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Was passiert bei Schäden durch unsachgemäße Reparatur?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 30. Dezember 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Schäden durch unsachgemäße Reparaturen werden von Handyversicherungen in der Regel nicht übernommen. Die meisten Versicherer decken nur Schäden ab, die in autorisierten Fachwerkstätten entstehen. Wer sein Smartphone selbst repariert oder eine nicht zertifizierte Werkstatt nutzt, riskiert den Versicherungsschutz und verliert oft auch die Herstellergarantie.

Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Repa­ra­tu­ren wer­den von Han­dy­ver­si­che­run­gen in der Regel nicht über­nom­men. Die meis­ten Ver­si­che­rer decken nur Schä­den ab, die in auto­ri­sier­ten Fach­werk­stät­ten ent­ste­hen. Wer sein Smart­phone selbst repa­riert oder eine nicht zer­ti­fi­zier­te Werk­statt nutzt, ris­kiert den Ver­si­che­rungs­schutz und ver­liert oft auch die Herstellergarantie.

War­um unsach­ge­mä­ße Repa­ra­tu­ren zum Leis­tungs­aus­schluss führen

Ver­si­che­rer haben gute Grün­de, Repa­ra­tu­ren durch Lai­en oder nicht zer­ti­fi­zier­te Werk­stät­ten aus­zu­schlie­ßen. Unsach­ge­mä­ße Ein­grif­fe ver­ur­sa­chen häu­fig Fol­ge­schä­den, die das Gerät voll­stän­dig unbe­nutz­bar machen kön­nen. Kurz­schlüs­se durch feh­ler­haf­te Ver­ka­be­lung, beschä­dig­te Pla­ti­nen oder eine defek­te Was­ser­dich­tung sind typi­sche Fol­gen von Laienreparaturen.

Ein wei­te­rer kri­ti­scher Punkt: Wer sein Han­dy selbst öff­net oder von unqua­li­fi­zier­ten Per­so­nen repa­rie­ren lässt, ver­liert auto­ma­tisch die Her­stel­ler­ga­ran­tie. Das bedeu­tet, dass zukünf­ti­ge Schä­den weder von Apple, Sam­sung oder ande­ren Her­stel­lern noch von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den kön­nen. Man­che Ver­si­che­rer sehen unsach­ge­mä­ße Repa­ra­tu­ren sogar als Ver­stoß gegen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen an und kön­nen den gesam­ten Ver­trag kündigen.

Was die Han­dy­ver­si­che­rung tat­säch­lich übernimmt

Moder­ne Han­dy­ver­si­che­run­gen decken Schä­den ab, wenn die­se in auto­ri­sier­ten Werk­stät­ten ent­ste­hen. Soll­te bei­spiels­wei­se wäh­rend einer Dis­play-Repa­ra­tur in einer Sam­sung-Part­ner­werk­statt ein Feh­ler pas­sie­ren, trägt die Ver­si­che­rung die Kos­ten. Eini­ge Pre­mi­um-Tari­fe bie­ten auch erwei­ter­te Schutz­op­tio­nen, die unver­schul­de­te Fol­ge­schä­den bei zer­ti­fi­zier­ten Dritt­an­bie­ter-Werk­stät­ten abdecken.

Voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen sind dage­gen Schä­den durch Eigen­re­pa­ra­tu­ren, You­Tube-Tuto­ri­als oder Repa­ra­tu­ren in unse­riö­sen Online-Shops. Auch Repa­ra­tur­kos­ten, die ent­ste­hen, weil ein unsach­ge­mä­ßer Ein­griff wei­te­re Kom­po­nen­ten beschä­digt hat, zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

Prak­ti­sche Check­lis­te für siche­re Reparaturen

  • Nur zer­ti­fi­zier­te Werk­stät­ten nut­zen: Wen­de Dich an offi­zi­el­le Ser­vice­cen­ter des Her­stel­lers oder Versicherungspartner-Werkstätten
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen vor der Repa­ra­tur prü­fen: Infor­mie­re Dich, wel­che Werk­stät­ten Dein Ver­si­che­rer anerkennt
  • Repa­ra­tur­be­leg auf­be­wah­ren: Spei­che­re Rech­nun­gen und Garan­tie­quit­tun­gen digi­tal ab
  • Scha­den­mel­dung zeit­nah ein­rei­chen: Benach­rich­ti­ge Dei­nen Ver­si­che­rer unmit­tel­bar nach der Reparatur
  • Auf Garan­tie­sie­gel ach­ten: Über­prü­fe, dass die Werk­statt offi­zi­el­le Sie­gel und Zer­ti­fi­ka­te hat
  • Selbst nicht öff­nen: Auch ein­fa­che Repa­ra­tu­ren wie Akku­tausch soll­ten Pro­fis übernehmen

Was tun, wenn bereits ein Scha­den ent­stan­den ist?

Falls bereits eine unsach­ge­mä­ße Repa­ra­tur durch­ge­führt wur­de, kon­tak­tie­re Dei­nen Ver­si­che­rer sofort. Eini­ge Ver­si­che­rer prü­fen sol­che Fäl­le indi­vi­du­ell und kön­nen in Aus­nah­me­fäl­len leis­ten. Doku­men­tie­re alles: Wo wur­de repa­riert? Wer hat es gemacht? Wel­che Schä­den sind ent­stan­den? Eine unab­hän­gi­ge Begut­ach­tung durch eine zer­ti­fi­zier­te Werk­statt kann hel­fen, die Ursa­che der Schä­den zu klären.

Soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz erlo­schen sein, ver­glei­che neue Han­dy­ver­si­che­run­gen. Man­che Anbie­ter bie­ten Ver­trä­ge auch für bereits beschä­dig­te Gerä­te mit ent­spre­chend ange­pass­ten Kon­di­tio­nen an.

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