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Was pas­siert, wenn das Pferd beim Trans­port Scha­den anrichtet?

Wenn dein Pferd wäh­rend des Trans­ports einen Scha­den anrich­tet, kön­nen ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen grei­fen, je nach Art des ver­ur­sach­ten Scha­dens und den betei­lig­ten Ver­si­che­run­gen. In den meis­ten Fäl­len über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch die Schä­den, die wäh­rend des Trans­ports ent­ste­hen, da hier ande­re Ver­si­che­rungs­ar­ten rele­vant sind, wie die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Trans­port­ver­si­che­rung. Hier sind die wich­tigs­ten Sze­na­ri­en, die du beach­ten solltest:

1. Schä­den durch das Pferd im Anhänger

Wenn dein Pferd im Anhän­ger wäh­rend des Trans­ports einen Scha­den ver­ur­sacht, z. B. indem es die Innen­ein­rich­tung des Anhän­gers beschä­digt, wird dies in der Regel nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Sol­che Schä­den wer­den nur durch eine spe­zi­el­le Trans­port­ver­si­che­rung oder eine Anhän­ger­ver­si­che­rung über­nom­men. Die Pfer­de­haft­pflicht greift in die­sen Fäl­len nicht, da sie für Schä­den ver­ant­wort­lich ist, die das Pferd an Drit­ten ver­ur­sacht, nicht für Schä­den am eige­nen oder gemie­te­ten Anhänger.

  • Bei­spiel: Dein Pferd ver­letzt sich oder beschä­digt die Innen­wän­de des Anhän­gers wäh­rend des Trans­ports. In die­sem Fall hilft eine Trans­port­ver­si­che­rung, da die Pfer­de­haft­pflicht die­se Art von Scha­den nicht abdeckt.

2. Schä­den durch das Pferd an ande­ren Fahrzeugen

Wenn dein Pferd wäh­rend des Ver­la­dens oder Ent­la­dens einen Scha­den an einem ande­ren Fahr­zeug oder an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sacht, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den. Dies gilt sowohl für Per­so­nen- als auch Sach­schä­den, die durch das Ver­hal­ten des Pfer­des entstehen.

  • Bei­spiel: Dein Pferd gerät in Panik beim Ver­la­den und beschä­digt ein neben­ste­hen­des Fahr­zeug. In die­sem Fall deckt die Pfer­de­haft­pflicht die Repa­ra­tur­kos­ten des beschä­dig­ten Fahrzeugs.

3. Schä­den wäh­rend des Trans­ports durch den Anhänger

Die Schä­den, die durch den Anhän­ger ver­ur­sacht wer­den, sind übli­cher­wei­se durch die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs abge­deckt. Wenn also ein Unfall pas­siert und der Anhän­ger einen Scha­den ver­ur­sacht, z. B. an einem ande­ren Fahr­zeug oder Gegen­stand, greift die Kfz-Haft­pflicht des Fahr­zeugs, das den Anhän­ger zieht. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung spielt in die­sem Fall kei­ne Rol­le, da sie nicht für Schä­den ver­ant­wort­lich ist, die durch das Fahr­zeug oder den Anhän­ger selbst entstehen.

  • Bei­spiel: Dein Pfer­de­an­hän­ger streift ein ande­res Auto im Ver­kehr. Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs deckt die ent­stan­de­nen Schäden.

4. Zusätz­li­cher Schutz durch Transportversicherung

Um umfas­sen­den Schutz wäh­rend des Trans­ports dei­nes Pfer­des zu gewähr­leis­ten, kannst du eine Trans­port­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die dei­nem Pferd wäh­rend des Trans­ports zusto­ßen, oder Schä­den, die dein Pferd an Aus­rüs­tun­gen, ande­ren Fahr­zeu­gen oder Per­so­nen wäh­rend der Ver­la­dung und des Trans­ports verursacht.

  • Bei­spiel: Dein Pferd ver­letzt sich wäh­rend des Trans­ports und benö­tigt tier­ärzt­li­che Behand­lung. Eine Trans­port­ver­si­che­rung könn­te die Tier­arzt­kos­ten in die­sem Fall übernehmen.

Fazit:

Wäh­rend die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den über­nimmt, die durch das Pferd an Drit­ten oder deren Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den (z. B. beim Ver­la­den oder Ent­la­den), deckt sie kei­ne Schä­den am Anhän­ger selbst oder an dei­nem eige­nen Pferd. Hier greift ent­we­der die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schä­den durch den Anhän­ger oder eine Trans­port­ver­si­che­rung, um auch die Ver­let­zun­gen des Pfer­des und Schä­den am Anhän­ger abzu­si­chern. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Schutz zu finden.

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