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Was passiert, wenn das Pferd eine Koppel durchbricht und Schaden anrichtet?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 05. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei Schäden durch einen Koppelausbruch kommt die Pferdehaftpflichtversicherung üblicherweise für Personen-, Sach- und Flurschäden auf – vorausgesetzt, es lag keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vernachlässigung vor. Entscheidend ist, dass du als Pferdehalter deinen Sorgfaltspflichten zur Koppelsicherung nachkommst.

Bei Schä­den durch einen Kop­pel­aus­bruch kommt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung übli­cher­wei­se für Personen‑, Sach- und Flur­schä­den auf – vor­aus­ge­setzt, es lag kei­ne gro­be Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­che Ver­nach­läs­si­gung vor. Ent­schei­dend ist, dass du als Pfer­de­hal­ter dei­nen Sorg­falts­pflich­ten zur Kop­pel­si­che­rung nachkommst.

Wel­che Schä­den deckt die Pfer­de­haft­pflicht beim Koppelausbruch?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die dein Pferd ver­ur­sacht. Beim Durch­bre­chen einer Kop­pel kön­nen meh­re­re Scha­dens­ar­ten entstehen:

  • Sach­schä­den: Beschä­di­gun­gen von Zäu­nen, Fahr­zeu­gen, Gebäu­den oder Objek­ten auf frem­dem Grund­stück. Ein bei­spiels­wei­se durch­ge­hen­des Pferd, das ein par­ken­des Auto beschä­digt, ver­ur­sacht Schä­den, die die Ver­si­che­rung reguliert.
  • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zun­gen von Drit­ten (Spa­zier­gän­ger, Nach­barn) durch das aus­ge­bro­che­ne Pferd, ein­schließ­lich Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld und Dauerfolgeschäden.
  • Flur­schä­den: Beschä­di­gun­gen von land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen, Fel­dern oder Wie­sen, auf denen das Pferd nach dem Aus­bruch eindringt.

Gren­zen und Aus­schlüs­se: Wann zahlt die Ver­si­che­rung nicht?

Die Pfer­de­haft­pflicht leis­tet nicht, wenn gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz nach­ge­wie­sen wer­den. Das bedeu­tet kon­kret: Wenn der Zaun bereits beschä­digt war und du die Repa­ra­tur unter­las­sen hast, kann die Ver­si­che­rung eine Leis­tungs­ver­wei­ge­rung begrün­den. Als Hal­ter triffst du die gesetz­li­che Ver­pflich­tung, die Kop­pel sicher zu unter­hal­ten und regel­mä­ßig zu kon­trol­lie­ren. Ein bewusst ver­nach­läs­sig­ter maro­der Zaun gilt als gro­be Fahrlässigkeit.

Ach­te dar­auf, dass dei­ne Deckungs­sum­me aus­rei­chend ist. Moder­ne Poli­cen bie­ten ca. 5 bis 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den und ca. 1 bis 2 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den an. Bei wert­vol­len Nach­bar­grund­stü­cken oder viel­be­fah­re­nen Stra­ßen soll­test du eine höhe­re Sum­me wählen.

Prak­ti­sche Check­lis­te zur Schadenvermeidung

  • Über­prü­fe den Kop­pel­zaun monat­lich auf Beschä­di­gun­gen und Verschleiß
  • Nut­ze sta­bi­le Zaun­ma­te­ria­li­en (Holz, Kunst­stoff oder Elek­tro­zäu­ne) – dün­ne Dräh­te rei­chen nicht aus
  • Kon­trol­lie­re Pfos­ten und Ver­an­ke­run­gen regel­mä­ßig auf Stabilität
  • Doku­men­tie­re Inspek­tio­nen und Repa­ra­tu­ren schrift­lich (wich­tig im Schadensfall)
  • Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall sofort und vollständig
  • Ver­glei­che Tari­fe regel­mä­ßig – die Bei­trä­ge unter­schei­den sich erheb­lich je nach Leistungsumfang
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