Bei einer Scheidung oder Trennung hat die Privathaftpflichtversicherung einige wichtige Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, insbesondere wenn ihr bisher eine Familien- oder Paar-Haftpflichtversicherung hattet. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
1. Ende des gemeinsamen Versicherungsschutzes
- Nach einer Scheidung oder wenn ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, endet der Versicherungsschutz für den ausziehenden Partner. In einer Familien- oder Paar-Haftpflichtversicherung sind nur die Personen versichert, die im gleichen Haushalt leben.
- Beispiel: Wenn dein Ehepartner nach der Scheidung auszieht, ist er oder sie nicht mehr über deine Privathaftpflichtversicherung versichert und muss eine eigene Police abschließen.
2. Kündigung des Versicherungsvertrags
- Die Scheidung selbst erfordert keine Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrags. Der verbleibende Partner kann die Versicherung weiterführen. Der ausziehende Partner muss jedoch eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen, um weiterhin versichert zu sein.
- Beispiel: Wenn du nach der Scheidung in der gemeinsamen Wohnung bleibst, kannst du den bestehenden Vertrag behalten, während dein Ex-Partner eine neue Versicherung benötigt.
3. Anpassung des Versicherungsschutzes
- Es kann sinnvoll sein, den bestehenden Familien- oder Paar-Tarif in einen Einzel-Tarif umzuwandeln, wenn du nach der Scheidung allein versichert sein möchtest. Hierbei passt der Versicherer den Beitrag und den Umfang der Versicherung entsprechend an.
- Beispiel: Du kannst deinen Versicherer kontaktieren und den Tarif in einen Einzelvertrag umwandeln, um sicherzustellen, dass der Beitrag und der Leistungsumfang deinem neuen Status entsprechen.
4. Schutz der Kinder
- Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, die noch im gleichen Haushalt wie einer der Elternteile leben, bleiben sie in der Regel weiterhin über die Privathaftpflichtversicherung des Elternteils versichert, bei dem sie wohnen. Es ist wichtig zu klären, ob der Vertrag Kinder weiterhin mitversichert.
- Beispiel: Wenn deine Kinder nach der Scheidung bei dir wohnen, bleiben sie weiterhin über deine Familienhaftpflichtversicherung versichert. Wenn sie jedoch beim Ex-Partner leben, müsste dieser eine eigene Versicherung abschließen, die die Kinder mit abdeckt.
5. Eigene Versicherung für den Ex-Partner
- Der ausziehende Partner benötigt nach der Scheidung oder Trennung eine eigene Privathaftpflichtversicherung, um sich gegen zukünftige Haftungsrisiken abzusichern. Es ist ratsam, den neuen Vertrag rechtzeitig abzuschließen, damit keine Versicherungslücke entsteht.
- Beispiel: Nach dem Auszug sollte der Ex-Partner eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließen, um weiterhin abgesichert zu sein.
6. Schäden zwischen den Ex-Partnern
- Schäden, die zwischen den beiden ehemaligen Partnern entstehen, sind in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, da Haftpflichtversicherungen nur Schäden an Dritten absichern. Dies gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung.
- Beispiel: Wenn dein Ex-Partner nach der Trennung versehentlich dein Eigentum beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden nicht, da es sich um einen internen Schaden handelt.
7. Sonderkündigungsrecht
- In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Versicherungsvertrag nach einer Scheidung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen, insbesondere wenn sich die Lebensumstände stark geändert haben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch in der Regel nicht nur aufgrund der Scheidung. Die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres bleibt bestehen.
- Beispiel: Wenn du den Versicherungsvertrag beenden möchtest, weil sich deine Bedürfnisse geändert haben, kannst du ihn regulär mit einer Frist von drei Monaten kündigen und einen neuen abschließen.
Fazit
Bei einer Scheidung endet der gemeinsame Versicherungsschutz für den ausziehenden Partner, der eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen muss. Der verbleibende Partner kann den bestehenden Vertrag fortsetzen oder auf einen Einzel-Tarif umstellen. Kinder, die weiterhin im gemeinsamen Haushalt eines Elternteils leben, bleiben über diesen versichert. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen kann helfen, den optimalen Versicherungsschutz nach der Scheidung zu finden.