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Was muss ich bei einer Unfall­ver­si­che­rung beachten?

In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind Art und Höhe der Ver­si­che­rungs­for­men in wei­tem Rah­men der frei­en Ver­ein­ba­rung der Ver­trags­part­ner überlassen.

Die Inva­li­di­täts­sum­me ist die Berech­nungs­grund­la­ge für die Ein­mal­zah­lun­gen im Scha­dens­fall. Wir emp­feh­len Ihnen als Inva­li­di­täts­grund­sum­me min­des­tens das Zwei — Drei­fa­che Ihres Brut­to­jah­res­ein­kom­mens zu vereinbaren.

Eini­ge Regeln über das Ver­hält­nis der Ver­si­che­rungs­sum­men und Beson­der­hei­ten bei sehr hohen Sum­men sind jedoch zu beachten.

So müs­sen die Ver­si­che­rungs­sum­men den wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen — vor allem dem Ein­kom­men — des Ver­si­che­rungs­neh­mers ange­mes­sen sein.

Damit die Unfall­ver­si­che­rung mit der Infla­ti­on Schritt hal­ten kann und somit ange­mes­sen bleibt, wird sie in der Regel als dyna­mi­sche Unfall­ver­si­che­rung abgeschlossen.

Vor­aus­set­zung für einen rei­bungs­lo­sen Ablauf im Leis­tungs­fall ist die voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen im Antrag.

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen sowie Geis­tes­kran­ke sind nicht versicherbar.

Sie haben drei Mög­lich­kei­ten, das Inva­li­di­täts­ri­si­ko abzusichern:

Man unter­schei­det:

Line­ar-Tarif
Je nach Inva­li­di­täts­grad wird die ent­spre­chen­de Leis­tung aus der Ver­si­che­rungs­sum­me erbracht. 

Mehr­leis­tungs-Tarif
In der Regel ver­dop­pelt, bzw. ver­drei­facht sich die Inva­li­di­täts­leis­tung ab einem Inva­li­di­täts­grad von 70 % bzw. 90 %. 

Pro­gres­si­ons-Tarif
Bei Unfall-Tari­fen mit ver­ein­bar­ter Pro­gres­si­on steigt die Leis­tung meist ab 26 % Inva­li­di­tät über­pro­por­tio­nal an. Je nach gewähl­ter Pro­gres­si­ons­stu­fe wird bei Voll­in­va­li­di­tät eine Ent­schä­di­gungs­leis­tung zwi­schen 225 % und 1000 % der ver­ein­bar­ten Inva­li­di­täts­sum­me erbracht.

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