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Was muss ich bei der Anmel­dung eines Lkw beachten?

Die Anmel­dung eines Lkw erfor­dert ver­schie­de­ne Doku­men­te und Schrit­te, die von der Zulas­sungs­stel­le geprüft wer­den. Ob es sich um einen neu gekauf­ten Lkw, einen gebrauch­ten oder ein impor­tier­tes Fahr­zeug han­delt, die rich­ti­gen Unter­la­gen und eine pas­sen­de Lkw Ver­si­che­rung sind unver­zicht­bar. Hier erfah­ren Sie, was Sie bei der Anmel­dung beach­ten müs­sen und wel­che Schrit­te not­wen­dig sind.

1. Lkw Ver­si­che­rung abschließen

Bevor Sie Ihren Lkw bei der Zulas­sungs­stel­le anmel­den kön­nen, müs­sen Sie eine gül­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ohne die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) ist eine Anmel­dung nicht mög­lich. Die­se erhal­ten Sie von Ihrem Ver­si­che­rer, sobald Sie den Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­schlos­sen haben. Die eVB-Num­mer dient als Nach­weis, dass der Lkw haft­pflicht­ver­si­chert ist.

  • eVB-Num­mer: Elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung, die bei der Anmel­dung vor­ge­legt wer­den muss.
  • Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­rung, die Schä­den an Drit­ten abdeckt.
  • Zusätz­li­cher Schutz: Es kann sinn­voll sein, direkt auch eine Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um den eige­nen Lkw gegen Dieb­stahl, Unfäl­le oder Natur­er­eig­nis­se abzusichern.

2. Zulas­sungs­be­schei­ni­gung und Fahrzeugbrief

Für die Anmel­dung des Lkw benö­ti­gen Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II (Fahr­zeug­brief). Die­ser Nach­weis bestä­tigt, dass Sie der recht­mä­ßi­ge Eigen­tü­mer des Fahr­zeugs sind. Bei Neu­fahr­zeu­gen wird der Fahr­zeug­brief vom Her­stel­ler aus­ge­stellt, bei Gebraucht­fahr­zeu­gen muss der Fahr­zeug­brief vom Vor­be­sit­zer über­ge­ben werden.

  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II: Doku­ment, das den Eigen­tü­mer des Fahr­zeugs ausweist.
  • Neu­fahr­zeu­ge: Der Fahr­zeug­brief wird vom Her­stel­ler bereitgestellt.
  • Gebraucht­fahr­zeu­ge: Der Vor­be­sit­zer muss den Fahr­zeug­brief an den neu­en Eigen­tü­mer übergeben.

3. Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (Fahr­zeug­schein)

Neben dem Fahr­zeug­brief benö­ti­gen Sie auch die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (Fahr­zeug­schein). Die­ses Doku­ment wird von der Zulas­sungs­stel­le bei der Anmel­dung aus­ge­stellt und muss immer im Fahr­zeug mit­ge­führt wer­den. Es ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über das Fahr­zeug, wie die Fahr­zeug­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (FIN) und die tech­ni­schen Daten des Lkw.

  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I: Doku­ment, das bei jeder Fahrt mit­ge­führt wer­den muss.
  • Tech­ni­sche Daten: Infor­ma­tio­nen über das Fahr­zeug, die im Fahr­zeug­schein ver­merkt sind.

4. Haupt­un­ter­su­chung (TÜV)

Für die Anmel­dung eines Lkw müs­sen Sie den Nach­weis einer gül­ti­gen Haupt­un­ter­su­chung (TÜV) erbrin­gen. Bei Neu­fahr­zeu­gen ist der ers­te TÜV-Ter­min drei Jah­re nach der Erst­zu­las­sung fäl­lig, bei Gebraucht­fahr­zeu­gen muss die Haupt­un­ter­su­chung regel­mä­ßig, in der Regel alle zwei Jah­re, durch­ge­führt werden.

  • TÜV-Nach­weis: Gül­ti­ge Haupt­un­ter­su­chung muss vor­lie­gen, um den Lkw anzumelden.
  • Unter­su­chungs­in­ter­val­le: Neu­fahr­zeu­ge müs­sen nach drei Jah­ren zum TÜV, danach alle zwei Jahre.

5. Kenn­zei­chen reservieren

Bevor Sie zur Zulas­sungs­stel­le gehen, kön­nen Sie online ein Wunsch­kenn­zei­chen für Ihren Lkw reser­vie­ren. Dies ist optio­nal, aber vie­le Fahr­zeug­hal­ter nut­zen die Mög­lich­keit, um ein per­sön­li­ches oder leicht zu mer­ken­des Kenn­zei­chen zu wäh­len. Das Kenn­zei­chen wird dann bei der Anmel­dung offi­zi­ell zugeteilt.

  • Wunsch­kenn­zei­chen: Optio­nal, kann vor­ab online reser­viert werden.
  • Kenn­zei­chen­ta­feln: Bei der Zulas­sungs­stel­le wird das Kenn­zei­chen offi­zi­ell zuge­teilt und muss anschlie­ßend an den Lkw ange­bracht werden.

6. Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass

Um den Lkw anzu­mel­den, müs­sen Sie Ihre Iden­ti­tät nach­wei­sen. Hier­zu benö­ti­gen Sie ent­we­der einen Per­so­nal­aus­weis oder einen Rei­se­pass mit einer Mel­de­be­schei­ni­gung. Wenn Sie den Lkw im Namen eines Unter­neh­mens anmel­den, benö­ti­gen Sie zusätz­lich eine Gewer­be­an­mel­dung oder einen Handelsregisterauszug.

  • Per­so­nal­aus­weis: Dient als Identitätsnachweis.
  • Mel­de­be­schei­ni­gung: Bei Anmel­dung mit Rei­se­pass erforderlich.
  • Gewer­be­an­mel­dung: Not­wen­dig bei Anmel­dung im Namen eines Unternehmens.

7. Fahr­zeug­brief bei Importfahrzeugen

Wenn Sie ein impor­tier­tes Fahr­zeug anmel­den möch­ten, benö­ti­gen Sie zusätz­li­che Doku­men­te. Neben dem aus­län­di­schen Fahr­zeug­brief müs­sen Sie eine Über­ein­stim­mungs­be­schei­ni­gung (COC-Papier) vor­le­gen, die bestä­tigt, dass das Fahr­zeug den euro­päi­schen Nor­men ent­spricht. Zudem kann eine tech­ni­sche Abnah­me durch den TÜV not­wen­dig sein, um die Ver­kehrs­taug­lich­keit des Lkw zu prüfen.

  • COC-Papie­re: Bestä­ti­gung, dass das Fahr­zeug den EU-Nor­men entspricht.
  • Tech­ni­sche Abnah­me: Bei Import­fahr­zeu­gen oft erfor­der­lich, um die Zulas­sung zu erhalten.

8. Kfz-Steu­er entrichten

Nach der Anmel­dung des Lkw wird die Kfz-Steu­er fäl­lig. Die­se Steu­er rich­tet sich nach dem Gewicht des Fahr­zeugs, der Schad­stoff­klas­se und der Nut­zungs­art (pri­vat oder gewerb­lich). Die Kfz-Steu­er muss jähr­lich gezahlt wer­den, und Sie erhal­ten einen Bescheid vom Finanz­amt mit den ent­spre­chen­den Zahlungsinformationen.

  • Kfz-Steu­er: Die Höhe rich­tet sich nach dem Fahr­zeug­ge­wicht und der Schadstoffklasse.
  • Zah­lungs­auf­for­de­rung: Das Finanz­amt sen­det Ihnen nach der Anmel­dung des Fahr­zeugs eine Auf­for­de­rung zur Zah­lung der Kfz-Steuer.

Fazit

Die Anmel­dung eines Lkw erfor­dert eini­ge Schrit­te und die Vor­la­ge ver­schie­de­ner Doku­men­te. Zu den wich­tigs­ten gehö­ren eine gül­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung, der Fahr­zeug­brief, die Haupt­un­ter­su­chung (TÜV) und der Per­so­nal­aus­weis. Wenn Sie all die­se Doku­men­te parat haben, ist der Anmel­de­pro­zess bei der Zulas­sungs­stel­le in der Regel unkom­pli­ziert. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen dabei, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihren Lkw zu fin­den und opti­mal abge­si­chert zu sein.

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