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Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Grobe Fahrlässigkeit führt bei der Hausratversicherung zu Leistungskürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung. Die Versicherung kann bei fahrlässiger Verursachung eines Schadens ihre Zahlung um bis zu 100 % senken. Mit einer Klausel für grobe Fahrlässigkeit (auch Fahrlässigkeitsklausel genannt) im Versicherungsvertrag zahlt die Versicherung allerdings weiterhin den vollen Schadenbetrag.

Gro­be Fahr­läs­sig­keit führt bei der Haus­rat­ver­si­che­rung zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder voll­stän­di­ger Leis­tungs­ver­wei­ge­rung. Die Ver­si­che­rung kann bei fahr­läs­si­ger Ver­ur­sa­chung eines Scha­dens ihre Zah­lung um bis zu 100 % sen­ken. Mit einer Klau­sel für gro­be Fahr­läs­sig­keit (auch Fahr­läs­sig­keits­klau­sel genannt) im Ver­si­che­rungs­ver­trag zahlt die Ver­si­che­rung aller­dings wei­ter­hin den vol­len Schadenbetrag.

Defi­ni­ti­on und recht­li­che Grund­la­gen der gro­ben Fahrlässigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn der Ver­si­cher­te die im Ver­kehr erfor­der­li­che Sorg­falt in beson­de­rem Maße miss­ach­tet. Im Gegen­satz zur ein­fa­chen Fahr­läs­sig­keit ist dies eine deut­lich höhe­re Form der Nach­läs­sig­keit, bei der grund­le­gen­de Sorg­falts­pflich­ten igno­riert wer­den. Nach deut­schem Ver­si­che­rungs­recht (§ 81 VVG) kann die Ver­si­che­rung Leis­tun­gen wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit kür­zen oder verweigern.

Typi­sche Bei­spie­le für gro­be Fahrlässigkeit:

  • Fens­ter und Türen über län­ge­re Zeit unver­schlos­sen las­sen und dadurch Ein­bruch ermöglichen
  • Ker­zen, Herd oder offe­nes Licht unbe­auf­sich­tigt bren­nen oder lau­fen lassen
  • Wasch­ma­schi­ne oder Geschirr­spü­ler ohne Auf­sicht betreiben
  • Hei­zung im Win­ter kom­plett abschal­ten und Frost­schä­den ignorieren
  • Roh­re oder Was­ser­lei­tun­gen nicht vor Frost geschützt lassen

Kon­se­quen­zen und Leis­tungs­kür­zun­gen im Schadensfall

Wenn die Ver­si­che­rung gro­be Fahr­läs­sig­keit nach­weist, kann sie die Ent­schä­di­gungs­zah­lung antei­lig sen­ken oder kom­plett ver­wei­gern. Die Höhe der Kür­zung hängt vom Grad des Ver­schul­dens ab. Eine teil­wei­se Kür­zung um 25–50 % ist häu­fig; in extre­men Fäl­len wird die Leis­tung voll­stän­dig verweigert.

Prak­ti­sche Bei­spie­le für Kürzungen:

  • Gekipp­tes Fens­ter beim Ein­bruch: Ver­si­che­rung zahlt ca. 50 % des Schadens
  • Unbe­auf­sich­tig­ter Herd, der zu Brand­scha­den führt: Zah­lung kann um bis zu 100 % gekürzt werden
  • Was­ser­scha­den durch lang­fris­tig ver­nach­läs­sig­te Rohr­iso­la­ti­on: Teil­wei­se Kür­zung um ca. 30–75 %

Voll­schutz durch Fahr­läs­sig­keits­klau­sel sichern

Mit einer Fahr­läs­sig­keits­klau­sel (Gro­be-Fahr­läs­sig­keit-Klau­sel) leis­tet die Ver­si­che­rung auch bei fahr­läs­sig ver­ur­sach­ten Schä­den ohne Kür­zung. Immer mehr Ver­si­che­rer bie­ten die­se Klau­sel an – man­che als Stan­dard, ande­re gegen einen gerin­gen Auf­preis von ca. 5–15 % der Jahresprämie.

Die­se Erwei­te­rung schützt vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch all­täg­li­che Feh­ler und Momen­te der Unacht­sam­keit. Sie soll­ten beim Ver­gleich von Haus­rat­ver­si­che­run­gen gezielt auf die­sen Schutz achten.

Check­lis­te: So ver­hal­ten Sie sich im Scha­dens­fall richtig

  • Sofort han­deln: Mel­den Sie den Scha­den inner­halb von 7–10 Tagen der Versicherung
  • Doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie den Scha­den aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln und fer­ti­gen Sie ein Bestands­ver­zeich­nis an
  • Ehr­lich berich­ten: Schil­dern Sie den Scha­den­her­gang trans­pa­rent und voll­stän­dig – Ver­schwei­gen scha­det Ihrer Position
  • Ver­trag prü­fen: Über­prü­fen Sie, ob Ihre Poli­ce eine Fahr­läs­sig­keits­klau­sel enthält
  • Im Kon­flikt­fall: Holen Sie sich recht­li­che Bera­tung, falls die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigert
  • Vor Ver­trags­ab­schluss: Ver­glei­chen Sie gezielt Tari­fe mit Fahrlässigkeitsschutz
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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