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Was kos­tet eine Bank­bürg­schaft für Mietkaution?

Die Kos­ten für eine Bank­bürg­schaft zur Absi­che­rung einer Miet­kau­ti­on vari­ie­ren je nach Bank und den indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen des Miet­ver­trags. Im All­ge­mei­nen berech­net die Bank eine jähr­li­che Gebühr, die auf dem Betrag der Kau­ti­on basiert. Die­se Gebühr wird oft als Pro­zent­satz der garan­tier­ten Sum­me ausgedrückt.

Fak­to­ren, die die Kos­ten beeinflussen:

  1. Höhe der Kau­ti­on: Die Kau­ti­on beträgt in der Regel bis zu drei Net­to­kalt­mie­ten, und die Gebühr für die Bürg­schaft wird als Pro­zent­satz die­ser Sum­me berechnet.
  2. Kre­dit­wür­dig­keit des Mie­ters: Die Kos­ten kön­nen auch davon abhän­gen, wie die Bank das Risi­ko ein­schätzt, das mit der Bürg­schaft ver­bun­den ist. Mie­ter mit bes­se­rer Boni­tät erhal­ten mög­li­cher­wei­se güns­ti­ge­re Konditionen.
  3. Bank und deren Tarif­struk­tur: Ver­schie­de­ne Ban­ken haben unter­schied­li­che Gebüh­ren­struk­tu­ren für ihre Bürgschaftsprodukte.

Durch­schnitt­li­che Kosten:

Die jähr­li­chen Gebüh­ren für eine Bank­bürg­schaft lie­gen typi­scher­wei­se zwi­schen 1% und 5% der Bürg­schafts­sum­me. Eini­ge Ban­ken kön­nen auch eine ein­ma­li­ge Bear­bei­tungs­ge­bühr verlangen.

Bei­spiel­rech­nung:

Ange­nom­men, die Miet­kau­ti­on beträgt 3.000 Euro:

  • Bei einer Gebühr von 3% pro Jahr wür­de dies eine jähr­li­che Gebühr von 90 Euro bedeuten.

Zusätz­li­che Kosten:

  • Bear­bei­tungs­ge­büh­ren: Man­che Ban­ken erhe­ben eine ein­ma­li­ge Bear­bei­tungs­ge­bühr für die Ein­rich­tung der Bürgschaft.
  • Ände­rungs­ge­büh­ren: Falls Ände­run­gen an der Bürg­schaft not­wen­dig wer­den (z.B. bei einer Anpas­sung der Kau­ti­ons­hö­he oder bei Ver­trags­ver­län­ge­run­gen), kön­nen wei­te­re Gebüh­ren anfallen.

Ver­gleich mit ande­ren Kautionsarten:

Wäh­rend die Bank­bürg­schaft eine gute Opti­on für Mie­ter sein kann, die nicht über die not­wen­di­ge Liqui­di­tät für eine Bar­kau­ti­on ver­fü­gen, soll­te berück­sich­tigt wer­den, dass die Kos­ten für die Bürg­schaft im Gegen­satz zur Bar­kau­ti­on nicht zurück­er­stat­tet wer­den. Die ein­mal gezahl­ten Gebüh­ren sind also im Grun­de ver­lo­ren, wäh­rend eine Bar­kau­ti­on am Ende des Miet­ver­hält­nis­ses zurück­ge­zahlt wird, sofern kei­ne Ansprü­che vom Ver­mie­ter bestehen.

Fazit:

Eine Bank­bürg­schaft für eine Miet­kau­ti­on kann eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve zur tra­di­tio­nel­len Bar­kau­ti­on sein, beson­ders für die­je­ni­gen, die ihre Liqui­di­tät scho­nen möch­ten. Aller­dings ist es wich­tig, die Gesamt­kos­ten zu betrach­ten und Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ban­ken zu ver­glei­chen, um die bes­te und kos­ten­güns­tigs­te Lösung zu finden.

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