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Was pas­siert bei einem Scha­dens­fall im Urlaub?

Bei einem Scha­dens­fall im Urlaub greift die Haus­rat­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen, ins­be­son­de­re im Rah­men der soge­nann­ten Außen­ver­si­che­rung. Die­se deckt Schä­den am Haus­rat, der sich vor­über­ge­hend außer­halb der Woh­nung befin­det, zum Bei­spiel wäh­rend einer Rei­se. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du bei einem Scha­dens­fall im Urlaub beach­ten solltest:

1. Außen­ver­si­che­rung: Was ist abgedeckt?

Die Außen­ver­si­che­rung ist ein Bestand­teil der Haus­rat­ver­si­che­rung und schützt dei­nen Haus­rat, wenn er sich vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung befin­det, zum Bei­spiel im Urlaub. Typi­scher­wei­se sind die fol­gen­den Scha­dens­ar­ten abgedeckt:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn dir Gegen­stän­de wie Klei­dung, Elek­tro­nik (Lap­top, Kame­ra) oder Wert­sa­chen wäh­rend dei­nes Urlaubs durch Ein­bruch in dei­ne Feri­en­un­ter­kunft gestoh­len wer­den, greift die Außen­ver­si­che­rung. Es muss jedoch ein nach­weis­li­cher Ein­bruch vor­lie­gen, zum Bei­spiel in ein Hotel­zim­mer, Feri­en­haus oder einen Wohnwagen.
  • Raub: Wenn du im Urlaub durch Gewalt­an­wen­dung oder Andro­hung von Gewalt beraubt wirst, also Wert­sa­chen wie Geld­bör­sen, Schmuck oder Elek­tro­nik gestoh­len wer­den, ist dies eben­falls durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Beschä­di­gung durch Van­da­lis­mus: Auch Schä­den an dei­nem Haus­rat, die durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung (z. B. im Hotel­zim­mer oder Feri­en­haus) ent­ste­hen, kön­nen durch die Außen­ver­si­che­rung über­nom­men werden.

2. Wel­che Gegen­stän­de sind versichert?

Die Außen­ver­si­che­rung deckt in der Regel den Haus­rat ab, den du wäh­rend des Urlaubs mit dir führst. Dazu zählen:

  • Klei­dung
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Lap­tops, Kame­ras, Smartphones
  • Wert­sa­chen wie Uhren, Schmuck (oft gibt es hier spe­zi­el­le Entschädigungsgrenzen)
  • Rei­se­ge­päck

Wich­tig: Eini­ge Haus­rat­ver­si­che­run­gen set­zen für Wert­sa­chen spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen fest, die deut­lich nied­ri­ger sind als die nor­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me. Prü­fe dei­nen Ver­trag, um sicher­zu­stel­len, dass teu­re Gegen­stän­de aus­rei­chend ver­si­chert sind.

3. Begren­zung der Versicherungssumme

Die Außen­ver­si­che­rung ist oft auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der regu­lä­ren Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt, die für dei­nen Haus­rat in der Woh­nung gilt. Typi­scher­wei­se liegt die­ser Pro­zent­satz bei 10 bis 20 % der Gesamtversicherungssumme.

  • Bei­spiel: Wenn dei­ne regu­lä­re Ver­si­che­rungs­sum­me 50.000 Euro beträgt, greift die Außen­ver­si­che­rung bis zu einem Betrag von 5.000 bis 10.000 Euro für Schä­den, die im Urlaub entstehen.

4. Gel­tungs­dau­er der Außenversicherung

Die Außen­ver­si­che­rung greift nur für einen begrenz­ten Zeit­raum, in dem sich dein Haus­rat vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung befin­det. Die­se Frist beträgt in der Regel 90 Tage. Das bedeu­tet, dass dein Haus­rat bis zu 90 Tage wäh­rend dei­nes Urlaubs oder vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halts an einem ande­ren Ort ver­si­chert ist.

5. Wel­che Schä­den sind nicht abgedeckt?

Es gibt bestimm­te Schä­den und Situa­tio­nen, die von der Außen­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt sind:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn dir Gegen­stän­de ohne Ein­bruch oder Gewalt­an­wen­dung gestoh­len wer­den (z. B. ein Smart­phone, das unbe­auf­sich­tigt am Strand liegt), ist dies in den meis­ten Fäl­len nicht versichert.
  • Ver­lust: Der Ver­lust von Gegen­stän­den im Urlaub (z. B. ein ver­lo­re­ner Kof­fer oder eine ver­ges­se­ne Kame­ra) wird in der Regel nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Dieb­stahl aus dem Auto: Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen schlie­ßen den Dieb­stahl von Gegen­stän­den aus Fahr­zeu­gen aus, selbst wenn das Auto abge­schlos­sen war.

6. Was tun im Schadensfall?

Wenn es im Urlaub zu einem Scha­dens­fall kommt, soll­test du schnell und rich­tig han­deln, um den Scha­den bei der Haus­rat­ver­si­che­rung gel­tend zu machen. Hier sind die Schritte:

  1. Poli­zei­li­che Mel­dung: Mel­de den Dieb­stahl oder Raub sofort bei der ört­li­chen Poli­zei und las­se dir eine Dieb­stahl­an­zei­ge aus­stel­len. Die­ser Bericht ist ent­schei­dend, um den Scha­den bei dei­ner Ver­si­che­rung gel­tend zu machen.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Erstel­le eine detail­lier­te Lis­te der gestoh­le­nen oder beschä­dig­ten Gegen­stän­de und doku­men­tie­re den Scha­den mit Fotos oder ande­ren Belegen.
  3. Kon­takt zur Ver­si­che­rung: Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung, ent­we­der tele­fo­nisch oder online. Rei­che die erfor­der­li­chen Unter­la­gen wie den Poli­zei­be­richt und die Scha­dens­lis­te ein.

7. Zusatz­ver­si­che­run­gen für den Urlaub

Es kann sinn­voll sein, zusätz­lich zur Haus­rat­ver­si­che­rung eine spe­zi­el­le Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, ins­be­son­de­re wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de mit auf die Rei­se nimmst. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet oft umfang­rei­che­ren Schutz für dein Gepäck und deckt auch ein­fa­chen Dieb­stahl und Ver­lust ab, die in der Haus­rat­ver­si­che­rung oft nicht ver­si­chert sind.

Fazit

Bei einem Scha­dens­fall im Urlaub bie­tet die Haus­rat­ver­si­che­rung durch die Außen­ver­si­che­rung Schutz für Haus­rat, der vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung auf­be­wahrt wird. Dies umfasst Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Van­da­lis­mus wäh­rend des Urlaubs. Aller­dings gibt es Ein­schrän­kun­gen bei der Ver­si­che­rungs­sum­me und der Deckung bestimm­ter Risi­ken wie ein­fa­cher Dieb­stahl oder Ver­lust. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, eine Poli­ce zu fin­den, die dei­nen Haus­rat auch im Urlaub umfas­send schützt und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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