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Was kostet ein Trike an Steuern?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Kfz-Steuer für Trikes variiert je nach Einstufung und Motorisierung zwischen ca. 50 bis 150 Euro pro Jahr. Wird ein Trike als Motorrad klassifiziert, zahlen Sie etwa 1,84 Euro pro 25 cm³ Hubraum.

Die Kfz-Steu­er für Trikes vari­iert je nach Ein­stu­fung und Moto­ri­sie­rung zwi­schen ca. 50 bis 150 Euro pro Jahr. Wird ein Trike als Motor­rad klas­si­fi­ziert, zah­len Sie etwa 1,84 Euro pro 25 cm³ Hub­raum. Bei Pkw-Ein­stu­fung kom­men Hub­raum und CO2-Emis­sio­nen zusam­men, wäh­rend Elek­tro-Trikes 10 Jah­re lang steu­er­frei sind.

Steu­er­be­rech­nung je nach Fahrzeugklassifizierung

Die Höhe der Kfz-Steu­er hängt ent­schei­dend davon ab, wie Ihr Trike behörd­lich ein­ge­stuft wird. Die­se Ein­stu­fung rich­tet sich nach Kon­struk­ti­on, Leis­tung und Zulassungsklasse.

Motor­rad-Ein­stu­fung: Leich­te­re oder schwä­che­re Trikes wer­den oft als Motor­rä­der klas­si­fi­ziert. Die Berech­nung erfolgt nach Hub­raum: (Hub­raum ÷ 25) × 1,84 Euro. Ein 900 cm³-Trike kos­tet damit ca. 66 Euro jähr­lich, ein 1.200 cm³-Modell ca. 88 Euro.

Pkw-Ein­stu­fung: Schwe­re­re oder leis­tungs­stär­ke­re Trikes wer­den als Pkw ein­ge­stuft und unter­lie­gen einer kom­ple­xe­ren Berech­nung. Der Steu­er­satz beträgt 2 Euro pro 100 cm³ für Ben­zi­ner. Zusätz­lich fällt eine CO2-basier­te Kom­po­nen­te an: 2 Euro pro Gramm CO2/km über der Frei­gren­ze von 95 g/km. Ein 1.500 cm³-Ben­zi­ner mit 120 g/km CO2 kos­tet dem­nach ca. 80 Euro jähr­lich (30 Euro Hub­raum + 50 Euro CO2-Anteil).

Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen und Sonderregelungen

Elek­tro-Trikes pro­fi­tie­ren von einer zehn­jäh­ri­gen Steu­er­be­frei­ung ab Erst­zu­las­sung. Danach wird die Steu­er um 50 Pro­zent redu­ziert. Dies macht elek­tri­sche Model­le beson­ders wirt­schaft­lich für Viel­fah­rer und umwelt­be­wuss­te Käufer.

Trikes mit H‑Kennzeichen (Old­ti­mer) zah­len eine pau­scha­lier­te Steu­er, die güns­ti­ger aus­fällt als regu­lä­re Steu­er­sät­ze. Vor­aus­set­zung ist ein Min­dest­al­ter von 30 Jah­ren und ein guter Erhal­tungs­zu­stand. Die genaue Steu­er wird indi­vi­du­ell fest­ge­setzt, liegt aber oft bei 46 Euro jährlich.

Grü­ne Pla­ket­te und Umwelt­pla­ket­ten: Fahr­zeu­ge mit bes­se­ren Abgas­wer­ten (Euro 4 oder höher) pro­fi­tie­ren von mode­ra­ten Steu­er­sät­zen. Alte, hoch­mo­to­ri­sier­te Trikes mit schlech­te­ren Emis­si­ons­wer­ten zah­len deut­lich mehr.

Prak­ti­sche Check­lis­te zur Steueroptimierung

  • Hub­raum vor dem Kauf ver­glei­chen: Prü­fen Sie ver­schie­de­ne Model­le – bereits 300 cm³ Unter­schied kön­nen 20+ Euro jähr­li­che Erspar­nis bedeuten
  • CO2-Emis­si­ons­wer­te beach­ten: Moder­ne Trikes mit nied­ri­ge­ren Emis­sio­nen (unter 100 g/km) zah­len deut­lich weni­ger Steuer
  • Wartung regel­mä­ßig durch­füh­ren: Ein gut gewar­te­tes Trike erfüllt Emis­si­ons­stan­dards bes­ser und bleibt steuergünstiger
  • Elek­tro-Alter­na­ti­ve prü­fen: Wenn Bud­get vor­han­den, ren­tiert sich ein E‑Trike durch 10 Jah­re Steu­er­frei­heit plus gerin­ge­re Betriebskosten
  • Zulas­sungs­klas­se vor dem Umbau klä­ren: Motor­tu­ning kann die Ein­stu­fung ändern und die Steu­er erhöhen
  • Old­ti­mer-Opti­on nut­zen: Ab 30 Jah­ren Alter kann das H‑Kennzeichen attrak­tiv sein, wenn das Trike gut erhal­ten ist
  • Jähr­li­che Steu­er­än­de­run­gen ver­fol­gen: Die Steu­er­ge­set­ze wer­den regel­mä­ßig ange­passt – über­prü­fen Sie regel­mä­ßig die Änderungen

Wei­te­re Ein­fluss­fak­to­ren auf die Steuerkosten

Bau­jahr und Emis­si­ons­klas­se: Fahr­zeu­ge vor 2000 zah­len deut­lich mehr als moder­ne Model­le mit Euro-5- oder Euro-6-Stan­dard. Eine Nach­rüs­tung älte­rer Model­le kann sich steu­er­lich rechnen.

Zulas­sungs­re­gi­on: Die Grund­steu­er ist bun­des­weit ein­heit­lich, regio­nal gibt es aber kei­ne Unter­schie­de wie bei Ver­si­che­run­gen. Aller­dings beein­flus­sen loka­le Umwelt­zo­nen (rote oder grü­ne Pla­ket­te) den spä­te­ren Betrieb.

Umbau­ten und Modi­fi­ka­tio­nen: Ver­grö­ße­run­gen des Hub­raums oder Leis­tungs­stei­ge­run­gen müs­sen der Zulas­sungs­stel­le gemel­det wer­den und füh­ren zu Neu­be­rech­nung der Steu­er. Auch Fahr­werk-Ände­run­gen kön­nen die Klas­si­fi­zie­rung beeinflussen.

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