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Was pas­siert mit der Ver­si­che­rung wenn der E‑Scooter gestoh­len wird?

Was pas­siert mit der Ver­si­che­rung, wenn der E‑Scooter gestoh­len wird?

Wenn Dein e‑scooter gestoh­len wird, kommt es dar­auf an, wel­chen Ver­si­che­rungs­schutz Du abge­schlos­sen hast. Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung – die Du als e scoo­ter ver­si­chern musst – deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die Du Drit­ten zufügst, nicht jedoch den Ver­lust oder die Beschä­di­gung Dei­nes eige­nen Fahr­zeugs. Für den Fall eines Dieb­stahls benö­tigst Du daher einen zusätz­li­chen Kas­ko­schutz, etwa in Form einer Teil- oder Vollkasko-Police.

Abde­ckung bei Diebstahl

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Die­se über­nimmt aus­schließ­lich Schä­den, die Du bei ande­ren ver­ur­sachst. Wird Dein E‑Scooter gestoh­len, bleibt der Ver­lust des Fahr­zeugs ohne Haftpflichtschutz.

  • Teil­kas­ko: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung an, die neben ande­ren Risi­ken wie Brand oder Sturm auch den Dieb­stahl abdeckt.

  • Voll­kas­ko: Bei einer Voll­kas­ko sind in der Regel auch selbst­ver­schul­de­te Schä­den und der voll­stän­di­ge Wert­ver­lust Dei­nes Scoo­ters gedeckt – dies schließt den Dieb­stahl mit ein.

Wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen für die Diebstahlsdeckung

Damit der Dieb­stahl­an­spruch bei einer Kas­ko­ver­si­che­rung greift, musst Du eini­ge Bedin­gun­gen erfüllen:

  • Siche­rungs­maß­nah­men: Dein E‑Scooter soll­te ord­nungs­ge­mäß gesi­chert und, wenn mög­lich, an einem gut ein­seh­ba­ren Ort abge­stellt wer­den. Hoch­wer­ti­ge Schlös­ser und zusätz­li­che Sicher­heits­vor­rich­tun­gen kön­nen den Ver­si­che­rungs­schutz posi­tiv beeinflussen.

  • Poli­zei­li­che Anzei­ge: Im Dieb­stahl­fall ist es wich­tig, den Vor­fall umge­hend der Poli­zei zu mel­den und eine Dieb­stahl­an­zei­ge zu erstat­ten. Die meis­ten Ver­si­che­rer ver­lan­gen eine Kopie die­ses Poli­zei­be­richts als Nachweis.

  • Doku­men­ta­ti­on: Hal­te alle Unter­la­gen bereit, wie Kauf­be­leg, Seri­en­num­mer und etwa­ige Fotos, um den Zustand und Wert Dei­nes Scoo­ters vor dem Dieb­stahl zu belegen.

Was pas­siert im Schadensfall?

Wenn Dein E‑Scooter gestoh­len wird und Du über einen Kas­ko­schutz ver­fügst, prüft der Ver­si­che­rer Dei­nen Anspruch anhand der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen. Wird der Dieb­stahl aner­kannt, erfolgt in der Regel eine Erstat­tung – ent­we­der in Höhe des Neu­werts oder des aktu­el­len Markt­wer­tes Dei­nes Fahr­zeugs, abzüg­lich eines even­tu­el­len Selbst­be­halts. Soll­ten Sicher­heits­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten wor­den sein, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder ablehnen.

Fazit

Die gesetz­li­che e‑scooter ver­si­che­rung (Haft­pflicht) deckt den Dieb­stahl Dei­nes Scoo­ters nicht ab – hier­für ist eine zusätz­li­che Kas­ko­ver­si­che­rung, wie Teil- oder Voll­kas­ko, erfor­der­lich. Mit einem ent­spre­chen­den Schutz bist Du im Fal­le eines Dieb­stahls finan­zi­ell abge­si­chert, vor­aus­ge­setzt, Du erfüllst die not­wen­di­gen Sicher­heits- und Doku­men­ta­ti­ons­vor­ga­ben. So kannst Du beru­higt unter­wegs sein, in dem Wis­sen, dass Dein e scoo­ter ver­si­chern-Schutz auch bei Dieb­stahl greift.

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