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Grobe Fahrlässigkeit führt bei der Hausratversicherung zu Leistungskürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung. Die Versicherung kann bei fahrlässiger Verursachung eines Schadens ihre Zahlung um bis zu 100 % senken. Mit einer Klausel für grobe Fahrlässigkeit (auch Fahrlässigkeitsklausel genannt) im Versicherungsvertrag zahlt die Versicherung allerdings weiterhin den vollen Schadenbetrag.
Grobe Fahrlässigkeit führt bei der Hausratversicherung zu Leistungskürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung. Die Versicherung kann bei fahrlässiger Verursachung eines Schadens ihre Zahlung um bis zu 100 % senken. Mit einer Klausel für grobe Fahrlässigkeit (auch Fahrlässigkeitsklausel genannt) im Versicherungsvertrag zahlt die Versicherung allerdings weiterhin den vollen Schadenbetrag.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße missachtet. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit ist dies eine deutlich höhere Form der Nachlässigkeit, bei der grundlegende Sorgfaltspflichten ignoriert werden. Nach deutschem Versicherungsrecht (§ 81 VVG) kann die Versicherung Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.
Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
Wenn die Versicherung grobe Fahrlässigkeit nachweist, kann sie die Entschädigungszahlung anteilig senken oder komplett verweigern. Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad des Verschuldens ab. Eine teilweise Kürzung um 25–50 % ist häufig; in extremen Fällen wird die Leistung vollständig verweigert.
Praktische Beispiele für Kürzungen:
Mit einer Fahrlässigkeitsklausel (Grobe-Fahrlässigkeit-Klausel) leistet die Versicherung auch bei fahrlässig verursachten Schäden ohne Kürzung. Immer mehr Versicherer bieten diese Klausel an – manche als Standard, andere gegen einen geringen Aufpreis von ca. 5–15 % der Jahresprämie.
Diese Erweiterung schützt vor finanziellen Verlusten durch alltägliche Fehler und Momente der Unachtsamkeit. Sie sollten beim Vergleich von Hausratversicherungen gezielt auf diesen Schutz achten.
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