In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
Die Invaliditätssumme ist die Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlungen im Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen als Invaliditätsgrundsumme mindestens das Zwei — Dreifache Ihres Bruttojahreseinkommens zu vereinbaren.
Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.
So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen — vor allem dem Einkommen — des Versicherungsnehmers angemessen sein.
Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.
Sie haben drei Möglichkeiten, das Invaliditätsrisiko abzusichern:
Man unterscheidet:
Linear-Tarif
Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.
Mehrleistungs-Tarif
In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 70 % bzw. 90 %.
Progressions-Tarif
Bei Unfall-Tarifen mit vereinbarter Progression steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an. Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.