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Was muss man beim Abschluss einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung beachten?

Beim Abschluss einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist es unbe­dingt erfor­der­lich die Ver­si­che­rungs­sum­me, also die gesam­ten Bau­kos­ten, kor­rekt anzugeben.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ent­spricht den vor­aus­sicht­li­chen Bau­kos­ten für das Bauwerk.

In die Bau­kos­ten­er­mitt­lung gehören:

  • die Her­stel­lungs­kos­ten der ver­si­cher­ten Leis­tun­gen und mit­ver­si­cher­ten Sachen unter Ein­be­zie­hung der Stundenlohnarbeiten,
  • die Neu­wer­te der gelie­fer­ten oder zur Ver­fü­gung gestell­ten Bau­tei­le und Baustoffe
  • die Neu­wer­te von Hilfs­bau­ten und Bauhilfsstoffen
  • bei Eigen­leis­tun­gen, der Wert der zu erbrin­gen­den Eigenleistung

Nicht ein­be­zo­gen in die für die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung maß­geb­li­che Ver­si­che­rungs­sum­me wer­den Grund­stücks- und Erschlie­ßungs­kos­ten, Kos­ten für Gar­ten­an­la­gen sowie wei­te­re Neben­kos­ten wie Mak­ler­ge­büh­ren, Archi­tek­ten- und Inge­nieur­ho­no­ra­re usw.

Wenn sich wäh­rend der Bau­pha­se Ände­run­gen bei der Ver­si­che­rungs­sum­me erge­ben, soll­te der Ver­si­che­rer Ihrer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung umge­hend ent­spre­chend dar­über infor­miert wer­den. Gege­be­nen­falls ist dann auch eine Anpas­sung des Ver­si­che­rungs­schut­zes sinnvoll.

Der Bei­trag bezieht sich als Ein­mal­be­trag übli­cher­wei­se auf die gesam­te Ver­si­che­rungs­dau­er. Die Lauf­zeit einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung beträgt in der Regel max. 18 bis 24 Mona­te und erlischt dann auto­ma­tisch mit der Fer­tig­stel­lung des Gebäudes.

Da das Risi­ko von Schä­den durch Feu­er und Blitz­schlag im übli­chen Rah­men einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert ist, soll­ten Sie die­ses Risi­ko sepa­rat über eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung versichern.

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung sichert – wie der Name schon sagt — Ihren Roh­bau und die Bau­stel­le selbst mit den dort lagern­den Mate­ria­li­en ab. Sie schließt auch Schä­den durch Rauch und sogar Schä­den bei Lösch­ar­bei­ten ein.

Als Ein­schluss in die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung kos­tet die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung einen klei­nen Zuschlag.

Tipp:

Schlie­ßen Sie bereits bei Bau­be­ginn eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab, wel­che dann nach Fer­tig­stel­lung des Bau­werks ein­tritt, so bekom­men Sie die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung bei den meis­ten Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­ten bei­trags­frei im Rah­men der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

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