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Was pas­siert bei einem Total­scha­den mit dem Lkw?

Ein Total­scha­den liegt vor, wenn ein Lkw so stark beschä­digt ist, dass eine Repa­ra­tur wirt­schaft­lich nicht mehr sinn­voll ist oder tech­nisch nicht mehr mög­lich ist. In einem sol­chen Fall über­nimmt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung oder, bei bestimm­ten Ursa­chen, die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung den Scha­den. Hier erfah­ren Sie, was pas­siert, wenn ein Total­scha­den bei einem Lkw ein­tritt, und wie die Ver­si­che­rung die Kos­ten übernimmt.

1. Defi­ni­ti­on eines Totalschadens

Ein wirt­schaft­li­cher Total­scha­den tritt ein, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten den aktu­el­len Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Lkw über­stei­gen. Das bedeu­tet, dass der Scha­den am Lkw so groß ist, dass eine Repa­ra­tur im Ver­gleich zum Wert des Fahr­zeugs nicht mehr wirt­schaft­lich wäre.

  • Wirt­schaft­li­cher Total­scha­den: Der Scha­den ist höher als der Wie­der­be­schaf­fungs­wert, also der Wert, den Sie benö­ti­gen, um ein ver­gleich­ba­res Fahr­zeug zu kaufen.
  • Tech­ni­scher Total­scha­den: Der Lkw ist so stark beschä­digt, dass er nicht mehr repa­riert wer­den kann, auch wenn eine Repa­ra­tur wirt­schaft­lich wäre.

2. Ver­si­che­rungs­schutz bei Totalschaden

Bei einem Total­scha­den greift in der Regel die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, da die­se auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le abdeckt. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung kommt nur für Total­schä­den auf, die durch äuße­re Ein­flüs­se wie Dieb­stahl, Brand oder Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht werden.

  • Voll­kas­ko: Über­nimmt den Scha­den, wenn der Total­scha­den durch einen selbst­ver­schul­de­ten Unfall oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wurde.
  • Teil­kas­ko: Über­nimmt den Total­scha­den, wenn der Lkw durch Dieb­stahl, Feu­er oder Natur­er­eig­nis­se zer­stört wurde.

3. Wie­der­be­schaf­fungs­wert und Restwert

Im Fal­le eines Total­scha­dens zahlt die Ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Lkw. Das ist der Betrag, den Sie benö­ti­gen, um ein ver­gleich­ba­res Fahr­zeug auf dem Markt zu kau­fen. Vom Wie­der­be­schaf­fungs­wert wird der Rest­wert abge­zo­gen, also der Wert, den der beschä­dig­te Lkw noch hat (z. B. durch den Ver­kauf an einen Schrotthändler).

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Der Markt­wert des Lkw zum Zeit­punkt des Totalschadens.
  • Rest­wert: Der Wert, den der beschä­dig­te Lkw noch hat. Die­ser wird von der Ent­schä­di­gungs­sum­me abgezogen.

4. Selbst­be­tei­li­gung bei Totalschaden

Bei einem Total­scha­den müs­sen Sie die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung zah­len, bevor die Ver­si­che­rung den Rest­wert des Fahr­zeugs erstat­tet. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung hängt von Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag ab.

  • Selbst­be­tei­li­gungs­hö­he: Je nach Ver­trag liegt die Selbst­be­tei­li­gung in der Regel zwi­schen 300 und 1.000 Euro bei der Voll­kas­ko und zwi­schen 150 und 500 Euro bei der Teilkasko.

5. Abwick­lung eines Totalschadens

Nach einem Total­scha­den wird die Ver­si­che­rung in der Regel einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, der den Scha­den bewer­tet und den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Lkw ermit­telt. Die Ent­schä­di­gungs­sum­me wird Ihnen nach Abzug des Rest­werts und der Selbst­be­tei­li­gung ausgezahlt.

  • Gut­ach­ten: Die Ver­si­che­rung beauf­tragt einen Gut­ach­ter, um den Total­scha­den zu bewer­ten und den Wie­der­be­schaf­fungs­wert zu ermitteln.
  • Aus­zah­lung: Die Ver­si­che­rung zahlt den Wie­der­be­schaf­fungs­wert abzüg­lich des Rest­werts und der Selbst­be­tei­li­gung aus.

6. Total­scha­den bei finan­zier­ten oder geleas­ten Lkw

Wenn der Lkw geleast oder finan­ziert ist, kann es vor­kom­men, dass der Betrag, den die Ver­si­che­rung aus­zahlt, nicht aus­reicht, um den noch offe­nen Finan­zie­rungs- oder Lea­sing­be­trag zu decken. In sol­chen Fäl­len ist eine GAP-Ver­si­che­rung sinn­voll, die die Dif­fe­renz zwi­schen dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert und dem noch offe­nen Betrag übernimmt.

  • GAP-Ver­si­che­rung: Die­se Zusatz­ver­si­che­rung deckt die Dif­fe­renz zwi­schen dem Rest­wert des Fahr­zeugs und dem noch offe­nen Finan­zie­rungs- oder Lea­sing­be­trag ab.

7. Ver­hal­ten nach einem Totalschaden

Wenn Ihr Lkw einen Total­scha­den erlit­ten hat, soll­ten Sie umge­hend fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den der Ver­si­che­rung mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich über den Total­scha­den und rei­chen Sie alle rele­van­ten Doku­men­te ein.
  2. Gut­ach­t­er­ter­min ver­ein­ba­ren: Las­sen Sie den Lkw von einem Gut­ach­ter bewer­ten, um den Wie­der­be­schaf­fungs­wert und den Rest­wert festzulegen.
  3. Repa­ra­tur oder Ersatz orga­ni­sie­ren: Nach der Scha­dens­be­wer­tung kön­nen Sie ent­we­der die Repa­ra­tur ver­an­las­sen (falls wirt­schaft­lich sinn­voll) oder den Lkw durch ein neu­es Fahr­zeug ersetzen.

Fazit

Ein Total­scha­den am Lkw wird in der Regel durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung oder, je nach Ursa­che, durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung zahlt den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs abzüg­lich des Rest­werts und der Selbst­be­tei­li­gung. Bei finan­zier­ten oder geleas­ten Lkw kann eine GAP-Ver­si­che­rung beson­ders sinn­voll sein, um die Dif­fe­renz zwi­schen dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert und den noch offe­nen Finan­zie­rungs- oder Lea­sing­kos­ten zu decken. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit dem opti­ma­len Schutz für Total­schä­den und finan­zi­el­len Aus­gleich zu finden.

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