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Was pas­siert, wenn das Pferd einen Hund verletzt?

Wenn dein Pferd einen Hund ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für die Schä­den, die durch das Ver­hal­ten des Pfer­des ent­stan­den sind. Das kann sowohl die Tier­arzt­kos­ten für den Hund als auch mög­li­che Schmer­zens­geld­for­de­run­gen und wei­te­re Fol­ge­kos­ten umfas­sen. Wich­tig ist, dass die Ver­si­che­rung Per­so­nen- und Sach­schä­den abdeckt – hier­zu zählt auch der Scha­den an einem Haus­tier wie einem Hund.

1. Tier­arzt­kos­ten für den Hund

Wenn das Pferd den Hund ver­letzt, sei es durch einen Tritt, Biss oder ein ande­res Ver­hal­ten, kann der Hund in der Fol­ge tier­ärzt­lich behan­delt wer­den müs­sen. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die ent­ste­hen­den Kos­ten für die tier­ärzt­li­che Behand­lung, solan­ge der Scha­den durch das Pferd ver­ur­sacht wurde.

  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt wäh­rend eines Aus­ritts einen Hund, der sich dei­nem Pferd zu nah genä­hert hat, und der Hund muss dar­auf­hin behan­delt wer­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die tier­ärzt­li­che Behand­lung des Hundes.

2. Schmer­zens­geld und Folgekosten

Falls der Besit­zer des Hun­des zusätz­lich Schmer­zens­geld für den Schmerz und das Lei­den des Hun­des ver­langt, wird auch die­ser Anspruch von der Ver­si­che­rung geprüft und im Rah­men der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me über­nom­men. Auch wei­te­re Fol­ge­kos­ten, wie Trans­port­kos­ten zum Tier­arzt oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen von der Ver­si­che­rung über­nom­men werden.

  • Bei­spiel: Der Hund benö­tigt nach dem Vor­fall eine län­ge­re Nach­be­hand­lung oder teu­re Medi­ka­men­te. Die Ver­si­che­rung kommt für die­se Fol­ge­kos­ten auf.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Falls der Hund beruf­lich ein­ge­setzt wird, z. B. als Ret­tungs­hund oder Blin­den­hund, und durch die Ver­let­zung nicht mehr arbei­ten kann, könn­ten auch Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, etwa durch ent­gan­ge­ne Ein­nah­men. In einem sol­chen Fall über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die ent­gan­ge­nen Ein­künf­te oder ähn­li­chen Scha­den­er­satz, sofern die Deckung Ver­mö­gens­schä­den einschließt.

  • Bei­spiel: Ein Ret­tungs­hund wird durch einen Vor­fall mit dei­nem Pferd ver­letzt und kann nicht mehr arbei­ten, wodurch dem Besit­zer finan­zi­el­le Ver­lus­te ent­ste­hen. Die Ver­si­che­rung kann für die­se Ver­lus­te aufkommen.

4. Rechts­strei­tig­kei­ten

Falls der Hun­de­be­sit­zer recht­li­che Schrit­te ein­lei­tet oder For­de­run­gen stellt, die du als Pfer­de­hal­ter für über­zo­gen hältst, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Rechts­kos­ten, um dich vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen zu schüt­zen. In die­sem Fall hilft der Rechts­bei­stand der Ver­si­che­rung, den Sach­ver­halt zu klä­ren und die ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung zu verhandeln.

  • Bei­spiel: Der Hun­de­be­sit­zer erhebt eine unbe­rech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­rung, und du möch­test dage­gen vor­ge­hen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Rechtsstreit.

Fazit

Wenn dein Pferd einen Hund ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für Tier­arzt­be­hand­lun­gen, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten. Auch Ver­mö­gens­schä­den, die durch den Vor­fall ent­ste­hen, kön­nen von der Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Wich­tig ist, dass du den Vor­fall umge­hend der Ver­si­che­rung mel­dest, um die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu beschleu­ni­gen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch sol­che Scha­dens­fäl­le umfas­send abdeckt.

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