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Was pas­siert bei einem Streit­fall mit der Versicherung?

Was pas­siert bei einem Streit­fall mit der Versicherung?

Wenn du in einen Streit­fall mit dei­ner Ver­si­che­rung gerätst, weil die­se bei­spiels­wei­se eine Leis­tung ver­wei­gert, den Scha­den nicht voll­stän­dig ersetzt oder du mit der Bear­bei­tung des Scha­dens unzu­frie­den bist, gibt es ver­schie­de­ne Wege, wie du vor­ge­hen kannst. Es ist wich­tig, dei­ne Rech­te als Ver­si­che­rungs­neh­mer zu ken­nen und die rich­ti­gen Schrit­te zu unter­neh­men, um dei­nen Anspruch durch­zu­set­zen. Hier sind die typi­schen Schrit­te, die du bei einem Streit­fall mit der Ver­si­che­rung ein­lei­ten kannst:

1. Kon­takt mit der Ver­si­che­rung aufnehmen

Im ers­ten Schritt soll­test du ver­su­chen, den Streit­fall auf kom­mu­ni­ka­ti­vem Weg zu lösen. Set­ze dich direkt mit dei­ner Ver­si­che­rung in Ver­bin­dung und klä­re, war­um die Leis­tung ver­wei­gert oder ein­ge­schränkt wur­de. Manch­mal liegt der Kon­flikt an Miss­ver­ständ­nis­sen oder feh­ler­haf­ten Anga­ben.

  • Schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on: Hal­te alle Abspra­chen und For­de­run­gen schrift­lich fest, um einen Beweis für dei­ne Bemü­hun­gen und die Reak­ti­on der Ver­si­che­rung zu haben. Doku­men­tie­re alle Anfra­gen, Schrift­wech­sel und Telefonate.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen Scha­den nicht über­nimmt, fra­ge genau nach, aus wel­chem Grund der Scha­den nicht gedeckt ist. Mög­li­cher­wei­se gibt es eine Klau­sel in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, die nicht klar war.

2. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann einschalten

Wenn eine Eini­gung mit der Ver­si­che­rung nicht erreicht wird, kannst du dich an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann wen­den. Die­ser bie­tet eine kos­ten­lo­se Schlich­tungs­stel­le an, die ver­sucht, eine außer­ge­richt­li­che Lösung zwi­schen dir und der Ver­si­che­rung zu fin­den. Der Ombuds­mann prüft den Fall unab­hän­gig und schlägt eine Lösung vor.

  • Wer kann den Ombuds­mann ein­schal­ten? Jeder Ver­si­che­rungs­neh­mer kann den Ombuds­mann kos­ten­los kon­tak­tie­ren, solan­ge der Streit­wert unter 100.000 Euro liegt.
  • Wie funk­tio­niert das Schlich­tungs­ver­fah­ren? Der Ombuds­mann prüft dei­nen Fall und nimmt Kon­takt mit der Ver­si­che­rung auf, um eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu fin­den. Sei­ne Ent­schei­dung ist für die Ver­si­che­rung bei einem Streit­wert von bis zu 10.000 Euro bin­dend, für dich als Ver­si­che­rungs­neh­mer jedoch nicht. Du kannst also auch ande­re recht­li­che Schrit­te gehen, wenn du mit dem Ergeb­nis unzu­frie­den bist.
  • Bei­spiel: Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­wei­gert die Über­nah­me eines Scha­dens, den du für berech­tigt hältst. Du kannst den Ombuds­mann ein­schal­ten, um den Sach­ver­halt kos­ten­los prü­fen zu lassen.

3. Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder anwalt­li­che Beratung

Wenn du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, kannst du in einem Streit­fall mit dei­ner Ver­si­che­rung anwalt­li­che Hil­fe in Anspruch neh­men, ohne dass hohe Anwalts- oder Gerichts­kos­ten auf dich zukom­men. Ein Anwalt kann dir dabei hel­fen, dei­ne Ansprü­che durch­zu­set­zen und eine recht­li­che Ein­schät­zung des Falls geben.

  • Recht­li­che Prü­fung: Ein Anwalt kann dir hel­fen, zu prü­fen, ob die Ver­wei­ge­rung der Leis­tung recht­mä­ßig ist oder ob du eine kla­ge­fä­hi­ge Grund­la­ge hast, um den Anspruch vor Gericht durchzusetzen.
  • Bei­spiel: Dei­ne Ver­si­che­rung ver­wei­gert die Scha­dens­re­gu­lie­rung, obwohl du über­zeugt bist, dass der Scha­den ver­si­chert sein müss­te. Dein Anwalt kann dir hel­fen, den Fall zu prü­fen und dich im Streit­fall vor Gericht vertreten.

4. Gericht­li­che Klage

Wenn alle außer­ge­richt­li­chen Wege nicht erfolg­reich waren, kannst du dei­ne Ansprü­che auch gericht­lich durch­set­zen. Dazu musst du die Ver­si­che­rung auf Zah­lung ver­kla­gen. Dies ist jedoch oft der letz­te Schritt, da es zeit­auf­wen­dig und mit Kos­ten ver­bun­den ist.

  • Bei­spiel: Dei­ne Ver­si­che­rung wei­gert sich trotz aller Bemü­hun­gen, eine berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­rung zu zah­len. Du kannst die Ver­si­che­rung dann auf die Scha­dens­sum­me verklagen.
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Wenn du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, deckt die­se die Anwalts- und Gerichts­kos­ten im Streit­fall. Ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung musst du die­se Kos­ten selbst tra­gen, was ein gewis­ses finan­zi­el­les Risi­ko bedeutet.

5. Ver­brau­cher­zen­tra­len und Expertenhilfe

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le bie­tet eben­falls Unter­stüt­zung in Ver­si­che­rungs­fra­gen an. Sie kön­nen dir hel­fen, dei­nen Fall zu prü­fen und Tipps geben, wie du am bes­ten vor­gehst. Auch sie bie­ten teil­wei­se recht­li­che Bera­tung an, die jedoch in der Regel kos­ten­pflich­tig ist.

Fazit

Bei einem Streit­fall mit dei­ner Ver­si­che­rung hast du meh­re­re Mög­lich­kei­ten, wie du vor­ge­hen kannst. Zunächst soll­test du ver­su­chen, das Pro­blem direkt mit der Ver­si­che­rung zu klä­ren. Wenn dies nicht erfolg­reich ist, kannst du den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten, um eine außer­ge­richt­li­che Lösung zu fin­den. Alter­na­tiv kannst du dich an einen Anwalt wen­den, vor allem wenn du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, die die Kos­ten über­nimmt. Im äußers­ten Fall kannst du die Ver­si­che­rung auch gericht­lich ver­kla­gen, um dei­ne Ansprü­che durch­zu­set­zen. Ein Ver­gleich der Ver­si­che­run­gen und eine gute Bera­tung kön­nen hel­fen, Streit­fäl­le im Vor­feld zu vermeiden.

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