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Was pas­siert bei einem Total­scha­den des Hausrats?

Bei einem Total­scha­den des Haus­rats über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten aller ver­si­cher­ten Gegen­stän­de, die durch das ver­si­cher­te Ereig­nis voll­stän­dig zer­stört wur­den oder ver­lo­ren gegan­gen sind. Ein Total­scha­den bedeu­tet, dass der gesam­te oder ein gro­ßer Teil des Haus­rats nicht mehr funk­ti­ons­fä­hig ist oder voll­stän­dig zer­stört wur­de, etwa durch Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Natur­er­eig­nis­se. Hier ist, was du in einem sol­chen Fall beach­ten solltest:

1. Was ist ein Total­scha­den des Hausrats?

Ein Total­scha­den liegt vor, wenn der Haus­rat durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis kom­plett zer­stört oder unbrauch­bar gewor­den ist. Das bedeu­tet, dass die betrof­fe­nen Gegen­stän­de ent­we­der gar nicht mehr nutz­bar sind oder die Repa­ra­tur­kos­ten den Wie­der­be­schaf­fungs­wert über­stei­gen wür­den. Ein Total­scha­den kann bei­spiels­wei­se durch:

  • Feu­er: Ein Brand zer­stört den Groß­teil des Hausrats.
  • Was­ser­schä­den: Star­ke Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Über­schwem­mun­gen machen den Haus­rat unbrauchbar.
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Gro­ße Tei­le des Haus­rats wer­den gestohlen.
  • Sturm- oder Hagel­schä­den: Wit­te­rungs­schä­den füh­ren zu einem kom­plet­ten Ver­lust des Hausrats.

2. Was über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Totalschaden?

Im Fall eines Total­scha­dens über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten für den zer­stör­ten Haus­rat bis zur Höhe der ver­si­cher­ten Sum­me. Dabei zahlt die Ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert der Gegen­stän­de, das heißt, den Betrag, der erfor­der­lich ist, um gleich­wer­ti­ge, neue Gegen­stän­de zu beschaffen.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die Ver­si­che­rung ersetzt den Wert, den du benö­tigst, um die zer­stör­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de neu zu kau­fen. Es wird also nicht der Zeit­wert erstat­tet, son­dern der Betrag, der für die Wie­der­be­schaf­fung eines ver­gleich­ba­ren neu­en Gegen­stands not­wen­dig ist.
  • Bei­spiel: Wenn dein Haus­rat bei einem Brand zer­stört wur­de, erhältst du den Neu­wert für alle betrof­fe­nen Gegen­stän­de, sodass du die­se durch gleich­wer­ti­ge, neue Gegen­stän­de erset­zen kannst.

3. Ver­si­che­rungs­sum­me und Totalschaden

Die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung bei einem Total­scha­den rich­tet sich nach der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me in dei­nem Haus­rat­ver­si­che­rungs­ver­trag. Die­se Sum­me soll­te dem Wert des gesam­ten Haus­rats ent­spre­chen, damit du im Scha­dens­fall opti­mal abge­si­chert bist.

  • Aus­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­sum­me: Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me hoch genug ist, um dei­nen gesam­ten Haus­rat abzu­de­cken. Ist die Ver­si­che­rungs­sum­me zu nied­rig, könn­te es zu einer Unter­ver­si­che­rung kom­men, bei der die Ent­schä­di­gung nicht aus­reicht, um den gesam­ten Scha­den zu ersetzen.
  • Unter­ver­si­che­rung: Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nied­ri­ger ist als der tat­säch­li­che Wert dei­nes Haus­rats, zahlt die Ver­si­che­rung bei einem Total­scha­den mög­li­cher­wei­se nicht den vol­len Ersatz­wert.

4. Was pas­siert im Schadensfall?

Im Fal­le eines Total­scha­dens musst du den Scha­den so schnell wie mög­lich der Ver­si­che­rung mel­den und den Vor­fall doku­men­tie­ren. Hier sind die Schrit­te, die du unter­neh­men solltest:

a. Scha­den dokumentieren

  • Fotos und Vide­os des zer­stör­ten Haus­rats machen, um den Scha­den zu dokumentieren.
  • Eine Lis­te der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de erstel­len, ein­schließ­lich deren Wert und des Kauf­da­tums (falls möglich).

b. Scha­den melden

  • Den Total­scha­den sofort bei der Haus­rat­ver­si­che­rung mel­den und eine detail­lier­te Beschrei­bung des Ereig­nis­ses abgeben.
  • Poli­zei infor­mie­ren: Bei Schä­den durch Ein­bruch­dieb­stahl ist es wich­tig, die Poli­zei zu benach­rich­ti­gen und eine Anzei­ge zu erstat­ten. Der Poli­zei­be­richt dient als Nach­weis für die Versicherung.

c. Gut­ach­ten durch Sachverständige

In vie­len Fäl­len schickt die Ver­si­che­rung einen Sach­ver­stän­di­gen, der den Scha­den prüft und den Wert des zer­stör­ten Haus­rats ermit­telt. Die­ser erstellt ein Gut­ach­ten, das als Grund­la­ge für die Ent­schä­di­gung dient.

5. Neu­wert vs. Zeitwert

Die meis­ten moder­nen Haus­rat­ver­si­che­run­gen zah­len bei einem Total­scha­den den Neu­wert der zer­stör­ten Gegen­stän­de. In älte­ren Ver­trä­gen oder spe­zi­el­len Fäl­len kann es jedoch vor­kom­men, dass nur der Zeit­wert erstat­tet wird. Der Zeit­wert berück­sich­tigt den Alters­wert­ver­lust der Gegenstände.

  • Neu­wert: Der Betrag, der benö­tigt wird, um einen zer­stör­ten Gegen­stand durch einen gleich­wer­ti­gen neu­en zu ersetzen.
  • Zeit­wert: Der aktu­el­le Wert des Gegen­stands, abzüg­lich des Wert­ver­lus­tes durch Alter und Abnut­zung. Der Zeit­wert ist in der Regel nied­ri­ger als der Neuwert.

6. Was pas­siert bei Son­der­fäl­len, wie Wert­sa­chen oder Bargeld?

Für Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst­wer­ke oder Bar­geld gel­ten oft spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Die­se Gegen­stän­de sind meist nur bis zu einem bestimm­ten Anteil der Ver­si­che­rungs­sum­me abge­si­chert. Wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de besitzt, ist es rat­sam, eine Leis­tungs­er­wei­te­rung oder eine sepa­ra­te Wert­sa­chen­ver­si­che­rung abzuschließen.

  • Bei­spiel: Wenn du Schmuck im Wert von 20.000 Euro besitzt, dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung jedoch nur 10.000 Euro für Wert­sa­chen abdeckt, erhältst du im Scha­dens­fall nur bis zu die­ser Gren­ze Ersatz, es sei denn, du hast eine spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­rung abgeschlossen.

7. Wie ver­hält sich die Ver­si­che­rung bei gro­ber Fahrlässigkeit?

Falls der Total­scha­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, z. B. durch unsach­ge­mä­ßen Umgang mit offe­nen Flam­men oder nicht abge­schal­te­te Elek­tro­ge­rä­te, könn­te die Ver­si­che­rung die Ent­schä­di­gung kür­zen oder den Scha­den kom­plett ableh­nen. Vie­le moder­ne Poli­cen beinhal­ten jedoch eine Ver­zichts­klau­sel auf gro­be Fahr­läs­sig­keit, sodass auch in sol­chen Fäl­len der Scha­den regu­liert wird, aller­dings unter bestimm­ten Bedingungen.

  • Bei­spiel: Wenn du eine Ker­ze unbe­auf­sich­tigt bren­nen lässt und dadurch ein Feu­er ent­steht, könn­te dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­ge­stuft wer­den. In einem sol­chen Fall könn­te die Ver­si­che­rung die Erstat­tung redu­zie­ren oder ableh­nen, es sei denn, dei­ne Poli­ce ent­hält eine ent­spre­chen­de Verzichtsklausel.

Fazit

Bei einem Total­scha­den des Haus­rats über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me, in der Regel zum Neu­wert. Die Ver­si­che­rung zahlt den Betrag, der erfor­der­lich ist, um den zer­stör­ten oder gestoh­le­nen Haus­rat durch gleich­wer­ti­ge neue Gegen­stän­de zu erset­zen. Wich­tig ist, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me aus­rei­chend hoch ist, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Im Scha­dens­fall musst du den Scha­den doku­men­tie­ren und so schnell wie mög­lich der Ver­si­che­rung mel­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce mit aus­rei­chen­der Deckung für dei­nen Haus­rat zu finden.

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