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Was pas­siert bei einem Lkw-Unfall im Ausland?

Wenn Sie mit Ihrem Lkw im Aus­land unter­wegs sind und in einen Unfall ver­wi­ckelt wer­den, gibt es eini­ge Beson­der­hei­ten, die Sie beach­ten soll­ten. Die Regu­lie­rung von Schä­den kann kom­pli­zier­ter sein, da unter­schied­li­che Län­der unter­schied­li­che Rechts­vor­schrif­ten und Ver­si­che­rungs­sys­te­me haben. Hier erfah­ren Sie, wel­che Schrit­te Sie nach einem Unfall im Aus­land unter­neh­men soll­ten und wie Ihre Lkw Ver­si­che­rung greift.

1. Was tun direkt nach dem Unfall?

Unab­hän­gig davon, ob der Unfall im In- oder Aus­land pas­siert, soll­ten Sie direkt nach dem Vor­fall bestimm­te Schrit­te unter­neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den schnell und kor­rekt regu­liert wer­den kann.

  • Unfall­stel­le sichern: Sichern Sie die Unfall­stel­le ab, indem Sie Warn­drei­ecke auf­stel­len und die Warn­blink­an­la­ge einschalten.
  • Poli­zei rufen: In vie­len Län­dern ist es ver­pflich­tend, die Poli­zei zu rufen, wenn es zu einem Unfall kommt, vor allem bei Per­so­nen­schä­den. Las­sen Sie den Unfall in jedem Fall poli­zei­lich aufnehmen.
  • Unfall­be­richt aus­fül­len: Es emp­fiehlt sich, einen Euro­päi­schen Unfall­be­richt mit­zu­füh­ren, der in meh­re­ren Spra­chen ver­füg­bar ist. Fül­len Sie die­sen Bericht gemein­sam mit dem Unfall­geg­ner aus.
  • Bewei­se sichern: Machen Sie Fotos von der Unfall­stel­le, den Schä­den und den Kenn­zei­chen der betei­lig­ten Fahr­zeu­ge. Notie­ren Sie sich die Namen und Adres­sen von Zeugen.

2. Wel­che Ver­si­che­rung greift bei einem Unfall im Ausland?

Wenn Sie mit Ihrem Lkw im Aus­land einen Unfall ver­ur­sa­chen oder in einen Unfall ver­wi­ckelt sind, ist Ihre deut­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Regel­fall auch im Aus­land gül­tig, zumin­dest inner­halb der EU und des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR). Zudem kann auch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung wich­tig wer­den, wenn es um selbst­ver­schul­de­te Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug geht.

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den, die Sie an ande­ren Per­so­nen, Fahr­zeu­gen oder Eigen­tum ver­ur­sa­chen. Inner­halb der EU und des EWR greift die deut­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung auto­ma­tisch. Für ande­re Län­der benö­ti­gen Sie mög­li­cher­wei­se eine Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te.
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Deckt Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ent­stan­den sind, auch im Ausland.

3. Grü­ne Versicherungskarte

Die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te dient als Nach­weis für den Haft­pflicht­schutz im Aus­land. Inner­halb der EU ist sie nicht mehr zwin­gend erfor­der­lich, jedoch in eini­gen ande­ren Län­dern außer­halb der EU wie der Schweiz, Nor­we­gen und den Bal­kan­staa­ten nach wie vor Pflicht. Sie soll­ten die Grü­ne Kar­te immer bei Fahr­ten ins Aus­land mitführen.

  • Nach­weis der Ver­si­che­rung: Die Grü­ne Kar­te weist nach, dass Ihr Fahr­zeug haft­pflicht­ver­si­chert ist.
  • In wel­chen Län­dern erfor­der­lich?: In Län­dern wie der Tür­kei, der Schweiz, Nor­we­gen, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Ser­bi­en ist sie noch immer notwendig.

4. Aus­lands­scha­den­schutz und Rechtsschutz

Ein zusätz­li­cher Aus­lands­scha­den­schutz kann sinn­voll sein, um auch im Aus­land opti­mal abge­si­chert zu sein. Die­se Zusatz­ver­si­che­rung über­nimmt die Regu­lie­rung des Scha­dens, wenn Sie im Aus­land unver­schul­det in einen Unfall ver­wi­ckelt wer­den und der Unfall­geg­ner nicht aus­rei­chend ver­si­chert ist. Auch eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist emp­feh­lens­wert, um juris­ti­sche Unter­stüt­zung im Aus­land zu erhalten.

  • Aus­lands­scha­den­schutz: Schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn der Unfall­geg­ner nicht aus­rei­chend ver­si­chert ist oder es Pro­ble­me bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung gibt.
  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Bie­tet recht­li­che Unter­stüt­zung bei Strei­tig­kei­ten nach einem Unfall im Ausland.

5. Vor­ge­hen bei einem unver­schul­de­ten Unfall im Ausland

Wenn Sie im Aus­land in einen unver­schul­de­ten Unfall ver­wi­ckelt sind, müs­sen Sie den Scha­den bei der Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners gel­tend machen. Hier kön­nen Sprach­bar­rie­ren und unter­schied­li­che recht­li­che Rege­lun­gen die Regu­lie­rung erschwe­ren. In der EU kön­nen Sie sich an den Regu­lie­rungs­be­auf­trag­ten der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung in Deutsch­land wenden.

  • Regu­lie­rungs­be­auf­trag­ter: Jede Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft in der EU muss einen Regu­lie­rungs­be­auf­trag­ten in jedem EU-Land haben, der sich um die Abwick­lung des Scha­dens kümmert.
  • Direk­te Scha­dens­mel­dung: Alter­na­tiv kön­nen Sie den Scha­den direkt bei der Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners im Aus­land melden.

6. Schä­den am Lkw und Fracht

Wenn Ihr Lkw im Aus­land beschä­digt wird, über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Fahr­zeugs. Wenn auch die Fracht durch den Unfall beschä­digt wird, soll­ten Sie prü­fen, ob eine Fracht­ver­si­che­rung vor­liegt, die den Wert der trans­por­tier­ten Waren abdeckt.

  • Voll­kas­ko­schutz im Aus­land: Deckt Schä­den am eige­nen Lkw, die durch Unfäl­le oder Van­da­lis­mus im Aus­land entstehen.
  • Fracht­ver­si­che­rung: Schützt die Ladung im Anhän­ger vor Beschä­di­gung oder Ver­lust durch Unfälle.

7. Abschlepp­dienst und Pan­nen­hil­fe im Ausland

Vie­le Lkw Ver­si­che­run­gen bie­ten in Ver­bin­dung mit einem Schutz­brief auch Pan­nen­hil­fe und Abschlepp­diens­te im Aus­land an. Soll­te der Lkw nach einem Unfall nicht mehr fahr­be­reit sein, sorgt der Schutz­brief dafür, dass der Lkw in die nächs­te Werk­statt gebracht wird oder im schlimms­ten Fall zurück nach Deutsch­land trans­por­tiert wird.

  • Pan­nen­hil­fe: Unter­stüt­zung bei Pan­nen oder Unfäl­len, inklu­si­ve Repa­ra­tur vor Ort oder Abschleppdienst.
  • Rück­trans­port des Lkw: Wenn eine Repa­ra­tur vor Ort nicht mög­lich ist, sorgt der Schutz­brief für den Rück­trans­port des Lkw nach Deutschland.

Fazit

Ein Unfall mit dem Lkw im Aus­land kann durch unter­schied­li­che recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Sprach­bar­rie­ren kom­pli­zier­ter sein als im Inland. Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den an Drit­ten, wäh­rend die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Schä­den am eige­nen Fahr­zeug auf­kommt. Der Aus­lands­scha­den­schutz und die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te sind wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te, die Sie beach­ten soll­ten. Nach einem Unfall soll­ten Sie unbe­dingt die Poli­zei rufen, Bewei­se sichern und die Scha­dens­re­gu­lie­rung über die Ver­si­che­rung abwi­ckeln. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Schutz für Fahr­ten ins Aus­land zu finden.

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