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Was muss man beim Abschluss einer Lkw Ver­si­che­rung beachten?

In der KFZ-Haft­pflicht soll­ten Sie nicht die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me für Ihre Lkw Ver­si­che­rung abschlie­ßen, son­dern eine höhe­re Deckungs­sum­me bevor­zu­gen. Wir emp­feh­len Ihnen eine Deckungs­sum­me von 100 Mil­lio­nen abzuschließen.

In der Fahr­zeug­ver­si­che­rung, also in der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung  bie­ten die Kfz-Ver­si­che­rer Ihnen ver­schie­de­ne Selbst­be­tei­li­gungs-Alter­na­ti­ven an.

Die übli­chen Selbst­be­tei­li­gungs-Vari­an­ten sind:

Im Rah­men der Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung für Lkw,  Lie­fer­wa­gen und Trans­por­ter:

  • ohne Selbst­be­tei­li­gung

und

  • 150,00 EUR Selbstbeteiligung

Im Rah­men der Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung für Lkw, Lie­fer­wa­gen und Trans­por­ter:

  • 300,00 EUR in der Voll­kas­ko und 150,00 EUR in der Teilkasko
  • 300,00 EUR in der Voll­kas­ko und ohne SB in der Teilkasko
  • 500,00 EUR in der Voll­kas­ko und 150,00 EUR in der Teilkasko

und

  • 500,00 EUR in der Voll­kas­ko und ohne SB in der Teilkasko

Tipp:

Bei Neu­fahr­zeu­gen, Fahr­zeu­gen mit hohem Lis­ten- oder Wie­der­be­schaf­fungs­preis oder Fahr­zeu­gen die geleast oder finan­ziert sind, emp­feh­len wir Ihnen immer eine Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Bei älte­ren Fahr­zeu­gen kann eine Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung aus­rei­chend sein.

Ach­ten Sie bei den Kas­ko-Leis­tun­gen dar­auf, dass sowohl Mar­der­bis­se samt Fol­ge­schä­den sowie Unfäl­le mit sämt­li­chen Tie­ren und nicht nur aus­schließ­lich Haar­wild im Ver­trag mit ein­ge­schlos­sen sind.

Die tat­säch­li­che Fahr­zeug­nut­zung Ihres zu ver­si­chern­den Lkw, hat gro­ßen Ein­fluss auf die Lkw Ver­si­che­rung Kos­ten. Wäh­rend die Prä­mie für die pri­va­te Nut­zung eines Lkw bis 3,5 t (ent­spricht der Nut­zung im Werk­ver­kehr) ver­gleich­bar ist  mit den Prä­mi­en in der nor­ma­len  Auto­ver­si­che­rung, ist die Ver­wen­dung eines Lkw im Güter­ver­kehr schon erheb­lich teurer.

Nut­zungs­ar­ten:

  • Werk­ver­kehr und pri­va­te Nutzung
  • Güter­ver­kehr, Trans­port von Gütern auf Rech­nung Dritter
  • Selbst­fah­rer­ver­mie­tung, Ver­leih gegen Entgelt
  • Selbst­fah­ren­de Arbeitsmaschinen

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