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Was passiert mit der Versicherung wenn der E‑Scooter gestohlen wird?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 30. März 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für E-Scooter deckt Diebstahl nicht ab – dafür brauchst du zusätzlich eine Kaskoversicherung. Bei Diebstahl erstattet dir eine Teil- oder Vollkasko den Wert deines Scooters, wenn du die Sicherheitsvoraussetzungen erfüllst und eine Polizeianzeige einreichst. Ohne Kaskoschutz bleibt der finanzielle Schaden komplett bei dir.

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter deckt Dieb­stahl nicht ab – dafür brauchst du zusätz­lich eine Kas­ko­ver­si­che­rung. Bei Dieb­stahl erstat­tet dir eine Teil- oder Voll­kas­ko den Wert dei­nes Scoo­ters, wenn du die Sicher­heits­vor­aus­set­zun­gen erfüllst und eine Poli­zei­an­zei­ge ein­reichst. Ohne Kas­ko­schutz bleibt der finan­zi­el­le Scha­den kom­plett bei dir.

Unter­schied zwi­schen Haft­pflicht und Kaskoversicherung

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für E‑Scooter gesetz­lich Pflicht und deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die du Drit­ten (Per­so­nen, Sachen, Ver­mö­gen) zufügst. Wenn dein E‑Scooter gestoh­len wird, leis­tet die Haft­pflicht nicht – das ist eine klas­si­sche Deckungs­lü­cke für vie­le Fahrernutzer.

Die Kas­ko­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt dein eige­nes Fahr­zeug. Du hast zwei Optionen:

  • Teil­kas­ko: Deckt Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Brand, Sturm und ande­re frem­de Ein­wir­kun­gen ab. Kos­ten lie­gen ca. zwi­schen 30–70 Euro jähr­lich, je nach Tarif und Scooter-Wert.
  • Voll­kas­ko: Includes Teil­kas­ko plus selbst­ver­schul­de­te Schä­den. Kos­tet ca. 60–120 Euro pro Jahr und bie­tet maxi­ma­len Schutz.

Vor­aus­set­zun­gen für die Diebstahlentschädigung

Damit die Ver­si­che­rung bei Dieb­stahl zahlt, musst du fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllen:

  • Ord­nungs­ge­mä­ße Siche­rung: Der Scoo­ter muss mit einem hoch­wer­ti­gen Schloss gesi­chert und an einem ein­seh­ba­ren Ort abge­stellt sein. Vie­le Ver­si­che­rer for­dern expli­zit ein Zah­len­schloss oder Bügel­schloss – ein­fa­che Kabel­schlös­ser rei­chen oft nicht aus. Über­prü­fe dei­ne Poli­ce auf spe­zi­fi­sche Anforderungen.
  • Poli­zei­li­che Anzei­ge: Du musst den Dieb­stahl inner­halb von 24–48 Stun­den der Poli­zei mel­den und die Anzei­ge-Num­mer doku­men­tie­ren. Der Ver­si­che­rer ver­langt eine Kopie des Poli­zei­be­richts als Schadensnachweis.
  • Kauf­be­leg und Doku­men­ta­ti­on: Hal­te Rech­nung, Seri­en­num­mer und idea­ler­wei­se Fotos dei­nes Scoo­ters bereit. Die­se bele­gen den Wert und Zustand vor dem Diebstahl.
  • Frist ein­hal­ten: Mel­de den Scha­den dem Ver­si­che­rer inner­halb der ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Frist (meist 2–4 Wochen) an.

Scha­dens­ab­wick­lung im Diebstahlfall

Wenn dein E‑Scooter gestoh­len wird und du eine Kas­ko­ver­si­che­rung hast, erstat­tet der Ver­si­che­rer den Wert dei­nes Fahr­zeugs, abzüg­lich eines mög­li­chen Selbst­be­halts (ca. 50–150 Euro je nach Tarif). Die Erstat­tung ori­en­tiert sich am aktu­el­len Markt­wert, nicht am ursprüng­li­chen Kauf­preis – bei älte­ren Model­len fällt die Ent­schä­di­gung ent­spre­chend gerin­ger aus. Wur­de der Scoo­ter nicht aus­rei­chend gesi­chert oder die Anzei­ge nicht erstat­tet, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder voll­stän­dig ablehnen.

Prak­ti­sche Check­lis­te bei Diebstahl

  • E‑Scooter immer mit Zah­len­schloss oder Bügel­schloss sichern
  • Scoo­ter an gut beleuch­te­ten, bevöl­ker­ten Orten abstellen
  • Kauf­be­leg und Seri­en­num­mer griff­be­reit halten
  • Fotos des Scoo­ters vor Dieb­stahl machen
  • Im Dieb­stahl­fall sofort Poli­zei anru­fen (110) und Anzei­ge erstatten
  • Ver­si­che­rer inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist benachrichtigen
  • Alle Unter­la­gen und Poli­zei­be­richt der Ver­si­che­rung einreichen
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