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Was passiert, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einer Beitragserhöhung deiner Privathaftpflichtversicherung hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Du kannst den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen – allerdings nur, wenn die Erhöhung nicht mit verbesserten Leistungen oder vertraglich vereinbarten Anpassungen begründet ist.

Bei einer Bei­trags­er­hö­hung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hast du ein gesetz­li­ches Son­der­kün­di­gungs­recht: Du kannst den Ver­trag inner­halb von einem Monat nach Erhalt der Mit­tei­lung ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist kün­di­gen – aller­dings nur, wenn die Erhö­hung nicht mit ver­bes­ser­ten Leis­tun­gen oder ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Anpas­sun­gen begrün­det ist.

Son­der­kün­di­gungs­recht bei Beitragserhöhung

Das Son­der­kün­di­gungs­recht ist in § 641 BGB und § 38 VVG (Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz) gere­gelt. Es schützt dich vor uner­war­te­ten Kos­ten­stei­ge­run­gen ohne Gegen­leis­tung. Das Recht besteht aller­dings nur unter bestimm­ten Voraussetzungen:

  • Die Bei­trags­er­hö­hung darf nicht auf ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Anpas­sun­gen beru­hen (etwa alters­ab­hän­gi­ge Tarif­stei­ge­run­gen oder Indexierungsklauseln)
  • Die Erhö­hung darf nicht mit Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen ein­her­ge­hen, etwa erwei­ter­te Deckungs­sum­men oder zusätz­li­che Leis­tungs­bau­stei­ne wie Mie­ter­kau­ti­on oder Forderungsausfalldeckung
  • Die Kün­di­gung muss schrift­lich inner­halb von 30 Tagen nach Erhalt der Mit­tei­lung erfolgen
  • Sie wird wirk­sam zum Zeit­punkt der Bei­trags­er­hö­hung oder unmit­tel­bar danach

Infor­ma­ti­ons­pflicht und Fris­ten des Versicherers

Dein Ver­si­che­rer muss dich recht­zei­tig und trans­pa­rent über Bei­trags­er­hö­hun­gen infor­mie­ren. Die Mit­tei­lung erfolgt in der Pra­xis per Post oder E‑Mail und muss fol­gen­de Infor­ma­tio­nen enthalten:

  • Höhe der neu­en Bei­trä­ge und der Erhöhungsbetrag
  • Begrün­dung für die Erhö­hung (z. B. Scha­dens­quo­ten, Infla­ti­on, erwei­ter­te Leistungen)
  • Datum des Inkrafttretens
  • Hin­weis auf dein Son­der­kün­di­gungs­recht (Min­dest­frist: 30 Tage)
  • Kon­takt­da­ten und Kündigungsadresse

Du soll­test die­se Mit­tei­lung genau prü­fen und notie­ren, an wel­chem Datum sie bei dir ein­ge­gan­gen ist – denn die Ein-Monat-Frist star­tet ab die­sem Tag.

Wann besteht kein Sonderkündigungsrecht?

Nicht jede Bei­trags­er­hö­hung führt zum Son­der­kün­di­gungs­recht. Das Recht ent­fällt, wenn:

  • Alters­ab­hän­gi­ge Tari­fe: Du wech­selst in eine höhe­re Alters­grup­pe – dies ist ver­trag­lich vorgesehen
  • Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen: Der Ver­si­che­rer erwei­tert den Deckungs­um­fang (z. B. höhe­re Deckungs­sum­me, neue Leistungsmerkmale)
  • Ver­trag­lich ver­ein­bar­te Anpas­sungs­klau­seln: Der Ver­trag ent­hält eine Inde­xie­rungs­klau­sel oder ähn­li­che Vereinbarungen
  • Tarif­wech­sel: Du hast selbst einen Tarif­wech­sel (z. B. zu bes­se­ren Bedin­gun­gen) beantragt

Prak­ti­sche Hand­lungs­schrit­te bei Beitragserhöhung

  • Mit­tei­lung genau lesen: Prü­fe die Grün­de der Erhö­hung und das Datum des Erhalts
  • Kal­ku­la­ti­on über­prü­fen: Ver­glei­che die neu­en Bei­trä­ge mit Kon­kur­renz­an­ge­bo­ten – oft sind ande­re Ver­si­che­rer günstiger
  • Zeit­puf­fer nut­zen: Stel­le die Kün­di­gung recht­zei­tig (bes­ser 10 Tage vor­her) ein, um sicher in der Frist zu bleiben
  • Neue Poli­ce recht­zei­tig abschlie­ßen: Decke dein Haf­tungs­ri­si­ko lücken­los ab – ein Pri­vat­haft­pflicht-Ver­gleich zeigt dir aktu­el­le Markt­an­ge­bo­te für 2026
  • Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung for­dern: Bit­te um schrift­li­che Bestä­ti­gung der Kün­di­gung zur Dokumentation
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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