Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten heute sehr schnell immense Summen verschlingen können, empfiehlt sich in der Rechtsschutzversicherung der Abschluss einer möglichst hohen Versicherungssumme (mind. 500.000 EUR).
Für die Private Rechtsschutzversicherung gelten üblicherweise Wartezeiten nach dem Abschluss bevor der Versicherungsschutz greift. Ereignisse, die vor dem Versicherungsabschluss oder in der Wartezeit eintreten oder zu einem Rechtsstreit führen, sind somit über die neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch nicht versichert.
Bei den meisten Rechtsschutzversicherern entfällt die 3‑monatige Wartezeit, wenn für das gleiche Risiko schon ein Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Rechtsschutzversicherer bestand und der Wechsel lückenlos erfolgt.
Achten Sie darauf, dass der sogenannte “Stichentscheid” und nicht das kundenunfreundlichere “Schiedsgutachterverfahren” akzeptiert wird.
Bei Zweifel über die Erfolgsaussichten kann es unklar sein, ob der Rechtsschutzversicherer leisten muss. Beim Stichentscheid fügt sich der Rechtsschutzversicherer der Meinung des vom Kunden beauftragten Rechtsanwalts. Beim Schiedsgutachterverfahren dagegen entscheidet ein von der Anwaltskammer beauftragter Gutachter verbindlich für beide Seiten.