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Schließen Sie eine Firmenversicherung zu spät ab, besteht für den Zeitraum davor kein Versicherungsschutz – bereits eingetretene oder schon bekannte Schäden sind nicht gedeckt. Versicherungsverträge gelten grundsätzlich nur für Schadenereignisse, die nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten. Wer eine Police erst abschließt, nachdem ein Schaden bereits entstanden oder absehbar ist, trägt die Folgen in aller Regel selbst.
Schließen Sie eine Firmenversicherung zu spät ab, besteht für den Zeitraum davor kein Versicherungsschutz – bereits eingetretene oder schon bekannte Schäden sind nicht gedeckt. Versicherungsverträge gelten grundsätzlich nur für Schadenereignisse, die nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten. Wer eine Police erst abschließt, nachdem ein Schaden bereits entstanden oder absehbar ist, trägt die Folgen in aller Regel selbst. Eine rückwirkende Absicherung gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Maßgeblich ist der Grundsatz, dass nur ungewisse, zukünftige Ereignisse versicherbar sind. Ein Schaden, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits eingetreten ist oder dessen Eintritt der Versicherungsnehmer bereits kannte, gilt nicht mehr als ungewiss. Solche Fälle sind über den sogenannten Vorschadenausschluss vom Schutz ausgenommen. Zwischen dem tatsächlichen Bedarf und dem späteren Vertragsbeginn entsteht so eine Deckungslücke, in der der Betrieb das Risiko vollständig selbst trägt.
Besonders kritisch ist das bei Pflichtversicherungen: In einigen Berufen (etwa bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten) ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne diesen Schutz tätig wird, riskiert nicht nur die persönliche Haftung, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen.
Eine begrenzte Ausnahme bilden manche Cyberversicherungen, die eine Rückwärtsdeckung für bereits eingetretene, aber noch unentdeckte Vorfälle vorsehen – allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer zum Abschlusszeitpunkt nachweislich keine Kenntnis vom Schaden hatte. Auf diese Klausel sollte man sich jedoch nicht verlassen.
Schließen Sie betriebliche Versicherungen immer vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit ab und lassen Sie den Versicherungsbeginn lückenlos an bestehende Verträge anschließen. Wer einen Wechsel plant, sollte den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue nahtlos in Kraft tritt. So vermeiden Sie gefährliche Deckungslücken.
Welche Absicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind und wann der richtige Zeitpunkt ist, lesen Sie auf unserer Seite zur Firmenversicherung.
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