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Was pas­siert bei einer Doppelversicherung?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung liegt vor, wenn du den­sel­ben Haus­rat oder die­sel­ben Gegen­stän­de mehr­fach bei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rern für den glei­chen Scha­dens­fall abge­si­chert hast. Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung kann dies vor­kom­men, wenn ver­se­hent­lich zwei Ver­trä­ge abge­schlos­sen wer­den, die den glei­chen Schutz bie­ten. Im Scha­dens­fall grei­fen dann spe­zi­el­le Regeln, um zu ver­hin­dern, dass du eine dop­pel­te Ent­schä­di­gung erhältst. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te zur Doppelversicherung:

1. Was ist eine Doppelversicherung?

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung bedeu­tet, dass du für den­sel­ben Haus­rat gleich­zei­tig zwei oder mehr Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen hast, die im Scha­dens­fall für die­sel­ben Risi­ken und Gegen­stän­de haf­ten. Dies kann unab­sicht­lich pas­sie­ren, zum Bei­spiel wenn:

  • Du beim Umzug die alte Haus­rat­ver­si­che­rung nicht kün­digst und par­al­lel eine neue abschließt.
  • Du ver­se­hent­lich zwei Ver­trä­ge bei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rern für die­sel­ben Gegen­stän­de abschließt.

2. Wie wird im Scha­dens­fall vorgegangen?

Wenn es zu einem Scha­dens­fall kommt, bei dem meh­re­re Ver­si­che­run­gen den­sel­ben Haus­rat abde­cken, gilt das Berei­che­rungs­ver­bot. Das bedeu­tet, dass du den Scha­den nur ein­mal erstat­tet bekommst, unab­hän­gig davon, wie vie­le Ver­si­che­run­gen du abge­schlos­sen hast. Die Ver­si­che­rer tei­len sich die Ent­schä­di­gungs­leis­tung anteilig.

  • Quo­ten­re­ge­lung: Die betei­lig­ten Ver­si­che­run­gen über­neh­men den Scha­den antei­lig ent­spre­chend der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­sum­me. Dies bedeu­tet, dass der Scha­den zwi­schen den Ver­si­che­rern auf­ge­teilt wird, aber der Gesamt­be­trag der Ent­schä­di­gung nicht höher ist als der tat­säch­lich ent­stan­de­ne Schaden.
  • Bei­spiel: Du hast zwei Haus­rat­ver­si­che­run­gen mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von jeweils 30.000 Euro. Der Scha­den beträgt 10.000 Euro. In die­sem Fall wür­de jeder Ver­si­che­rer die Hälf­te des Scha­dens über­neh­men, also jeweils 5.000 Euro.

3. Was pas­siert mit den Prämien?

Auch wenn du im Scha­dens­fall kei­ne dop­pel­te Ent­schä­di­gung erhältst, musst du den­noch für bei­de Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge Prä­mi­en zah­len. Die Ver­si­che­rungs­kos­ten kön­nen daher unnö­tig hoch sein, ohne dass du einen zusätz­li­chen Nut­zen dar­aus ziehst. Es ist daher rat­sam, eine Dop­pel­ver­si­che­rung zu ver­mei­den oder schnellst­mög­lich zu kün­di­gen, falls sie ent­deckt wird.

4. Kün­di­gung einer Doppelversicherung

Sobald du bemerkst, dass du eine Dop­pel­ver­si­che­rung hast, kannst du in der Regel einen der Ver­trä­ge kün­di­gen, um die unnö­ti­gen Kos­ten zu ver­mei­den. Je nach Situa­ti­on gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, einen Ver­trag zu beenden:

  • Son­der­kün­di­gungs­recht: In eini­gen Fäl­len, zum Bei­spiel bei einem Umzug oder beim Abschluss eines neu­en Ver­tra­ges, hast du ein Son­der­kün­di­gungs­recht, das es dir ermög­licht, die älte­re Ver­si­che­rung zu kündigen.
  • Ordent­li­che Kün­di­gung: Du kannst die Ver­si­che­rung auch zum regu­lä­ren Ver­trags­en­de mit Kün­di­gungs­frist been­den. Die Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel drei Mona­te vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Es ist rat­sam, sich bei der Kün­di­gung an den Ver­si­che­rer zu wen­den und die Situa­ti­on zu schil­dern. Oft bie­ten Ver­si­che­rer kulan­te Lösun­gen an, wenn es um eine unbe­ab­sich­tig­te Dop­pel­ver­si­che­rung geht.

5. Wann ist eine Dop­pel­ver­si­che­rung zulässig?

Es gibt bestimm­te Fäl­le, in denen eine Dop­pel­ver­si­che­rung nicht unbe­dingt pro­ble­ma­tisch ist, zum Beispiel:

  • Zusätz­li­cher Schutz für spe­zi­el­le Risi­ken: Du kannst bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung für all­ge­mei­ne Risi­ken und eine Spe­zi­al­ver­si­che­rung für beson­de­re Gegen­stän­de wie Wert­sa­chen oder Fahr­rä­der abschlie­ßen. Hier ist die Dop­pel­ver­si­che­rung gewollt, da ver­schie­de­ne Risi­ken abge­deckt werden.
  • Über­gangs­zeit bei einem Umzug: Wäh­rend eines Umzugs sind oft sowohl die alte als auch die neue Woh­nung ver­si­chert. In die­ser Über­gangs­pha­se sind mög­li­cher­wei­se zwei Ver­si­che­run­gen aktiv, was jedoch in der Regel kei­ne Pro­ble­me ver­ur­sacht, da der Ver­si­che­rungs­schutz in bei­den Woh­nun­gen gewähr­leis­tet sein muss.

6. Was soll­test du tun, um eine Dop­pel­ver­si­che­rung zu vermeiden?

Um eine Dop­pel­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­test du vor Abschluss einer neu­en Haus­rat­ver­si­che­rung sicher­stel­len, dass kei­ne bestehen­de Ver­si­che­rung den­sel­ben Schutz bie­tet. Hier sind eini­ge Tipps:

  • Bestehen­de Ver­trä­ge über­prü­fen: Prü­fe dei­ne bestehen­den Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, bevor du einen neu­en Ver­trag abschließt. So ver­mei­dest du dop­pel­te Absicherungen.
  • Alt­ver­trag recht­zei­tig kün­di­gen: Wenn du den Ver­si­che­rer wech­seln möch­test, ach­te dar­auf, den alten Ver­trag recht­zei­tig zu kün­di­gen, um eine Über­schnei­dung der Ver­si­che­rungs­zeit­räu­me zu vermeiden.

Fazit

Eine Dop­pel­ver­si­che­rung bei der Haus­rat­ver­si­che­rung führt dazu, dass du für den­sel­ben Haus­rat mehr­fach ver­si­chert bist, aber im Scha­dens­fall nur ein­mal eine Ent­schä­di­gung erhältst. Die betei­lig­ten Ver­si­che­rer tei­len sich die Ent­schä­di­gung antei­lig, sodass du kei­ne dop­pel­te Leis­tung erhältst. Es ist wich­tig, eine Dop­pel­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, um unnö­ti­ge Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu ver­mei­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz ohne Dop­pe­lun­gen zu finden.

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