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Was pas­siert, wenn das Pferd im Stall einen Scha­den anrichtet?

Wenn dein Pferd im Stall einen Scha­den anrich­tet, kommt in den meis­ten Fäl­len die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die ent­stan­de­nen Kos­ten auf. Der Scha­den muss dabei an frem­dem Eigen­tum ent­stan­den sein, also bei­spiels­wei­se an der Stall­ein­rich­tung, Boxen, Zäu­nen oder an den Sachen ande­rer Per­so­nen im Stall. Hier ist, was im Ein­zel­nen pas­siert und wie die Ver­si­che­rung greift:

1. Schä­den an der Stall­ein­rich­tung oder Boxen

Wenn dein Pferd im Stall z. B. Wän­de, Türen oder Fut­ter­trö­ge beschä­digt, wird dies als Sach­scha­den gewer­tet. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz der beschä­dig­ten Einrichtungen.

  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt wäh­rend der Füt­te­rung gegen die Boxen­tür und beschä­digt sie. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten, sofern der Stall nicht dir gehört.

2. Miet­sach­schä­den

Wenn der Stall, in dem dein Pferd unter­ge­bracht ist, gemie­tet oder gepach­tet ist, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Miet­sach­schä­den. Das bedeu­tet, dass Schä­den an gemie­te­ten Stal­lun­gen oder Wei­den abge­deckt sind, sofern die­se Opti­on in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt die gemie­te­te Box, und der Stall­be­sit­zer for­dert eine Repa­ra­tur. Die Miet­sach­scha­den­klau­sel der Ver­si­che­rung greift und über­nimmt die Kosten.

3. Schä­den an frem­dem Eigentum

Soll­te dein Pferd im Stall frem­des Eigen­tum beschä­di­gen, wie z. B. das Eigen­tum ande­rer Pfer­de­hal­ter (Aus­rüs­tung, Sät­tel oder Zaum­zeug), greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls. Hier kommt die Ver­si­che­rung für den Ersatz oder die Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gegen­stän­de auf.

  • Bei­spiel: Dein Pferd ver­letzt sich und tritt dabei gegen einen Sat­tel, der einem ande­ren Pfer­de­hal­ter gehört. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Ersatz des Sattels.

4. Vor­aus­set­zun­gen für die Regulierung

Es ist wich­tig, den Scha­den so schnell wie mög­lich zu mel­den und alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, wie:

  • Beschrei­bung des Vor­falls.
  • Fotos des Scha­dens.
  • Anga­ben zum Eigen­tü­mer des beschä­dig­ten Objekts.

Sobald die Mel­dung erfolgt ist, regu­liert die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel den Scha­den inner­halb von ein bis drei Wochen, sofern alle Unter­la­gen voll­stän­dig ein­ge­reicht sind und es kei­ne Unklar­hei­ten gibt.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die dein Pferd im Stall anrich­tet, solan­ge es sich um frem­des Eigen­tum oder Miet­sach­schä­den han­delt. Dies schützt dich vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Sach­schä­den an Stal­lun­gen, Boxen oder der Aus­rüs­tung ande­rer Pfer­de­hal­ter. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­der Deckung zu finden.

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