Wenn Sie mit Ihrem Lkw im Ausland unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden, gibt es einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten. Die Regulierung von Schäden kann komplizierter sein, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Rechtsvorschriften und Versicherungssysteme haben. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach einem Unfall im Ausland unternehmen sollten und wie Ihre Lkw Versicherung greift.
1. Was tun direkt nach dem Unfall?
Unabhängig davon, ob der Unfall im In- oder Ausland passiert, sollten Sie direkt nach dem Vorfall bestimmte Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Schaden schnell und korrekt reguliert werden kann.
- Unfallstelle sichern: Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie Warndreiecke aufstellen und die Warnblinkanlage einschalten.
- Polizei rufen: In vielen Ländern ist es verpflichtend, die Polizei zu rufen, wenn es zu einem Unfall kommt, vor allem bei Personenschäden. Lassen Sie den Unfall in jedem Fall polizeilich aufnehmen.
- Unfallbericht ausfüllen: Es empfiehlt sich, einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen, der in mehreren Sprachen verfügbar ist. Füllen Sie diesen Bericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus.
- Beweise sichern: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und den Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Notieren Sie sich die Namen und Adressen von Zeugen.
2. Welche Versicherung greift bei einem Unfall im Ausland?
Wenn Sie mit Ihrem Lkw im Ausland einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sind, ist Ihre deutsche Haftpflichtversicherung im Regelfall auch im Ausland gültig, zumindest innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zudem kann auch die Vollkaskoversicherung wichtig werden, wenn es um selbstverschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug geht.
- Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie an anderen Personen, Fahrzeugen oder Eigentum verursachen. Innerhalb der EU und des EWR greift die deutsche Haftpflichtversicherung automatisch. Für andere Länder benötigen Sie möglicherweise eine Grüne Versicherungskarte.
- Vollkaskoversicherung: Deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstanden sind, auch im Ausland.
3. Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis für den Haftpflichtschutz im Ausland. Innerhalb der EU ist sie nicht mehr zwingend erforderlich, jedoch in einigen anderen Ländern außerhalb der EU wie der Schweiz, Norwegen und den Balkanstaaten nach wie vor Pflicht. Sie sollten die Grüne Karte immer bei Fahrten ins Ausland mitführen.
- Nachweis der Versicherung: Die Grüne Karte weist nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
- In welchen Ländern erforderlich?: In Ländern wie der Türkei, der Schweiz, Norwegen, Bosnien-Herzegowina und Serbien ist sie noch immer notwendig.
4. Auslandsschadenschutz und Rechtsschutz
Ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz kann sinnvoll sein, um auch im Ausland optimal abgesichert zu sein. Diese Zusatzversicherung übernimmt die Regulierung des Schadens, wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und der Unfallgegner nicht ausreichend versichert ist. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert, um juristische Unterstützung im Ausland zu erhalten.
- Auslandsschadenschutz: Schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn der Unfallgegner nicht ausreichend versichert ist oder es Probleme bei der Schadensregulierung gibt.
- Verkehrsrechtsschutz: Bietet rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten nach einem Unfall im Ausland.
5. Vorgehen bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland
Wenn Sie im Ausland in einen unverschuldeten Unfall verwickelt sind, müssen Sie den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Hier können Sprachbarrieren und unterschiedliche rechtliche Regelungen die Regulierung erschweren. In der EU können Sie sich an den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland wenden.
- Regulierungsbeauftragter: Jede Versicherungsgesellschaft in der EU muss einen Regulierungsbeauftragten in jedem EU-Land haben, der sich um die Abwicklung des Schadens kümmert.
- Direkte Schadensmeldung: Alternativ können Sie den Schaden direkt bei der Versicherung des Unfallgegners im Ausland melden.
6. Schäden am Lkw und Fracht
Wenn Ihr Lkw im Ausland beschädigt wird, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs. Wenn auch die Fracht durch den Unfall beschädigt wird, sollten Sie prüfen, ob eine Frachtversicherung vorliegt, die den Wert der transportierten Waren abdeckt.
- Vollkaskoschutz im Ausland: Deckt Schäden am eigenen Lkw, die durch Unfälle oder Vandalismus im Ausland entstehen.
- Frachtversicherung: Schützt die Ladung im Anhänger vor Beschädigung oder Verlust durch Unfälle.
7. Abschleppdienst und Pannenhilfe im Ausland
Viele Lkw Versicherungen bieten in Verbindung mit einem Schutzbrief auch Pannenhilfe und Abschleppdienste im Ausland an. Sollte der Lkw nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit sein, sorgt der Schutzbrief dafür, dass der Lkw in die nächste Werkstatt gebracht wird oder im schlimmsten Fall zurück nach Deutschland transportiert wird.
- Pannenhilfe: Unterstützung bei Pannen oder Unfällen, inklusive Reparatur vor Ort oder Abschleppdienst.
- Rücktransport des Lkw: Wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, sorgt der Schutzbrief für den Rücktransport des Lkw nach Deutschland.
Fazit
Ein Unfall mit dem Lkw im Ausland kann durch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Sprachbarrieren komplizierter sein als im Inland. Ihre Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden an Dritten, während die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Der Auslandsschadenschutz und die Grüne Versicherungskarte sind weitere wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten. Nach einem Unfall sollten Sie unbedingt die Polizei rufen, Beweise sichern und die Schadensregulierung über die Versicherung abwickeln. Ein Lkw Versicherungsvergleich hilft Ihnen, den besten Schutz für Fahrten ins Ausland zu finden.