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Was pas­siert bei einem Fehl­alarm der Alarmanlage?

Ein Fehl­alarm der Alarm­an­la­ge kann ver­schie­de­ne Fol­gen haben, je nach­dem, wel­che Art von Alarm­an­la­ge instal­liert ist und wie der Fehl­alarm aus­ge­löst wur­de. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, was bei einem Fehl­alarm pas­sie­ren kann und wel­che Kon­se­quen­zen dies in Bezug auf dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung oder poten­zi­ell ande­re Kos­ten haben kann:

1. Kei­ne direk­te Aus­wir­kung auf die Hausratversicherung

Ein Fehl­alarm der Alarm­an­la­ge hat in der Regel kei­ne direk­te Aus­wir­kung auf dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Ein­bruch, Van­da­lis­mus oder ande­re ver­si­cher­te Gefah­ren ab, ist aber nicht für die Kos­ten oder Fol­gen eines Fehl­alarms ver­ant­wort­lich, sofern durch den Fehl­alarm kein Scha­den am Haus­rat ent­stan­den ist.

  • Bei­spiel: Wenn die Alarm­an­la­ge ohne ersicht­li­chen Grund einen Alarm aus­löst, ohne dass es zu einem Ein­bruch oder Scha­den kommt, hat dies kei­ne Aus­wir­kun­gen auf dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung, da kein ver­si­cher­ter Scha­den ein­ge­tre­ten ist.

2. Kos­ten für den Ein­satz von Sicher­heits­diens­ten oder der Polizei

In vie­len Fäl­len ist die Alarm­an­la­ge mit einem Sicher­heits­dienst oder direkt mit der Poli­zei ver­bun­den. Wenn ein Fehl­alarm aus­ge­löst wird und der Sicher­heits­dienst oder die Poli­zei alar­miert wird, kön­nen dafür Kos­ten ent­ste­hen, die dir in Rech­nung gestellt wer­den, ins­be­son­de­re bei wie­der­hol­ten Fehlalarmen.

  • Sicher­heits­dienst: Wenn die Alarm­an­la­ge bei einem Sicher­heits­dienst auf­ge­schal­tet ist, kön­nen Ein­satz­kos­ten ent­ste­hen, wenn der Sicher­heits­dienst vor Ort kommt und fest­stellt, dass es sich um einen Fehl­alarm handelt.
  • Poli­zei: Bei einem Fehl­alarm, der die Poli­zei invol­viert, kön­nen eben­falls Kos­ten ent­ste­hen, vor allem wenn es zu wie­der­hol­ten Fehl­alar­men kommt. Die Poli­zei kann in sol­chen Fäl­len eine Gebühr für den Ein­satz erhe­ben, um die Kos­ten für den unnö­ti­gen Ein­satz zu decken.
  • Bei­spiel: Die Alarm­an­la­ge in dei­ner Woh­nung wird ver­se­hent­lich aus­ge­löst, und der Sicher­heits­dienst oder die Poli­zei wird benach­rich­tigt. Wenn sich her­aus­stellt, dass kein Ein­bruch oder Not­fall vor­liegt, könn­ten dir Ein­satz­ge­büh­ren in Rech­nung gestellt werden.

3. Ver­trä­ge mit Alarmanbietern

Wenn du einen Ver­trag mit einem Alarm­an­la­gen­sys­tem-Anbie­ter hast, könn­ten im Fal­le eines Fehl­alarms zusätz­li­che Kos­ten anfal­len, je nach den Ver­trags­be­din­gun­gen. Vie­le Anbie­ter bie­ten eine regel­mä­ßi­ge Wartung der Alarm­an­la­ge an, um Fehl­alar­me zu mini­mie­ren, aber wie­der­hol­te Fehl­alar­me kön­nen Kos­ten verursachen.

  • War­tungs­kos­ten: Regel­mä­ßi­ge Wartung der Alarm­an­la­ge kann hel­fen, Fehl­alar­me zu ver­hin­dern. Wenn jedoch ein Fehl­alarm durch unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung oder einen Defekt der Alarm­an­la­ge aus­ge­löst wird, kön­nen Repa­ra­tur­kos­ten anfallen.
  • Ver­trags­stra­fen: In sel­te­nen Fäl­len kön­nen wie­der­hol­te Fehl­alar­me dazu füh­ren, dass Ver­trags­stra­fen fäl­lig wer­den, ins­be­son­de­re wenn die­se in den Ver­trags­be­din­gun­gen fest­ge­legt sind.

4. Ver­ant­wor­tung für Fehlalarme

Wenn die Alarm­an­la­ge durch einen tech­ni­schen Defekt oder eine unsach­ge­mä­ße Instal­la­ti­on immer wie­der Fehl­alar­me aus­löst, liegt die Ver­ant­wor­tung in der Regel beim Anbie­ter oder dem Instal­la­teur. In sol­chen Fäl­len soll­te die Anla­ge repa­riert oder gewar­tet wer­den, um zukünf­ti­ge Fehl­alar­me zu vermeiden.

  • Tech­ni­sche Defek­te: Wenn die Alarm­an­la­ge auf­grund eines Defekts Fehl­alar­me aus­löst, kann es sinn­voll sein, den Anbie­ter zu kon­tak­tie­ren, um eine Repa­ra­tur oder Ein­stel­lung vorzunehmen.
  • Fal­sche Hand­ha­bung: Wenn der Fehl­alarm durch mensch­li­ches Ver­sa­gen oder unsach­ge­mä­ße Nut­zung (z. B. fal­sches Ein­ge­ben des Codes) ver­ur­sacht wur­de, liegt die Ver­ant­wor­tung beim Nutzer.

5. Aus­wir­kun­gen auf Versicherungen

Wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung durch einen Fehl­alarm nicht direkt betrof­fen ist, kann es Aus­wir­kun­gen auf ande­re Ver­si­che­run­gen geben, wie zum Bei­spiel auf eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn durch den Fehl­alarm Schä­den oder Kos­ten ver­ur­sacht wur­den. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te ein­sprin­gen, wenn durch den Fehl­alarm Drit­te geschä­digt wer­den, zum Bei­spiel durch unnö­ti­ge Ein­sät­ze von Sicherheitskräften.

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: In bestimm­ten Fäl­len, wenn durch den Fehl­alarm Schä­den ent­ste­hen oder Kos­ten auf Drit­te über­tra­gen wer­den, kann die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen. Dies könn­te zum Bei­spiel der Fall sein, wenn der Fehl­alarm dazu führt, dass Drit­te Unan­nehm­lich­kei­ten erlei­den oder Kos­ten ver­ur­sacht werden.

6. Schrit­te zur Ver­mei­dung von Fehlalarmen

Um zukünf­ti­ge Fehl­alar­me zu ver­hin­dern und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten zu ver­mei­den, gibt es eini­ge wich­ti­ge Maß­nah­men, die du ergrei­fen kannst:

  • Regel­mä­ßi­ge Wartung der Alarm­an­la­ge: Eine regel­mä­ßi­ge Wartung durch einen Fach­mann stellt sicher, dass die Anla­ge ein­wand­frei funk­tio­niert und kei­ne tech­ni­schen Defek­te vorliegen.
  • Schu­lung zur rich­ti­gen Bedie­nung: Stel­le sicher, dass alle Fami­li­en­mit­glie­der oder Per­so­nen, die Zugang zur Alarm­an­la­ge haben, genau wis­sen, wie die Anla­ge kor­rekt bedient wird, um Fehl­alar­me durch fal­sche Bedie­nung zu verhindern.
  • Sen­si­ble Ein­stel­lung der Sen­so­ren: Stel­le sicher, dass die Sen­so­ren der Alarm­an­la­ge rich­tig ein­ge­stellt sind, um Fehl­alar­me durch Haus­tie­re oder ande­re harm­lo­se­re Bewe­gun­gen zu vermeiden.

Fazit

Ein Fehl­alarm der Alarm­an­la­ge hat kei­ne direk­ten Aus­wir­kun­gen auf dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung, da kein Scha­den am Haus­rat ent­stan­den ist. Aller­dings kön­nen durch den Ein­satz von Sicher­heits­diens­ten oder der Poli­zei Kos­ten ent­ste­hen, die dir in Rech­nung gestellt wer­den. Wenn Fehl­alar­me durch tech­ni­sche Defek­te oder unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung ver­ur­sacht wer­den, soll­test du die Anla­ge war­ten oder repa­rie­ren las­sen. In sel­te­nen Fäl­len kön­nen Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ein­sprin­gen, wenn durch den Fehl­alarm Drit­te geschä­digt oder Kos­ten ver­ur­sacht wer­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die dei­nen Schutz­be­darf opti­mal abdeckt.

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