Eine private Unfallversicherung leistet in der Regel bei Invalidität und Tod infolge eines Unfalls. Je nach Vertragsbedingungen und individuellen Bedürfnissen des Versicherten können unterschiedliche Leistungen vereinbart werden. Die Leistungen können beispielsweise folgendes umfassen:
- Invaliditätsleistung: Eine Invaliditätsleistung wird fällig, wenn durch den Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit entsteht. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig vom Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme.
- Todesfallleistung: Im Todesfall wird eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
- Tagegeld: Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch den Unfall kann ein Tagegeld vereinbart werden, das den Verdienstausfall ausgleichen soll.
- Bergungskosten: Kosten für Rettung und Bergung aus Unfallgefahren können ebenfalls versichert werden.
- Unfallrente: Eine Unfallrente kann vereinbart werden, um den Lebensstandard des Versicherten abzusichern, wenn dieser infolge des Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig wird oder eine erhöhte Pflegebedürftigkeit entsteht.
Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um eine passende private Unfallversicherung abzuschließen.