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Was muss man beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung beachten?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei der Bauleistungsversicherung müssen Sie die Versicherungssumme realistisch kalkkulieren, Kostenänderungen dem Versicherer unverzüglich melden und gezielt Deckungslücken wie Feuerrisiken schließen. Ein sorgfältiger Abschluss mit vollständigen Angaben verhindert später Leistungsablehnungen und kostspiele Unterversicherung.

Bei der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung müs­sen Sie die Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch kalk­ku­lie­ren, Kos­ten­än­de­run­gen dem Ver­si­che­rer unver­züg­lich mel­den und gezielt Deckungs­lü­cken wie Feu­er­ri­si­ken schlie­ßen. Ein sorg­fäl­ti­ger Abschluss mit voll­stän­di­gen Anga­ben ver­hin­dert spä­ter Leis­tungs­ab­leh­nun­gen und kost­spie­le Unterversicherung.

Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­ti­sche ermit­teln und dokumentieren

Die Ver­si­che­rungs­sum­me der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung muss sämt­li­che vor­aus­sicht­li­chen Bau­kos­ten abde­cken. Eine zu nied­rig ange­setz­te Sum­me führt zu Unter­ver­si­che­rung mit ent­spre­chen­den Leis­tungs­kür­zun­gen im Scha­dens­fall. Fol­gen­de Kos­ten­po­si­tio­nen müs­sen berück­sich­tigt werden:

  • Alle Her­stel­lungs­kos­ten für ver­si­cher­te Leis­tun­gen inklu­si­ve Stun­den­lohn­ar­bei­ten und Handwerkerlöhne
  • Mate­ri­al­kos­ten und Neu­wer­te von Bau­tei­len, Bau­stof­fen, Roh­ren und Lieferungen
  • Hilfs­bau­ten und Bau­hilfs­stof­fe (Bau­ge­rüs­te, Scha­lun­gen, Fang­net­ze, Abdeckungen)
  • Eigen­leis­tun­gen mit kal­ku­lier­tem Stundensatz
  • Tech­ni­sche Aus­rüs­tun­gen und Instal­la­tio­nen wäh­rend der Rohbauphase
  • Trans­port­kos­ten und Lager­hal­tung auf der Baustelle

Nicht ver­si­chert sind hin­ge­gen Grund­stücks­wert, Mak­ler­ge­büh­ren, Archi­tek­ten- und Inge­nieur­ho­no­ra­re sowie Kos­ten für Außen­an­la­gen und Gar­ten­an­la­gen. Eine Sicher­heits­mar­ge von 5–10 % auf die Gesamt­sum­me ist emp­feh­lens­wert, um unvor­her­seh­ba­re Mehr­kos­ten abzu­de­cken. Legen Sie alle Kos­ten­vor­anschlä­ge und Kal­ku­la­tio­nen der Ver­si­che­rung vor – dies ist Grund­la­ge für eine kor­rek­te Risi­ko­be­wer­tung. Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung gilt übli­cher­wei­se für 18 bis 24 Mona­te und endet auto­ma­tisch mit der Fer­tig­stel­lung oder Abnahme.

Ände­rungs­mit­tei­lungs­pflich­ten ernst nehmen

Bau­pro­jek­te unter­lie­gen regel­mä­ßig Kos­ten­ver­än­de­run­gen und Leis­tungs­an­pas­sun­gen. Erhö­hen sich die Bau­kos­ten um mehr als 10 % oder ändert sich der Leis­tungs­um­fang erheb­lich, müs­sen Sie den Ver­si­che­rer unver­züg­lich schrift­lich infor­mie­ren – spä­tes­tens inner­halb von zwei Wochen. Dies ist eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht gemäß Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG). Ver­stö­ße kön­nen zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung oder Kür­zung füh­ren. Der Ver­si­che­rer kann dann eine Nach­zah­lung der Prä­mie ver­lan­gen oder die Deckungs­sum­me anpas­sen. Doku­men­tie­ren Sie alle Bau­fort­schrit­te, Kos­ten­ver­än­de­run­gen, Ver­zö­ge­run­gen und schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rer lückenlos.

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schließt kri­ti­sche Deckungslücke

Eine häu­fig über­se­he­ne Deckungs­lü­cke: Die Stan­dard-Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung deckt Feuer‑, Blitz­schlag- und Explo­si­ons­schä­den nicht ab. Eine sepa­ra­te Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ist daher drin­gend erfor­der­lich, um Roh­bau, Lager­ma­te­ria­li­en und Bau­stel­le vor Brand‑, Rauch- und Lösch­schä­den zu schüt­zen. Beson­ders kos­ten­güns­tig ist die Inte­gra­ti­on in eine bereits abge­schlos­se­ne oder par­al­lel abzu­schlie­ßen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – dort ist die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung oft bei­trags­frei oder zu Vor­zugs­ta­ri­fen mitversichert.

Abschluss-Check­lis­te für Bauprojekte

  • Alle Bau­kos­ten mit aktu­el­len Kos­ten­vor­anschlä­gen von Hand­wer­kern und Lie­fe­ran­ten belegen
  • Ver­si­che­rungs­sum­me mit 5–10 % Sicher­heits­mar­ge ober­halb der Gesamt­kal­ku­la­ti­on ansetzen
  • Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung prü­fen – im Bau­leis­tungs­ta­rif ent­hal­ten oder sepa­rat vereinbaren
  • Ver­si­che­rungs­be­ginn­da­tum genau mit tat­säch­li­chem Bau­be­ginn abstimmen
  • Alle Aus­schlüs­se, Selbst­be­tei­li­gun­gen und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gründ­lich durchlesen
  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für kos­ten­güns­ti­ge Feu­er­de­ckung prü­fen und koordinieren
  • Ver­si­che­rungs­po­li­cen, Bedin­gun­gen und Kos­ten­un­ter­la­gen für die gesam­te Bau­pha­se ver­füg­bar halten
  • Ände­run­gen der Bau­kos­ten oder des Leis­tungs­um­fangs sofort schrift­lich dem Ver­si­che­rer melden
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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