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Was passiert bei einem Fehlalarm der Alarmanlage?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ein Fehlalarm der Alarmanlage hat keine direkten Auswirkungen auf deine Hausratversicherung, solange durch den Alarm kein Schaden an deinem Hausrat entsteht. Allerdings können Kosten für Polizeieinsätze oder Sicherheitsdienste entstehen, die dir in Rechnung gestellt werden – besonders bei wiederholten Fehlalarmen.

Ein Fehl­alarm der Alarm­an­la­ge hat kei­ne direk­ten Aus­wir­kun­gen auf dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung, solan­ge durch den Alarm kein Scha­den an dei­nem Haus­rat ent­steht. Aller­dings kön­nen Kos­ten für Poli­zei­ein­sät­ze oder Sicher­heits­diens­te ent­ste­hen, die dir in Rech­nung gestellt wer­den – beson­ders bei wie­der­hol­ten Fehlalarmen.

Kos­ten durch Fehl­alar­me: Wer trägt die Lasten?

Bei einem Fehl­alarm ent­ste­hen die Kos­ten nicht durch die Ver­si­che­rung, son­dern durch exter­ne Ein­sät­ze. Hier die wich­tigs­ten Kos­ten­fak­to­ren im Überblick:

  • Poli­zei­ein­sät­ze: Wie­der­hol­te Fehl­alar­me kön­nen zu Gebüh­ren füh­ren. Vie­le Bun­des­län­der erhe­ben nach dem 3. bis 5. unbe­grün­de­ten Ein­satz pro Jahr Kos­ten von ca. 50–500 Euro pro Einsatz.
  • Sicher­heits­diens­te: Wenn die Alarm­an­la­ge mit einem pri­va­ten Sicher­heits­dienst ver­bun­den ist, fal­len Ein­satz­ge­büh­ren von ca. 30–150 Euro an, wenn der Dienst vor Ort fest­stellt, dass kein ech­ter Not­fall vorliegt.
  • Repa­ra­tur­kos­ten: Tech­ni­sche Defek­te, die Fehl­alar­me ver­ur­sa­chen, musst du selbst bezah­len – die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt dies nicht ab.

Ursa­chen und Ver­ant­wor­tung bei Fehlalarmen

Die Kos­ten­tra­gung hängt davon ab, wer für den Fehl­alarm ver­ant­wort­lich ist:

  • Tech­ni­sche Defek­te: Liegt ein Feh­ler der Anla­ge vor, soll­te der Instal­la­teur oder Anbie­ter die Repa­ra­tur über­neh­men. Doku­men­tie­re das Pro­blem und for­dern Sie eine kos­ten­lo­se Behe­bung an.
  • Bedie­nungs­feh­ler: Fal­sches Ein­ge­ben des Codes oder ver­se­hent­li­ches Aus­lö­sen des Alarms durch Bewoh­ner trägt der Nut­zer selbst.
  • Umwelt­fak­to­ren: Haus­tie­re, star­ke Vibra­ti­on oder Insek­ten auf Sen­so­ren füh­ren oft zu Fehl­alar­men – dies lässt sich durch kor­rek­te Jus­tie­rung vermeiden.

Prä­ven­ti­on: So ver­mei­dest du Fehl­alar­me und Kosten

  • Regel­mä­ßi­ge Wartung: Jähr­li­che Wartung durch einen Fach­mann (ca. 50–150 Euro) ver­hin­dert tech­ni­sche Mängel.
  • Schu­lung aller Nut­zer: Stel­le sicher, dass alle Haus­halts­mit­glie­der die Bedie­nung kennen.
  • Kor­rek­te Sen­sor­ein­stel­lung: Jus­tie­re Bewe­gungs­mel­der so, dass sie nicht auf Haus­tie­re oder klei­ne Objek­te reagieren.
  • War­tungs­ver­trag prü­fen: Man­che Anbie­ter bie­ten kos­ten­lo­ses Sup­port und Jus­tie­rung bei Pro­ble­men – nut­ze die­se Leistungen.
  • Mit Behör­den kom­mu­ni­zie­ren: Infor­mie­re die Poli­zei über wie­der­hol­te tech­ni­sche Fehl­alar­me, um spä­te­ren Gebüh­ren zu entgehen.

Wann kommt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ins Spiel?

In sel­te­nen Fäl­len kann dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung rele­vant wer­den – bei­spiels­wei­se wenn ein Fehl­alarm zu Schä­den bei Nach­barn führt oder wenn der Poli­zei­ein­satz Kos­ten bei Drit­ten ver­ur­sacht. Prü­fe dei­ne Haft­pflicht-Poli­ce auf ent­spre­chen­de Deckung.

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