Wenn ein Pferd eine Koppel durchbricht und dabei Schäden verursacht, übernimmt in der Regel die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden, solange sie durch das unvorhersehbare Verhalten des Tieres verursacht wurden. Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte:
1. Sachschäden durch das Durchbrechen der Koppel:
Wenn das Pferd ausbricht und dabei Zäune, Fahrzeuge oder andere Gegenstände beschädigt, sind diese Sachschäden in der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Schäden könnten entstehen, wenn das Pferd den Weidezaun durchbricht und ein parkendes Auto oder eine andere Struktur auf dem angrenzenden Grundstück beschädigt.
- Beispiel: Dein Pferd bricht aus der Koppel aus und verursacht durch den Zusammenstoß mit einem Auto einen erheblichen Sachschaden. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Reparaturkosten für das Auto.
2. Personenschäden:
Sollten bei dem Ausbruch Personen verletzt werden, z. B. ein Passant oder der Eigentümer des beschädigten Grundstücks, deckt die Versicherung auch die medizinischen Kosten, Schmerzensgeld und mögliche Folgekosten. Personenschäden können besonders teuer werden, weshalb es wichtig ist, eine ausreichende Deckungssumme zu haben, um auch solche Risiken abzudecken.
- Beispiel: Ein Spaziergänger wird beim Versuch, das Pferd zu beruhigen, verletzt. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung und mögliche Schmerzensgeldforderungen.
3. Flurschäden:
Wenn dein Pferd nach dem Durchbrechen der Koppel landwirtschaftliche Flächen betritt und z. B. Felder oder Wiesen beschädigt, können Flurschäden entstehen. Auch diese Schäden sind in vielen Pferdehaftpflichtversicherungen abgedeckt.
- Beispiel: Dein Pferd läuft auf ein nahegelegenes Feld und beschädigt die Pflanzen des Landwirts. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Flurschaden.
4. Voraussetzung: Kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit:
Die Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Als Pferdehalter bist du verpflichtet, für eine ausreichende Sicherung der Koppel zu sorgen, um zu verhindern, dass dein Pferd leicht ausbrechen kann. Wenn du beispielsweise einen beschädigten Zaun absichtlich nicht reparierst und das Pferd dadurch ausbricht, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.
- Beispiel: Der Zaun war bereits beschädigt, und du hast diesen Mangel nicht behoben. In einem solchen Fall könnte die Versicherung argumentieren, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Schadensregulierung verweigern.
5. Deckungssumme:
Schäden durch das Durchbrechen einer Koppel können schnell hohe Kosten verursachen, insbesondere bei Personenschäden oder großen Sachschäden. Daher sollte die Deckungssumme deiner Pferdehaftpflichtversicherung ausreichend hoch sein, um solche Schäden abzudecken. Die empfohlenen Deckungssummen liegen in der Regel zwischen 5 und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei höhere Summen verfügbar sind, wenn das Risiko größer ist(
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Fazit:
Wenn dein Pferd eine Koppel durchbricht und dabei Schäden verursacht, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für Personen‑, Sach- und Flurschäden. Wichtig ist, dass du als Halter deine Sorgfaltspflichten erfüllst, um grobe Fahrlässigkeit zu vermeiden, und eine ausreichende Deckungssumme wählst, um vor den finanziellen Folgen größerer Schadensfälle geschützt zu sein. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dir, die passende Versicherung mit optimalen Konditionen zu finden.