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Was pas­siert, wenn das Pferd bei einem Aus­ritt einen Wan­de­rer verletzt?

Wenn dein Pferd bei einem Aus­ritt einen Wan­de­rer ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die ent­stan­de­nen Per­so­nen­schä­den. Die­se kön­nen medi­zi­ni­sche Kos­ten für die Behand­lung des Wan­de­rers, Schmer­zens­geld, sowie mög­li­che Ver­dienst­aus­fäl­le umfas­sen, falls der Wan­de­rer auf­grund der Ver­let­zung für eine Zeit nicht arbei­ten kann. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich als Hal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Vor­fäl­le, da du nach dem deut­schen Haf­tungs­recht (gemäß § 833 BGB) für alle Schä­den haft­bar bist, die dein Pferd verursacht.

1. Ver­let­zung des Wan­de­rers und medi­zi­ni­sche Kosten

Wenn dein Pferd einen Wan­de­rer ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung, die not­wen­dig wird. Dies kann vom Arzt­be­such über Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te bis hin zu Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men rei­chen. Egal, ob der Wan­de­rer durch einen Tritt ver­letzt wird oder durch das Pferd zu Fall kommt, sol­che Ver­let­zun­gen sind in der Regel durch die Ver­si­che­rung gedeckt.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt bei einem Aus­ritt, scheut und stößt einen Wan­de­rer, der sich dabei den Arm bricht. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Ope­ra­ti­on und die anschlie­ßen­de Reha­bi­li­ta­ti­on des Wanderers.

2. Schmer­zens­geld und Verdienstausfall

Neben den medi­zi­ni­schen Kos­ten kann der ver­letz­te Wan­de­rer auch Schmer­zens­geld for­dern, wenn die Ver­let­zung schwer­wie­gen­der ist. Zusätz­lich könn­ten Ver­dienst­aus­fäl­le gel­tend gemacht wer­den, wenn der Ver­letz­te auf­grund der Ver­let­zung für eine Zeit arbeits­un­fä­hig ist. Auch die­se Kos­ten wer­den von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernommen.

  • Bei­spiel: Der Wan­de­rer kann für eini­ge Mona­te nicht arbei­ten und ver­langt Ver­dienst­aus­fall, den die Ver­si­che­rung nach Prü­fung der Berech­ti­gung übernimmt.

3. Wich­ti­ge Aspek­te der Haftung

Als Pfer­de­hal­ter bist du immer haft­bar, wenn dein Pferd einen Scha­den ver­ur­sacht, unab­hän­gig davon, ob das Pferd vor­sätz­lich gehan­delt hat oder nicht. Dies ist Teil der soge­nann­ten Gefähr­dungs­haf­tung, die auch dann greift, wenn du den Vor­fall nicht hät­test ver­hin­dern können.

  • Tipp: Es ist wich­tig, regel­mä­ßig zu über­prü­fen, dass dei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­men bie­tet. Eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 bis 10 Mil­lio­nen Euro wird emp­foh­len, um vor den finan­zi­el­len Fol­gen schwe­rer Unfäl­le geschützt zu sein.

4. Haf­tung bei Fremdreitern

Falls ein Fremd­rei­ter dein Pferd führt und es zu dem Unfall kommt, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn der Fremd­rei­ter­schutz in der Poli­ce ent­hal­ten ist. Die­ser Schutz sichert Schä­den ab, die durch das Pferd unter der Füh­rung eines ande­ren Rei­ters ver­ur­sacht werden.

  • Bei­spiel: Dein Freund rei­tet dein Pferd bei einem Aus­ritt, und es kommt zu einem Unfall mit einem Wan­de­rer. Der Fremd­rei­ter­schutz deckt die Ansprü­che des Wan­de­rers ab.

Fazit:

Wenn dein Pferd bei einem Aus­ritt einen Wan­de­rer ver­letzt, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung alle anfal­len­den Kos­ten, ein­schließ­lich medi­zi­ni­scher Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fall. Dies schützt dich als Pfer­de­hal­ter vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung mit aus­rei­chen­dem Schutz für sol­che Vor­fäl­le zu finden.

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