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Bei der Bauleistungsversicherung müssen Sie die Versicherungssumme realistisch kalkkulieren, Kostenänderungen dem Versicherer unverzüglich melden und gezielt Deckungslücken wie Feuerrisiken schließen. Ein sorgfältiger Abschluss mit vollständigen Angaben verhindert später Leistungsablehnungen und kostspiele Unterversicherung.
Bei der Bauleistungsversicherung müssen Sie die Versicherungssumme realistisch kalkkulieren, Kostenänderungen dem Versicherer unverzüglich melden und gezielt Deckungslücken wie Feuerrisiken schließen. Ein sorgfältiger Abschluss mit vollständigen Angaben verhindert später Leistungsablehnungen und kostspiele Unterversicherung.
Die Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung muss sämtliche voraussichtlichen Baukosten abdecken. Eine zu niedrig angesetzte Summe führt zu Unterversicherung mit entsprechenden Leistungskürzungen im Schadensfall. Folgende Kostenpositionen müssen berücksichtigt werden:
Nicht versichert sind hingegen Grundstückswert, Maklergebühren, Architekten- und Ingenieurhonorare sowie Kosten für Außenanlagen und Gartenanlagen. Eine Sicherheitsmarge von 5–10 % auf die Gesamtsumme ist empfehlenswert, um unvorhersehbare Mehrkosten abzudecken. Legen Sie alle Kostenvoranschläge und Kalkulationen der Versicherung vor – dies ist Grundlage für eine korrekte Risikobewertung. Die Bauleistungsversicherung gilt üblicherweise für 18 bis 24 Monate und endet automatisch mit der Fertigstellung oder Abnahme.
Bauprojekte unterliegen regelmäßig Kostenveränderungen und Leistungsanpassungen. Erhöhen sich die Baukosten um mehr als 10 % oder ändert sich der Leistungsumfang erheblich, müssen Sie den Versicherer unverzüglich schriftlich informieren – spätestens innerhalb von zwei Wochen. Dies ist eine wesentliche Vertragspflicht gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Verstöße können zur Leistungsverweigerung oder Kürzung führen. Der Versicherer kann dann eine Nachzahlung der Prämie verlangen oder die Deckungssumme anpassen. Dokumentieren Sie alle Baufortschritte, Kostenveränderungen, Verzögerungen und schriftliche Kommunikation mit dem Versicherer lückenlos.
Eine häufig übersehene Deckungslücke: Die Standard-Bauleistungsversicherung deckt Feuer‑, Blitzschlag- und Explosionsschäden nicht ab. Eine separate Feuerrohbauversicherung ist daher dringend erforderlich, um Rohbau, Lagermaterialien und Baustelle vor Brand‑, Rauch- und Löschschäden zu schützen. Besonders kostengünstig ist die Integration in eine bereits abgeschlossene oder parallel abzuschließende Wohngebäudeversicherung – dort ist die Feuerrohbauversicherung oft beitragsfrei oder zu Vorzugstarifen mitversichert.
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