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Was passiert bei einer Doppelversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einer Doppelversicherung erhältst du im Schadensfall nur eine Entschädigung, nicht zwei. Die Versicherer teilen sich die Leistung anteilig auf – das nennt sich Quotenregelung. Allerdings zahlst du unnötigerweise Prämien für beide Verträge, weshalb du eine Doppelversicherung schnellstmöglich kündigen solltest.

Bei einer Dop­pel­ver­si­che­rung erhältst du im Scha­dens­fall nur eine Ent­schä­di­gung, nicht zwei. Die Ver­si­che­rer tei­len sich die Leis­tung antei­lig auf – das nennt sich Quo­ten­re­ge­lung. Aller­dings zahlst du unnö­ti­ger­wei­se Prä­mi­en für bei­de Ver­trä­ge, wes­halb du eine Dop­pel­ver­si­che­rung schnellst­mög­lich kün­di­gen solltest.

Wie funk­tio­niert die Scha­dens­reg­lung bei Doppelversicherung?

Das soge­nann­te Berei­che­rungs­ver­bot ist ein grund­le­gen­des Ver­si­che­rungs­prin­zip: Du darfst durch Ver­si­che­run­gen nicht mehr Geld erhal­ten, als dir tat­säch­lich durch den Scha­den ent­stan­den ist. Bei meh­re­ren Haus­rat­ver­si­che­run­gen für den­sel­ben Haus­rat greift daher die Quo­ten­re­ge­lung.

  • Antei­li­ge Zah­lung: Jeder Ver­si­che­rer zahlt sei­nen Anteil basie­rend auf der Ver­si­che­rungs­sum­me sei­nes Vertrags.
  • Prak­ti­sches Bei­spiel: Du hast zwei Ver­trä­ge à 30.000 Euro Ver­si­che­rungs­sum­me. Ein Ein­bruch­scha­den beträgt 12.000 Euro. Jeder Ver­si­che­rer trägt die Hälf­te, also jeweils 6.000 Euro – zusam­men ergibt das die tat­säch­li­che Scha­den­sum­me von 12.000 Euro, nicht mehr.
  • Abwick­lung: Meist regu­liert der zuerst in Anspruch genom­me­ne Ver­si­che­rer den Scha­den und for­dert den ande­ren zur antei­li­gen Kos­ten­über­nah­me auf.

War­um ist Dop­pel­ver­si­che­rung problematisch?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung ent­steht häu­fig unbe­ab­sich­tigt – etwa beim Umzug, wenn die alte Haus­rat­ver­si­che­rung nicht gekün­digt wird, bevor die neue beginnt. Das Haupt­pro­blem: Du bezahlst dop­pel­te Prä­mi­en, ohne davon zu pro­fi­tie­ren. Im Scha­dens­fall ent­steht dir kein Vor­teil, aber lau­fend finan­zi­el­le Belastung.

Beson­ders ärger­lich ist die feh­len­de Trans­pa­renz: Man­che Ver­si­che­rungs­neh­mer bemer­ken eine Dop­pel­ver­si­che­rung erst nach Mona­ten oder Jah­ren, wenn sie ihre Kon­to­aus­zü­ge überprüfen.

So been­dest du eine Dop­pel­ver­si­che­rung richtig

  • Ver­trä­ge doku­men­tie­ren: Schrei­be auf, wel­che Ver­si­che­run­gen du hast und wann sie lau­fen. Das erleich­tert die Über­sicht erheblich.
  • Son­der­kün­di­gungs­recht nut­zen: Bei einem Ver­si­cher­er­wech­sel oder nach Scha­dens­fall hast du oft ein Son­der­kün­di­gungs­recht – infor­mie­re dich bei dei­nem Versicherer.
  • Ordent­li­che Kün­di­gung: Stan­dard-Kün­di­gungs­frist ist meist drei Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Schrei­be schrift­lich oder per E‑Mail, um einen Nach­weis zu haben.
  • Rück­erstat­tung prü­fen: In man­chen Fäl­len erstat­tet der Ver­si­che­rer gezahl­te Prä­mi­en für die dop­pel­te Peri­ode – frag direkt nach.
  • Voll­macht nut­zen: Bevoll­mäch­ti­ge dei­nen neu­en Ver­si­che­rer, die alte Ver­si­che­rung zu kün­di­gen. Das spart dir Zeit und Fehler.

Wann ist „Mehr­fach­ver­si­che­rung” erlaubt?

Nicht jede Mehr­fach­ver­si­che­rung ist pro­ble­ma­tisch. Es ist völ­lig legi­tim, neben einer Basis-Haus­rat­ver­si­che­rung eine Zusatz­ver­si­che­rung für Wert­sa­chen, eine Fahr­rad­ver­si­che­rung oder Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen – die­se decken unter­schied­li­che Risi­ken ab.

Auch wäh­rend eines Umzugs kön­nen alte und neue Woh­nung zeit­wei­se par­al­lel ver­si­chert sein, wenn die Über­gangs­pha­se kurz ist und bei­de Woh­nun­gen tat­säch­lich von dir bewohnt werden.

Dop­pel­ver­si­che­rung ver­mei­den – prak­ti­sche Checkliste

  • Bestehen­de Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge vor Neu­ab­schluss überprüfen
  • Alt­ver­trag vor Beginn des neu­en Ver­si­che­rungs­schut­zes kündigen
  • Ver­si­che­rer expli­zit fra­gen, ob noch ande­re akti­ve Ver­trä­ge für die­sen Haus­rat laufen
  • Jähr­lich Ver­si­che­rungs­do­ku­men­te über­prü­fen und entrümpeln
  • Ein Haus­rat­ver­si­che­rungs­ver­gleich kann Dop­pe­lun­gen aufdecken
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