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Was pas­siert bei einer Schei­dung mit der Versicherung?

Bei einer Schei­dung oder Tren­nung hat die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eini­ge wich­ti­ge Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz, ins­be­son­de­re wenn ihr bis­her eine Fami­li­en- oder Paar-Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat­tet. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Ende des gemein­sa­men Versicherungsschutzes

  • Nach einer Schei­dung oder wenn ein Ehe­part­ner aus dem gemein­sa­men Haus­halt aus­zieht, endet der Ver­si­che­rungs­schutz für den aus­zie­hen­den Part­ner. In einer Fami­li­en- oder Paar-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind nur die Per­so­nen ver­si­chert, die im glei­chen Haus­halt leben.
  • Bei­spiel: Wenn dein Ehe­part­ner nach der Schei­dung aus­zieht, ist er oder sie nicht mehr über dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert und muss eine eige­ne Poli­ce abschließen.

2. Kün­di­gung des Versicherungsvertrags

  • Die Schei­dung selbst erfor­dert kei­ne Kün­di­gung des bestehen­den Ver­si­che­rungs­ver­trags. Der ver­blei­ben­de Part­ner kann die Ver­si­che­rung wei­ter­füh­ren. Der aus­zie­hen­de Part­ner muss jedoch eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um wei­ter­hin ver­si­chert zu sein.
  • Bei­spiel: Wenn du nach der Schei­dung in der gemein­sa­men Woh­nung bleibst, kannst du den bestehen­den Ver­trag behal­ten, wäh­rend dein Ex-Part­ner eine neue Ver­si­che­rung benötigt.

3. Anpas­sung des Versicherungsschutzes

  • Es kann sinn­voll sein, den bestehen­den Fami­li­en- oder Paar-Tarif in einen Ein­zel-Tarif umzu­wan­deln, wenn du nach der Schei­dung allein ver­si­chert sein möch­test. Hier­bei passt der Ver­si­che­rer den Bei­trag und den Umfang der Ver­si­che­rung ent­spre­chend an.
  • Bei­spiel: Du kannst dei­nen Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren und den Tarif in einen Ein­zel­ver­trag umwan­deln, um sicher­zu­stel­len, dass der Bei­trag und der Leis­tungs­um­fang dei­nem neu­en Sta­tus entsprechen.

4. Schutz der Kinder

  • Wenn ihr gemein­sa­me Kin­der habt, die noch im glei­chen Haus­halt wie einer der Eltern­tei­le leben, blei­ben sie in der Regel wei­ter­hin über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Eltern­teils ver­si­chert, bei dem sie woh­nen. Es ist wich­tig zu klä­ren, ob der Ver­trag Kin­der wei­ter­hin mitversichert.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Kin­der nach der Schei­dung bei dir woh­nen, blei­ben sie wei­ter­hin über dei­ne Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert. Wenn sie jedoch beim Ex-Part­ner leben, müss­te die­ser eine eige­ne Ver­si­che­rung abschlie­ßen, die die Kin­der mit abdeckt.

5. Eige­ne Ver­si­che­rung für den Ex-Partner

  • Der aus­zie­hen­de Part­ner benö­tigt nach der Schei­dung oder Tren­nung eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um sich gegen zukünf­ti­ge Haf­tungs­ri­si­ken abzu­si­chern. Es ist rat­sam, den neu­en Ver­trag recht­zei­tig abzu­schlie­ßen, damit kei­ne Ver­si­che­rungs­lü­cke entsteht.
  • Bei­spiel: Nach dem Aus­zug soll­te der Ex-Part­ner eine neue Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um wei­ter­hin abge­si­chert zu sein.

6. Schä­den zwi­schen den Ex-Partnern

  • Schä­den, die zwi­schen den bei­den ehe­ma­li­gen Part­nern ent­ste­hen, sind in der Regel nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, da Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nur Schä­den an Drit­ten absi­chern. Dies gilt auch nach einer Tren­nung oder Scheidung.
  • Bei­spiel: Wenn dein Ex-Part­ner nach der Tren­nung ver­se­hent­lich dein Eigen­tum beschä­digt, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den nicht, da es sich um einen inter­nen Scha­den handelt.

7. Son­der­kün­di­gungs­recht

  • In eini­gen Fäl­len kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­ver­trag nach einer Schei­dung zu kün­di­gen und einen neu­en Ver­trag abzu­schlie­ßen, ins­be­son­de­re wenn sich die Lebens­um­stän­de stark geän­dert haben. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht jedoch in der Regel nicht nur auf­grund der Schei­dung. Die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res bleibt bestehen.
  • Bei­spiel: Wenn du den Ver­si­che­rungs­ver­trag been­den möch­test, weil sich dei­ne Bedürf­nis­se geän­dert haben, kannst du ihn regu­lär mit einer Frist von drei Mona­ten kün­di­gen und einen neu­en abschließen.

Fazit

Bei einer Schei­dung endet der gemein­sa­me Ver­si­che­rungs­schutz für den aus­zie­hen­den Part­ner, der eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen muss. Der ver­blei­ben­de Part­ner kann den bestehen­den Ver­trag fort­set­zen oder auf einen Ein­zel-Tarif umstel­len. Kin­der, die wei­ter­hin im gemein­sa­men Haus­halt eines Eltern­teils leben, blei­ben über die­sen ver­si­chert. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz nach der Schei­dung zu finden.

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