Die Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus kostet je nach Größe, Baujahr und Lage ca. 500 bis 2.500 Euro im Jahr. Anders als beim Einfamilienhaus hängt der Beitrag nicht nur am Wiederaufbauwert, sondern auch an der Zahl der Wohneinheiten, an der Nutzung durch Mieter und daran, ob Gewerbe im Haus ist. Der Elementarschutz ist dabei der einzelne Baustein, der die Rechnung am stärksten verändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitrag liegt je nach Objekt bei ca. 500–2.500 Euro im Jahr.
- Maßgeblich ist der Wiederaufbauwert, nicht der Verkehrswert der Immobilie.
- Gewerbliche Einheiten im Haus verteuern die Police spürbar.
- Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig – aber nur die Gebäudeversicherung.
- Der gleitende Neuwert lässt den Beitrag jedes Jahr automatisch steigen.
Was kostet die Gebäudeversicherung nach Objektgröße?
| Objekt | Beitrag pro Jahr | Anmerkung |
|---|---|---|
| 2–6 Wohneinheiten | ca. 500–1.200 Euro | typisches Zinshaus in Standardlage |
| 7–10 Wohneinheiten | ca. 1.200–1.800 Euro | |
| ab 11 Wohneinheiten | ca. 1.800–3.000 Euro | oft individuelle Kalkulation |
| Elementarschutz | Aufschlag 15–40 % | abhängig von der Gefährdungszone |
| Glasversicherung | ca. 50–150 Euro | eigener Baustein |
| Mit Gewerbeeinheit | deutlicher Zuschlag | je nach Branche teils Ablehnung |
Die Spannen sind Orientierungswerte. Ein modernisiertes Objekt kann bis zu 20 Prozent unter der Tabelle liegen, ein unsaniertes Gebäude mit alter Elektrik und alten Leitungen deutlich darüber. Zum Vergleich: Für ein Einfamilienhaus liegen die Beiträge bei ca. 240–600 Euro – die Einordnung dazu steht unter Wie hoch sind die monatlichen Kosten für eine Wohngebäudeversicherung?
Welche Faktoren bestimmen den Beitrag?
- Wiederaufbauwert und Wohnfläche: die zentrale Rechengröße – nicht der Kaufpreis, sondern die Kosten für einen Neuaufbau in gleicher Art und Güte
- Baujahr und Sanierungsstand: alte Elektrik und alte Leitungen erhöhen das Leitungswasserrisiko; dokumentierte Sanierungen senken den Beitrag
- Bauweise: Massivbau ist günstiger als Holz- oder Fertigbauweise, weil weniger brandanfällig
- Lage: die Einstufung in Hochwasser- und Starkregenzonen wirkt fast ausschließlich auf den Elementaranteil
- Nutzung: reine Wohnnutzung ist günstiger als gemischte Nutzung; Gastronomie oder Handwerk im Haus können den Beitrag stark treiben
- Leerstand: längerer Leerstand ist anzeigepflichtig und kann den Schutz einschränken
- Selbstbeteiligung: bei größeren Objekten oft der wirksamste Hebel
Was ändert sich gegenüber dem Einfamilienhaus?
Drei Dinge. Erstens die Schadenhäufigkeit: Mehr Wohneinheiten bedeuten mehr Bäder, mehr Leitungen und mehr Nutzer – Leitungswasserschäden sind bei Mehrfamilienhäusern der mit Abstand häufigste Schaden.
Zweitens die Mietausfallhaftung. Wird das Haus nach einem Schaden unbewohnbar, entfallen die Mieteinnahmen. Gute Tarife ersetzen den Mietausfall für einen definierten Zeitraum – üblich sind 12 bis 24 Monate. Prüfen Sie diesen Punkt gezielt; er fehlt in günstigen Tarifen häufig oder ist zu kurz bemessen.
Drittens die Abgrenzung zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude. Verletzt sich dagegen jemand auf dem Grundstück, weil im Winter nicht gestreut wurde, ist das ein Haftpflichtfall. Beide Policen gehören beim Mehrfamilienhaus zusammen, decken aber völlig verschiedene Risiken ab.
Können Sie die Beiträge auf die Mieter umlegen?
Die Gebäudeversicherung ja – sie gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und darf über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden. Das gilt auch für den Elementarbaustein, sofern er Teil der Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes ist.
Voraussetzung ist eine wirksame Umlagevereinbarung im Mietvertrag und ein sachgerechter Verteilerschlüssel, in der Regel nach Wohnfläche. Nicht umlagefähig sind dagegen Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie alles, was allein den Eigentümer schützt. Rechnen Sie sauber getrennt ab – vermischte Positionen führen bei einer Prüfung der Nebenkostenabrechnung regelmäßig zu Kürzungen.
Welche Schäden treten am häufigsten auf?
Leitungswasser – mit deutlichem Abstand. Undichte Zuleitungen, defekte Anschlüsse hinter Waschmaschinen und Geschirrspülern, gerissene Heizungsrohre: In Mehrfamilienhäusern summieren sich diese Fälle, weil jede zusätzliche Wohneinheit weitere Anschlüsse mitbringt. Feuer- und Sturmschäden sind seltener, im Einzelfall aber teurer.
Für die Praxis folgt daraus zweierlei. Erstens lohnt sich die Sanierung alter Leitungen doppelt: Sie senkt das Risiko und verbessert die Einstufung. Zweitens sollten Sie die Ableitungsrohre auf dem Grundstück gezielt prüfen – sie sind in vielen Standardtarifen nicht mitversichert, und ein Rohrbruch unter der Bodenplatte gehört zu den teuersten Schäden überhaupt.
Wie senken Sie den Beitrag?
- Mindestens drei bis fünf Angebote auf identischer Wertbasis einholen – die Unterschiede erreichen 30–50 Prozent
- Sanierungen an Dach, Elektrik, Leitungen und Heizung dokumentiert melden
- Wiederaufbauwert fachlich ermitteln lassen statt zu schätzen
- Selbstbeteiligung anheben – bei mehreren Einheiten oft der stärkste Hebel
- Rückstauklappen, Alarm- und Brandmeldeanlagen angeben
- Mietausfalldeckung und Elementarschutz gezielt prüfen, statt nur den Beitrag zu vergleichen
- Leerstand und Nutzungsänderungen dem Versicherer unverzüglich anzeigen
Welche Anbieter Mehrfamilienhäuser zu welchen Bedingungen zeichnen, sehen Sie im Wohngebäudeversicherung Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Mehrfamilienhaus?
Der Eigentümer des Hauses – bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Gemeinschaft, die die Prämie über das Hausgeld nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt. Wer Wohnungen vermietet, darf die Beiträge der Gebäudeversicherung nach § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung als Sach- und Haftpflichtversicherung auf die Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag die Betriebskosten auf den Mieter überträgt; die Umlage erfolgt in der Nebenkostenabrechnung nach Wohnfläche oder dem vereinbarten Schlüssel. Nicht umlagefähig sind Selbstbehalte im Schadenfall und Beiträge für Bausteine, die nicht dem Gebäude dienen, etwa eine Mietausfallversicherung. Bei einer WEG zahlt der einzelne Eigentümer seinen Anteil ans Hausgeld und reicht ihn über die Betriebskosten an seinen Mieter weiter.