ten­ab­rech­nung nach Wohn­flä­che oder dem ver­ein­bar­ten Schlüs­sel. Nicht umla­ge­fä­hig sind Selbst­be­hal­te im Scha­den­fall und Bei­trä­ge für Bau­stei­ne, die nicht dem Gebäu­de die­nen, etwa eine Miet­aus­fall­ver­si­che­rung. Bei einer WEG zahlt der ein­zel­ne Eigen­tü­mer sei­nen Anteil ans Haus­geld und reicht ihn über die Betriebs­kos­ten an sei­nen Mie­ter weiter.

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