Bei einem Schadensfall im Urlaub greift die Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen, insbesondere im Rahmen der sogenannten Außenversicherung. Diese deckt Schäden am Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zum Beispiel während einer Reise. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du bei einem Schadensfall im Urlaub beachten solltest:
1. Außenversicherung: Was ist abgedeckt?
Die Außenversicherung ist ein Bestandteil der Hausratversicherung und schützt deinen Hausrat, wenn er sich vorübergehend außerhalb deiner Wohnung befindet, zum Beispiel im Urlaub. Typischerweise sind die folgenden Schadensarten abgedeckt:
- Einbruchdiebstahl: Wenn dir Gegenstände wie Kleidung, Elektronik (Laptop, Kamera) oder Wertsachen während deines Urlaubs durch Einbruch in deine Ferienunterkunft gestohlen werden, greift die Außenversicherung. Es muss jedoch ein nachweislicher Einbruch vorliegen, zum Beispiel in ein Hotelzimmer, Ferienhaus oder einen Wohnwagen.
- Raub: Wenn du im Urlaub durch Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt beraubt wirst, also Wertsachen wie Geldbörsen, Schmuck oder Elektronik gestohlen werden, ist dies ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt.
- Beschädigung durch Vandalismus: Auch Schäden an deinem Hausrat, die durch mutwillige Zerstörung (z. B. im Hotelzimmer oder Ferienhaus) entstehen, können durch die Außenversicherung übernommen werden.
2. Welche Gegenstände sind versichert?
Die Außenversicherung deckt in der Regel den Hausrat ab, den du während des Urlaubs mit dir führst. Dazu zählen:
- Kleidung
- Elektronische Geräte wie Laptops, Kameras, Smartphones
- Wertsachen wie Uhren, Schmuck (oft gibt es hier spezielle Entschädigungsgrenzen)
- Reisegepäck
Wichtig: Einige Hausratversicherungen setzen für Wertsachen spezielle Entschädigungsgrenzen fest, die deutlich niedriger sind als die normale Versicherungssumme. Prüfe deinen Vertrag, um sicherzustellen, dass teure Gegenstände ausreichend versichert sind.
3. Begrenzung der Versicherungssumme
Die Außenversicherung ist oft auf einen bestimmten Prozentsatz der regulären Versicherungssumme begrenzt, die für deinen Hausrat in der Wohnung gilt. Typischerweise liegt dieser Prozentsatz bei 10 bis 20 % der Gesamtversicherungssumme.
- Beispiel: Wenn deine reguläre Versicherungssumme 50.000 Euro beträgt, greift die Außenversicherung bis zu einem Betrag von 5.000 bis 10.000 Euro für Schäden, die im Urlaub entstehen.
4. Geltungsdauer der Außenversicherung
Die Außenversicherung greift nur für einen begrenzten Zeitraum, in dem sich dein Hausrat vorübergehend außerhalb deiner Wohnung befindet. Diese Frist beträgt in der Regel 90 Tage. Das bedeutet, dass dein Hausrat bis zu 90 Tage während deines Urlaubs oder vorübergehenden Aufenthalts an einem anderen Ort versichert ist.
5. Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Es gibt bestimmte Schäden und Situationen, die von der Außenversicherung in der Regel nicht abgedeckt sind:
- Einfacher Diebstahl: Wenn dir Gegenstände ohne Einbruch oder Gewaltanwendung gestohlen werden (z. B. ein Smartphone, das unbeaufsichtigt am Strand liegt), ist dies in den meisten Fällen nicht versichert.
- Verlust: Der Verlust von Gegenständen im Urlaub (z. B. ein verlorener Koffer oder eine vergessene Kamera) wird in der Regel nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.
- Diebstahl aus dem Auto: Die meisten Hausratversicherungen schließen den Diebstahl von Gegenständen aus Fahrzeugen aus, selbst wenn das Auto abgeschlossen war.
6. Was tun im Schadensfall?
Wenn es im Urlaub zu einem Schadensfall kommt, solltest du schnell und richtig handeln, um den Schaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen. Hier sind die Schritte:
- Polizeiliche Meldung: Melde den Diebstahl oder Raub sofort bei der örtlichen Polizei und lasse dir eine Diebstahlanzeige ausstellen. Dieser Bericht ist entscheidend, um den Schaden bei deiner Versicherung geltend zu machen.
- Schaden dokumentieren: Erstelle eine detaillierte Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände und dokumentiere den Schaden mit Fotos oder anderen Belegen.
- Kontakt zur Versicherung: Melde den Schaden so schnell wie möglich deiner Hausratversicherung, entweder telefonisch oder online. Reiche die erforderlichen Unterlagen wie den Polizeibericht und die Schadensliste ein.
7. Zusatzversicherungen für den Urlaub
Es kann sinnvoll sein, zusätzlich zur Hausratversicherung eine spezielle Reisegepäckversicherung abzuschließen, insbesondere wenn du wertvolle Gegenstände mit auf die Reise nimmst. Diese Versicherung bietet oft umfangreicheren Schutz für dein Gepäck und deckt auch einfachen Diebstahl und Verlust ab, die in der Hausratversicherung oft nicht versichert sind.
Fazit
Bei einem Schadensfall im Urlaub bietet die Hausratversicherung durch die Außenversicherung Schutz für Hausrat, der vorübergehend außerhalb deiner Wohnung aufbewahrt wird. Dies umfasst Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus während des Urlaubs. Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Versicherungssumme und der Deckung bestimmter Risiken wie einfacher Diebstahl oder Verlust. Ein Hausratversicherung Vergleich kann dir helfen, eine Police zu finden, die deinen Hausrat auch im Urlaub umfassend schützt und deine Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.