Jeden Schadenfall müssen Sie möglichst unverzüglich dem Versicherer Ihrer Bauleistungsversicherung anzeigen. Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen was Ihnen möglich ist. In jedem Fall ist eine genaue Dokumentation des Schadens notwendig und erforderlich. Machen Sie möglichst viele Fotos von dem Schaden und am besten aus unterschiedlichen Ansichten.
Wenn der Schaden aufgrund einer vermutlichen Straftat durch Dritte entstanden ist (z.B. Vandalismus oder Diebstahl) informieren Sie bitte auch unbedingt die nächstzuständige Polizei.
Tipp:
Im Schadensfall setzten Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung. Er ist Ihnen in der Regel im Rahmen der Schadensabwicklung behilflich. Sofern Sie Ihren Vertrag nicht bei einem Vermittler, sondern bei einem Direktversicherer, welcher keinen Außendienst unterhält, abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.